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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B35
                Typ                               B35-9020
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4            B35-9020 W4 /                        5/114,3/66,1        35          770    2250
                              BA13 N23 Ø72,6xØ66,1


                Kennzeichnungen
§ 22 49719*02




                KBA-Nummer                        49719
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B35-9020 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
                S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Dacia
                                                  Infiniti
                                                  Nissan
                                                  Renault


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Duster 2WD         63-92       235/35R20 K1c K2a K2b K3s                    A01 A12 A19
                SD/SR                    63-92       245/35R20 K1c K2c K3s                        A58 A99 KOV
                e2*2001/116*0314*..;                                                              S04
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Duster 4WD         66-92       235/35R20 K1c K2a K2b K3s                    A01 A12 A19
                SD/SR                    66-92       245/35R20 K1c K2c K3s K8a                    A56 A99 KOV
                e2*2001/116*0314*..;                                                              S04
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Infiniti FX / QX70       175-287     265/50R20 K1c K2b                            A01 A12 A19
                S51, S51N                175-287     275/45R20 K1c K2b                            A56 A99 L05
                e1*2001/116*0479*..;                                                              S05
                e1*2007/46*0565*..
                Infiniti M               175, 235    245/35R20   A10 T91 T95                      A19 A58 A99
                Y51                      175, 235    245/40R20   A10                              L06 Lim V20
§ 22 49719*02




                e13*2007/46*1105*..      175, 235    255/35R20   A91 T93 T97                      Y62 S05
                                         175, 235    265/35R20   A01 A12 K1c
                                         175, 235    275/35R20   A01 A12 K1c
                Nissan Juke 4WD          140, 147    225/35R20   K1c K2b                          A01 A12 A19
                F15                      140, 147    235/35R20   K1c K2c                          A56 A99 S05
                e11*2007/46*0132*..      140, 147    245/30R20   K1c K2c
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Murano            172         255/45R20   K1c K2b                          A01 A12 A19
                Z50                      172         265/45R20   K1c K2a K2b                      A99 S05
                e1*2001/116*0298*..      172         275/40R20   K1c K2c
                Nissan Murano            140,188     255/45R20   K1a K1b K2b                      A01 A12 A19
                Z51                      140,188     255/50R20   K1c K2c                          A99 S05
                e1*2001/116*0478*..      140,188     265/45R20   K1c K2a K2b
                                         140,188     275/45R20   K1c K2c
                Nissan Qashqai, /+2      76-110      245/35R20   K1a K1b K2b K42 K46 T91 T95      A01 A12 A19
                J10                                                                               A57 A99 S05
                e11*2001/116*0295*.
                Nissan X-Trail           84-121      245/35R20 K1c K2c LK6                        A01 A12 A19
                T30                      84-121      255/35R20 K1c K2c K42 K45 LK6                A99 S05
                e1*98/14*0166*..
                Nissan X-Trail           104-127     245/35R20 K1a K1b K2b K42                    A01 A12 A19
                T31                      104-127     245/40R20 G01 K1a K1b K2b K42 R64            A99 S05
                e1*2001/116*0432*..      110, 127    245/40R20 K1a K1b K2b K42 R34
                - incl. MJ 2011
                Nissan X-Trail           96-130      235/45R20                                    A12 A19 A57
                T32                      96-130      245/45R20 A01 K1c K2c K4i K6a K6v            A99 S05
                e13*2007/46*1456*..      96-130      255/40R20 A01 K1c K2c K4i K6c K6x
                                         96-130      255/45R20 A01 K1c K2c K4i K6c K6x




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Espace (V)          96-147     235/45R20                                       A12 A19 A58
                RFC                         96-147     245/45R20   A01 K8f                             A99 L06 S02
                e2*2007/46*0470*..          96-147     255/45R20   A01 K1a K8f
                                            96-147     265/40R20   A01 K1a K8f
                                            96-147     265/45R20   A01 K1a K8f
                Renault Koleos              110-127    245/40R20   K2b                                 A01 A12 A19
                Y                                                                                      A99 S05
                e11*2001/116*0261*.
                Renault Laguna              81-173     245/30R20 K1c K2b K44 K56 T90                   A01 A12 A19
                T                           81-173     255/30R20 K1c K2b K41 K44 K56 T88 T92           A99 Car Flh
                e2*2001/116*0363*..;                                                                   L06 S03
                e2*2007/46*0012*..
                Renault Laguna Coupé        125-175    245/30R20 K1c K2b K8f NoD T90                   A01 A12 A19
                T                           81-110     245/30R20 K1c K2b K8f T90 Y16                   A99 Cpe L06
                e2*2001/116*                81-175     255/30R20 K1c K2a K2b K5a K6g K8k T88 T92       S03
                0363*07-..
                Renault Latitude            81,103     235/30R20 K1c K2b K4g K5d K6h R70 T88     A01 A12 A19
                T                           81-127     225/35R20 K1a K4g K6g T90                 A99 Lim S03
                e2*2001/116*0363*..         81-127     235/35R20 G81 K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
§ 22 49719*02




                                            81-127     245/30R20 K1c K2b K4g K5d K6h T90
                                            81-127     255/30R20 K1c K2a K2b K4g K5d K5i K6h K6i
                                                                 T88 T92
                Renault Scenic (III)        63-118     255/30R20 K1c K2a K2b K4a K5d K5i K8t T92 A01 A12 A19
                JZ                                                                               A58 A60 A99
                e2*2001/116*0379*..,                                                             S04
                e2*2007/46*0011*..
                - Scenic / Gr. Scenic
                Renault Talisman            81-147     225/35R20   K2b K8g R37                         A01 A12 A19
                RFD                         81-147     235/35R20   K1a K2c K8k R37                     A58 A99 Car
                e11*2007/46*2969*..         81-147     245/35R20   K1a K2c K8k                         L05 Lim S04
                Renault Talisman 4Control   81-147     245/35R20   K1a K2b K8t                         A01 A12 A19
                RFD                                                                                    A58 A99 Car
                e11*2007/46*2969*..                                                                    L04 Lim S04
                - mit Allradlenkung

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 9

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.
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                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§ 22 49719*02




                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4a     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
                kleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Rad-
                hausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 49719*02




                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 9

                K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
§ 22 49719*02




                mit Allradlenkung (4WS).

                L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

                R34      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
                oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                leitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 49719*02




                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 8    245/45R20      275/40R20
                Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 12   255/45R20      285/40R20
                Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 16   265/45R20      295/40R20
                Nr. 17   265/50R20      295/45R20
                Nr. 18   275/35R20      305/30R20
                Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 20   275/50R20      305/45R20
                Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.


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                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 9 von 9

                Y16     Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikge-
                triebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

                Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
§ 22 49719*02




                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 4. April 2017




                Bohlander                                                                    00268891.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim