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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            B34
               Typ                               B34-808
               Radgröße                          8,0Jx18EH2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring  Lochzahl/ Loch-      Einpress-    Rad-   Abrollumfang
               führung                                        kreis- (mm)/ Mit-    tiefe        last   (mm)
                                                              tenloch-ø (mm)       (mm)         (kg)
               X5            B34-808 X5 / BA06 N2 Ø63,4-Ø54,1 5/100/54,1           38           650    2000


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        49695
§22 49695*07




               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B34-808 (s.o.)
               Radgröße                          8,0Jx18EH2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Gesamthöhe (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                 34,5
                         Brock Typ: D6
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      105                 34,5
                         Brock Typ: D6


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Lexus
                                                 Mazda
                                                 Toyota


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus CT 200h           73            215/40R18   T89                                A12 A14 A18
               A10(a)                  73            225/35R18   T87                                A58 Flh S01
               e11*2007/46*0150*..;    73            225/40R18
               e6*2007/46*0334*..
               Mazda 2 Hybrid          68            205/40R18   K1c K2b K6g K6i K6r K8h            A01 A12 A14
               ZV                      68            215/35R18   K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i K6r    A18 A58 Flh
               e6*2018/858*00149*..                              K8h                                NoE NoP V18
                                       68            225/35R18   K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i K6r    S02
                                                                 K8m
               Toyota Avensis          66-110        215/35R18   K1c K2b K42 K46 K56 T84            A01 A12 A14
               T22                     66-110        225/35R18   K1c K2c K42 K46 K56 T83 T87        A18 Car Flh
               e11*96/79*0077*..                                                                    Sth S01
               Toyota Avensis          81-120        215/40R18   R37 T85                            A12 A14 A18
               T25                     81-120        225/35R18   A01 K42 K46 R37 T87                Car Flh Sth
               e11*2001/116*0196*.     81-120        225/40R18   A01 K14 K42 K46                    V18 S01
                                       81-120        235/35R18   A01 K14 K42 K46
                                       81-120        245/35R18   A01 K14 K1c K2b K42 K46
               Toyota Prius (IV)       72            205/40R18   T86                                A12 A14 A18
§22 49695*07




               XW5(EU,M), -/TMG        72            215/40R18   A01 K9v                            A58 Flh S01
               e11*2007/46*2971*..;    72            225/40R18   A01 K1a K2b K6j K8e K9v
               e13*2007/46*1931*..;
               e6*2007/46*0339*..
               Toyota Prius PHV (IV)   72            205/40R18   T86                                A12 A14 A18
               XW5P(EU,M)              72            215/40R18   A01 K9v T89                        Flh S01
               e11*2007/46*3704*..;
               e6*2007/46*0340*..
               Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74    215/40R18   K6f K6i                            A01 A12 A14
               XP11                    66, 73, 74    225/40R18   K6f K6i                            A18 A58 S01
               e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74    235/35R18   K1a K1b K2b K6f K6i K6k
               - 2WD                   66, 73, 74    235/40R18   K1a K1b K2b K3s K6f K6i K6k
               Toyota Urban Cruiser    66            215/40R18                                      A12 A14 A18
               XP11                    66            225/40R18                                      A56 S01
               e11*2001/116*0263*.     66            235/35R18   A01 K1a K1b K2b
               - 4WD                   66            235/40R18   A01 K1a K1b K2b K3s
               Toyota Yaris (IV)       53,68,92      205/40R18   K1c K2b K6g K6i K6r K8h            A01 A12 A14
               XPA1F(EU,M/N), -        53,68,92      215/35R18   K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i K6r    A18 A58 Flh
               /TGRE                                             K8h                                KOV LY5
               e6*2007/46*0437*..;     53,68,92      225/35R18   K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i K6r    NoE NoP V18
               e13*2007/46*2342*..;                              K8m                                S02
               e13*2018/858*00004*.
               .;
               e20*2018/858*00007*.
               .




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Yaris (IV)       53,68,92     205/40R18    K1c K2b K6g K6i K6r K8h              A01 A12 A14
               XPA1F(EU,M/N), -        53,68,92     215/35R18    K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i K6r      A18 A58 Flh
               /TGRE                                             K8h                                  KOV LY4
               e6*2007/46*0437*..;     53,68,92     225/35R18    K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i K6r      NoE NoP V18
               e13*2007/46*2342*..;                              K8m                                  S02
               e13*2018/858*00004*.
               .;
               e20*2018/858*00007*.
               .
               Toyota Yaris (IV) GR-   68,92        215/40R18    K1c K2b K6g K6i K6r K8h              A01 A12 A14
               Sport                   68,92        225/35R18    K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i K6r      A18 A58 Flh
               XPA1F(EU,M/N), -                                  K8m                                  KOV NoE
               /TGRE                   68,92        245/35R18    K2c K6h K6i K6r K8s R03              NoP V18 Z18
               e6*2007/46*0437*..;                                                                    S02
               e13*2007/46*2342*..;
               e13*2018/858*00004*.
               .


               Allgemeine Hinweise
§22 49695*07




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 49695*07




               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
§22 49695*07




               ten Bereich abgedeckt sein.

               K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
               gen.

               K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
               gen.

               K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
               hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

               K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
               gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
               ausschnittkante um 5 mm auszustellen.

               K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
               mitte vollständig umzulegen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§22 49695*07




               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LY4      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseiti-
               ger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
               205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu An-
               schlag).

               LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
               205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
               Anschlag).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 9

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
§22 49695*07




               sichtigen.

               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 9

               V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18     225/35R18
               Nr. 2    205/45R18     225/40R18
               Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18     235/50R18
               Nr. 6    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18     255/35R18
               Nr. 14   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18     275/45R18
               Nr. 17   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
§22 49695*07




               Nr. 18   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
               Nr. 19   255/50R18     285/45R18
               Nr. 20   255/55R18     285/50R18
               Nr. 21   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Februar 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55090313 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 9 von 9



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. Februar 2023




               Wagner                                                               00404007.DOC
               RN/BW
§22 49695*07




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim