GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B35 Typ B35-9020 Radgröße 9,0Jx20EH2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) W4 B35-9020 W4 / 5/114,3/60,1 35 770 2250 BA17 N27 Ø72,6xØ60,1 Kennzeichnungen § 22 49719*02 KBA-Nummer 49719 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B35-9020 (s.o.) Radgröße 9,0Jx20EH2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44 A01 A12 A19 FY A57 A99 Flh e4*2001/116*0106*.. KMV S02 Lexus GS 183-255 245/30R20 K1c K2b K30 K42 K56 T90 Z49 A01 A12 A19 S19 183-255 255/30R20 K1c K2b K30 K41 K42 K56 T92 Z49 A99 Lim S03 e6*2001/116*0103*00-05 Lexus IS 110-153 235/30R20 G01 K1c K27 K30 K41 R02 R70 T88 A01 A12 A19 XE2(a) 110-153 245/30R20 R03 T90 A99 Lim VL0 e11*2001/116*0206*00-09 110-153 255/30R20 K2b K42 K46 K56 R03 T92 S03 Lexus IS250c 153 235/30R20 G01 K1c K3c K3s K5c R02 R70 T88 A01 A12 A19 XE2(a) 153 245/30R20 R03 T90 A99 Cbo VL0 e11*2001/116*0206*00-09 153 255/30R20 K2b K4h K6c K6g R03 T92 S03 Lexus LS 430 207 245/35R20 K1c K2b K41 K42 T95 A01 A12 A19 F3 207 255/35R20 K1c K2b K41 K42 K43 K44 T93 A99 S03 e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*.. Lexus NX300H 114 235/45R20 A12 A19 A57 AZ1, AZ1-TMG 114 245/40R20 A99 S03 § 22 49719*02 e6*2007/46*0111*..; 114 245/45R20 e13*2007/46*1536*.. 114 255/40R20 Lexus RX 350, 450h 183,204 235/45R20 154 A12 A19 A99 AL1(a), HAL1(a) 183,204 245/45R20 154 S03 e6*2001/116*0117*.. 183,204 255/45R20 154 e6*2001/116*0118*.. Lexus SC 430 210 245/30R20 K1b A01 A12 A19 Z4 A99 S03 e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*.. Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 K1c K2b A01 A12 A19 JT A99 Y84 S05 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 3-Türer Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 K1c K2b K42 Z49 A01 A12 A19 JT A99 Y85 S05 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer Suzuki SX4 66-99,2 245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44 A01 A12 A19 EY A58 A99 Flh e4*2001/116*0105*..; KOV S02 e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44 A01 A12 A19 EY A57 A99 Flh e4*2001/116*0105*..; KMV S02 e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 79,82,88 245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44 A01 A12 A19 GY A58 A99 Flh e4*2001/116*0124*..; KOV S04 e4*2007/46*0291*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44 A01 A12 A19 GY A57 A99 Flh e4*2001/116*0124*..; KMV S04 e4*2007/46*0291*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Toyota RAV4 (II) 85-110 245/35R20 K90 A01 A12 A19 A2 A99 KMV S03 e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Toyota RAV4 (II) 85-110 245/35R20 K1c K2c K90 A01 A12 A19 § 22 49719*02 A2 A99 KOV S03 e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 K1c K2b A01 A12 A19 XA3(a) 100-130 255/35R20 K1c K2a K2b A57 A99 KOV e6*2001/116*0105*00-08 100-130 265/35R20 K1c K2c S03 - ohne Radhaus- 100-130 275/35R20 K1c K2c Verbreiterungen 100-130 275/40R20 K1c K2c K42 - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A19 A57 XA3(a) 100-130 255/35R20 A99 KMV S03 e6*2001/116*0105*00-08 100-130 265/35R20 - mit Radhaus- 100-130 275/35R20 Verbreiterungen 100-130 275/40R20 A01 K42 - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A19 A57 XA3(a) 91-112 245/40R20 A99 LT4 S03 e6*2001/116*0105*09-13 91-112 245/45R20 - ab Modell 2013 91-112 255/40R20 A01 K1c K2b Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A19 A57 XA3(a) 91-112 245/40R20 A99 LT3 S03 e6*2001/116*0105*09-13 91-112 245/45R20 - ab Modell 2013 Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A19 A57 XA3(a) 105, 112 245/40R20 A99 LT4 S03 e6*2001/116*0105*14-.. 105, 112 245/45R20 - ab Facelift 2016 105, 112 255/40R20 A01 K1a K1b K2b Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A19 A57 XA3(a) 105, 112 245/40R20 A99 LT3 S03 e6*2001/116*0105*14-.. 105, 112 245/45R20 - ab Facelift 2016 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota RAV4 (IV) Hybrid 114 235/45R20 A12 A19 A57 XA4 114 245/40R20 A99 LT3 S03 e6*2007/46*0166*.. 114 245/45R20 Toyota RAV4 (IV) Hybrid 114 235/45R20 A12 A19 A57 XA4 114 245/40R20 A99 LT4 S03 e6*2007/46*0166*.. 114 245/45R20 114 255/40R20 A01 K1a K1b K2b Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht § 22 49719*02 erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 9 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. § 22 49719*02 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg- hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel- kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 9 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti- gen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da- hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. § 22 49719*02 K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 9 K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP") LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP") Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. § 22 49719*02 R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 9 T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). VL0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/30R20 245/30R20, 255/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff- § 22 49719*02 Kederband) zu entfernen. 154 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 9 von 9 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. April 2017 Bohlander 00268888.DOC NR/Boh § 22 49719*02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim