Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                             Schleidener Straße 32
                                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                                             QM-Nr. 49 02 0201708

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          B34
                             Typ                             B34-808
                             Radgröße                        8,0Jx18EH2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring  Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                       Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                           Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                           (mm)
                             X5           B34-808 X5 / BA03 N5 Ø63,4-Ø57,1 5/100/57,1          38         650    2000

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      49695
§ 22 49695, Erweiterung 06




                             Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung           B34-808 (s.o.)
                             Radgröße                        8,0Jx18EH2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel               Bund        Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
                             S01   Schraube M14x1,5                         Kegel 60°   120                 28
                                   TypZS2C ww ZS2 DIV-004
                             S02   Schraube M14x1,5                         Kegel 60°   140                 28
                                   TypZS2C ww ZS2 DIV-004

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Audi
                                                             Seat
                                                             Skoda
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A1 Sportback     70-110        205/40R18    K1c K2b T82 T86                    A01 A12 A14
                             GB                    70-147        215/40R18    K1c K2b                            A18 A58 Flh
                             e1*2007/46*1892*..    70-147        225/35R18    K1c K2b K3c K5c T83 T87            KOV V18 S01
                                                   70-147        225/40R18    G01 K1c K2b K3c K5c
                                                   70-147        235/35R18    K1c K2b K3c K5c K8h
                                                   70-147        245/35R18    K2b K8h R03
                             Audi A1, -/Sportback  60-136        205/40R18    R37                                A12 A14 A18
                             8X                    60-141        215/35R18    T80 T84                            A58 F23 Flh
                             e1*2007/46*0414*..;   60-141        225/35R18                                       V18 S01
                             e1*2007/46*0509*..
                             Seat Arona            70-110        215/45R18    K1c K2b K6g K6i K6j K6y            A01 A12 A14
                             KJ                    70-110        225/40R18    K1c K2b K6g K6i K6j K6y K8c        A18 A58 V18
                             e9*2007/46*3134*02-.. 70-110        225/45R18    K1c K2b K5w K6g K6i K6j K6y K8c    S02
                                                   70-110        235/40R18    K1c K2b K5w K6h K6i K6j K6y K8c
                             Seat Ibiza            48-110        205/40R18    K1c K2b K6g K8c                    A01 A12 A14
§ 22 49695, Erweiterung 06




                             KJ                    48-110        215/40R18    K1c K2b K6g K8c                    A18 A58 Flh
                             e9*2007/46*3134*..    48-110        225/35R18    K1c K2b K6h K8c                    S01
                                                   48-110        225/40R18    G01 K1c K2b K6h K8c
                             Seat Ibiza / Cordoba  44-132        215/35R18    G01 K1c K27 K2a K2b K45 K46 K90    A01 A12 A14
                             6L                                               T80 T84                            A18 B01 Flh
                             e9*98/14*0041*..,                                                                   Sth S01
                             e9*2001/116*0041*..
                             Seat Ibiza / Ibiza ST 44-110        215/35R18    K1c K2b K44 K46 T80 T84            A01 A12 A14
                             6J, 6JN                                                                             A18 Car Flh
                             e9*2001/116*0067*..,                                                                S01
                             e9*2007/46*0001*..
                             - incl. Facelift 2012
                             - incl. Facelift 2015
                             Seat Ibiza Cupra      132, 141      215/35R18    K1c K2b K44 K46 T84                A01 A12 A14
                             6J                                                                                  A18 B91 Flh
                             e9*2001/116*0067*..                                                                 S01
                             Seat Toledo           55-92         215/35R18    K1a K2b K6g K8h T80 T84            A01 A12 A14
                             NH                                                                                  A18 A58 B56
                             e11*2007/46*                                                                        Lim S01
                             0251*00-19;
                             e11*2007/46*252*..;
                             e8*2007/46*0321*..
                             Skoda Fabia           44-92         215/35R18    K1a K1b K2b T84                    A01 A12 A14
                             5J                                                                                  A18 A58 B56
                             e11*2001/116*                                                                       Car Flh KOV
                             0291*43-55;                                                                         S01
                             e11*2007/46*
                             0013*20-..
                             e8*2007/46*0319*..
                             ab MJ 2015 (6V)
                             Skoda Kamiq           70-110        215/45R18                                       A12 A14 A18
                             NW                    70-110        225/40R18    A01 K1a                            A58 KOV S01
                             e8*2007/46*0349*..    70-110        225/45R18    A01 K1a




