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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49745 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55002014 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B35-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7


                             Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                             Schleidener Straße 32
                                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                                             QM-Nr. 49 02 0201708

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          B35
                             Typ                             B35-757
                             Radgröße                        7,5Jx17EH2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             O5           B35-757 O5 / ohne Ring               5/105/56,6          36          650    2050


                             Kennzeichnungen
§ 22 49745, Erweiterung 04




                             KBA-Nummer                      49745
                             Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung           B35-757 (s.o.)
                             Radgröße                        7,5Jx17EH2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr. Art der Befestigungsmittel        Bund            Anzugsmoment (Nm)           Gesamthöhe (mm)
                             S01 Serien-Mutter M12x1,5             Kegel 60°       140                         -
                             S02 Serien-Mutter M12x1,5             Kegel 60°       140                         36
                             S03 Serien-Mutter M12x1,5             Kegel 60°       140                         -
                                 offen ww Hutmutter
                             S04 Serien-Mutter M12x1,5             Kegel 60°       140                         36
                             S05 offene-Serien-Mutter M12x1,5      Kegel 60°       140                         -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                             Opel

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49745 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55002014 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B35-757
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Aveo          55, 70, 85    205/45R17   T88                                 A07 A12 A19
                             KL1T                    55, 70, 85    205/50R17   A01 K2b K4h                         A99 Flh Lim
                             e4*2007/46*0270*..      55, 70, 85    215/45R17                                       V17 S01
                                                     55, 70, 85    225/45R17   A01 K2b K4h
                             Chevrolet Cruze /-SW    80-104        205/50R17   T89 T93                             A07 A12 A19
                             KL1J                    80-104        205/55R17                                       A58 A99 Car
                             e4*2001/116*0140*..     80-104        215/50R17   T91                                 Flh Lim V17
                                                     80-104        215/55R17   A01 G75                             S04
                                                     80-104        215/55R17   R96
                                                     80-104        225/45R17   T91
                                                     80-104        225/50R17   A01 K1a K1b K2b K8e
                                                     80-104        235/45R17
                             Chevrolet Trax          85-103        215/55R17                                       A07 A12 A19
                             KL1B / J-A              85-103        215/60R17                                       A57 A99 S02
                             e4*2007/46*0696*..;     85-103        225/55R17
§ 22 49745, Erweiterung 04




                             e4*2007/46*0537*..
                             Opel Astra-J          64-88,103       205/50R17   R37                                 A07 A12 A19
                             P-J, -/V, /SW         64-88,103       205/55R17   R37                                 A58 A99 Flh
                             e1*2007/46*0141*..,   64-88,103       215/50R17                                       Lim V17 S03
                             e4*2007/46*0309*..,   64-88,103       215/55R17   A01 G75
                             e4*2007/46*0204*..    64-88,103       215/55R17   R96
                                                   64-88,103       225/45R17
                                                   64-88,103       225/50R17
                                                   64-88,103       235/45R17
                             Opel Astra-J          70-88,103       205/50R17   R37                                 A07 A12 A19
                             P-J/SW, -/V           70-88,103       205/55R17   R37                                 A58 A99 Car
                             e4*2007/46*0204*..;   70-88,103       215/50R17                                       V17 S03
                             e4*2007/46*0308*..    70-88,103       215/55R17   A01 G75
                             - Sports Tourer       70-88,103       215/55R17   R96
                             - Station Wagon       70-88,103       225/45R17
                                                   70-88,103       225/50R17
                                                   70-88,103       235/45R17
                             Opel Astra-K          66-147          205/50R17                                       A07 A12 A19
                             B-K                   66-147          215/45R17                                       A58 A99 Flh
                             e4*2007/46*0996*..    66-147          225/45R17                                       NoS V17 S05
                             - incl. Facelift 2019 66-147          235/45R17   A01 G01 K1a
                             Opel Astra-K          66-147          205/50R17   A01 K2b                             A07 A12 A19
                             Sports Tourer         66-147          215/45R17                                       A58 A99 Car
                             B-K                   66-147          225/45R17   A01 K2b                             NoS S05
                             e4*2007/46*0996*02-.. 66-147          235/45R17   A01 G01 K1a K2b K6j
                             - incl. Facelift 2019

                             Opel Mokka              81-103        215/55R17   A92                                 A07 A19 A57
                             J-A                     81-103        215/60R17   A92                                 A99 S02
                             e4*2007/46*             81-103        225/55R17   A12
                             0537*00-14
                             Opel Mokka-X            81-112        215/55R17   A92                                 A07 A19 A57
                             J-A                     81-112        215/60R17   A92                                 A99 S05
                             e4*2007/46*0537*15-..   81-112        225/55R17   A12


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49745 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55002014 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B35-757
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 49745, Erweiterung 04




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55002014 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B35-757
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
§ 22 49745, Erweiterung 04




                             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                             und Kettenherstellers sind zu beachten.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                             Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55002014 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B35-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 7

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                             umzulegen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
§ 22 49745, Erweiterung 04




                             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R96     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                             215/60R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49745 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55002014 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B35-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
§ 22 49745, Erweiterung 04




                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Mai 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49745 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55002014 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B35-757
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 7 von 7


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 49745, Erweiterung 04




                             Lambsheim, 5. Mai 2020




                             Bohlander                                                                   00342810.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim