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							GUTACHTEN zur ECE R124 000619

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17EH2 Typ B35-757
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                            Seite 1 von 2



Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                     tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
V7           B35-757 V7 / ohne Ring                  5/112/57,1          49          715    2150




Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel          140                     27,5
                                       D = 25,6 mm




Verwendungsbereich


Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Superb            77-147          225/45R17      ECE A12 T94                            0A1 A04 A05
3T                                                                                            A09 A19 A99
e11*2001/116*0326*..;                                                                         Car DB8 Lim
e11*2007/46*0014*..                                                                           S01
VW Golf (VII) /-Variant 63-162          225/45R17       ECE A12                               0A1 A04 A05
AU, AUV                                                                                       A09 A19 A57
e1*2007/46*0623*..,                                                                           A99 AuT Car
e1*2007/46*0627*..                                                                            F24 Flh S01



Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entspre-
chend ersetzt werden.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

A09     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000619

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17EH2 Typ B35-757
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 2 von 2


A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

AuT    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Nachrüsträder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

DB8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Nachrüsträder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

ECE   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen auf dieser
Radgröße incl. Einpresstiefe auch serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Lambsheim, 20. März 2014
                                                                                        00208224.DOC




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