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                 Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Skoda Praktik           51-66         215/35R18   G10 G11 K1c K2c K44 K46 T80 T84    A01 A12 A14
                             5J                                                                                   A18 A58 S01
                             N083;
                             e11*2007/46*0013*..
                             Skoda Rapid             55-92         215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84            A01 A12 A14
                             NH                                                                                   A18 A58 B56
                             e11*2007/46*                                                                         Lim S01
                             0250*00-20;
                             e11*2007/46*0249*..;
                             e8*2007/46*0320*..
                             Skoda Rapid             55-92         215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84            A01 A12 A14
                             Spaceback                                                                            A18 A58 B56
                             NH                                                                                   Flh S01
                             e11*2007/46*
                             0250*00-20;
                             e8*2007/46*0320*..
                             Skoda Roomster          47-77         215/35R18   G10 G11 K1c K2c K44 K46 T80 T84    A01 A12 A14
§ 22 49695, Erweiterung 06




                             5J                                                                                   A18 A58 Npf
                             e11*2001/116*0291*;                                                                  S01
                             e11*2007/46*0013*..
                             Skoda Roomster          55-77         215/35R18   G11 K2b K44 K46 T84                A01 A12 A14
                             Scout                                                                                A18 A58 KMV
                             5J                                                                                   S01
                             e11*2001/116*0291*;
                             e11*2007/46*0013*..
                             VW Cross Polo           51-81         215/35R18   T80 T84                            A12 A14 A18
                             6R                                                                                   Flh KMV S01
                             e1*2001/116*0510*..
                             - incl. Facelift 2014
                             VW Fox                  40-55         215/35R18   G01 K1c K2b K44 K45 K46            A01 A12 A14
                             5Z                                                                                   A18 Flh Npf
                             e1*2001/116*0301*..                                                                  S01
                             VW Polo (IV)            40-110        215/35R18   G01 K1a K2b K44 K46 K90 T80 T84    A01 A12 A14
                             9N                                                                                   A18 Flh Npf
                             e1*98/14*0174*..,                                                                    Sth S01
                             e1*2001/116*0174*..
                             VW Polo (V)             44-110        215/35R18   K1b K2b K8g T80 T84                A01 A12 A14
                             6R                                                                                   A18 Flh Npf
                             e1*2001/116*0510*..                                                                  S01
                             e1*2007/46*0486*..
                             - incl. Facelift 2014
                             VW Polo (V) WRC         162           215/35R18   K1b K2b K8g T84                    A01 A12 A14
                             6R                                                                                   A18 Flh Npf
                             e1*2001/116*0510*..                                                                  S01
                             VW Polo GTI (V)         132, 141      215/35R18   K1b K2b K8g T84                    A01 A12 A14
                             6R                                                                                   A18 Flh Npf
                             e1*2001/116*0510*..                                                                  S01
                             - incl. Facelift 2014
                             VW T-Cross              70, 85        215/45R18                                      A12 A14 A18
                             C1                      70, 85        225/40R18                                      A58 V18 Y85
                             e13*2007/46*1985*..     70, 85        225/45R18                                      S02
                                                     70, 85        235/40R18   A01 K1a K1b K2b K6w

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 9

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 49695, Erweiterung 06




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 5 von 9
                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

                             B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                             an Achse 1.
§ 22 49695, Erweiterung 06




                             B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G11     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/60R15 oder 195/50R16 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 9
                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
                             Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.
§ 22 49695, Erweiterung 06




                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                             befestigen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 9
                             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                             umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
§ 22 49695, Erweiterung 06




                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
                             bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 8 von 9
                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 49695, Erweiterung 06




                             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                             Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                             Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 9 von 9
                             Fortsetzung Auflage V18

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
                             Nr. 18   255/50R18     285/45R18
                             Nr. 19   255/55R18     285/50R18
                             Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 27. Mai 2020 in Lambsheim statt.
§ 22 49695, Erweiterung 06




                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 27. Mai 2020




                             Bohlander                                                                      00344115.DOC JR-HPB




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim