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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B35
                Typ                               B35-9020
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4            B35-9020 W4 /                        5/114,3/60,1        35          770    2250
                              BA17 N27 Ø72,6xØ60,1


                Kennzeichnungen
§ 22 49719*02




                KBA-Nummer                        49719
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B35-9020 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   -
                S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Fiat
                                                  Lexus
                                                  Suzuki
                                                  Toyota


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat Sedici               79-99,2      245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44              A01 A12 A19
                FY                                                                                    A57 A99 Flh
                e4*2001/116*0106*..                                                                   KMV S02
                Lexus GS                  183-255      245/30R20 K1c K2b K30 K42 K56 T90 Z49          A01 A12 A19
                S19                       183-255      255/30R20 K1c K2b K30 K41 K42 K56 T92 Z49      A99 Lim S03
                e6*2001/116*0103*00-05
                Lexus IS                  110-153      235/30R20   G01 K1c K27 K30 K41 R02 R70 T88    A01 A12 A19
                XE2(a)                    110-153      245/30R20   R03 T90                            A99 Lim VL0
                e11*2001/116*0206*00-09   110-153      255/30R20   K2b K42 K46 K56 R03 T92            S03
                Lexus IS250c              153          235/30R20   G01 K1c K3c K3s K5c R02 R70 T88    A01 A12 A19
                XE2(a)                    153          245/30R20   R03 T90                            A99 Cbo VL0
                e11*2001/116*0206*00-09   153          255/30R20   K2b K4h K6c K6g R03 T92            S03
                Lexus LS 430              207          245/35R20   K1c K2b K41 K42 T95                A01 A12 A19
                F3                        207          255/35R20   K1c K2b K41 K42 K43 K44 T93        A99 S03
                e6*98/14*0079*..,
                e6*2001/116*0079*..
                Lexus NX300H              114          235/45R20                                      A12 A19 A57
                AZ1, AZ1-TMG              114          245/40R20                                      A99 S03
§ 22 49719*02




                e6*2007/46*0111*..;       114          245/45R20
                e13*2007/46*1536*..       114          255/40R20
                Lexus RX 350, 450h        183,204      235/45R20 154                                  A12 A19 A99
                AL1(a), HAL1(a)           183,204      245/45R20 154                                  S03
                e6*2001/116*0117*..       183,204      255/45R20 154
                e6*2001/116*0118*..
                Lexus SC 430              210          245/30R20 K1b                                  A01 A12 A19
                Z4                                                                                    A99 S03
                e6*98/14*0084*..,
                e6*2001/116*0084*..
                Suzuki Grand Vitara       78-122       245/40R20 K1c K2b                              A01 A12 A19
                JT                                                                                    A99 Y84 S05
                e4*2001/116*0091*..;
                e4*2007/46*0292*..
                - 3-Türer
                Suzuki Grand Vitara       78-171       245/40R20 K1c K2b K42 Z49                      A01 A12 A19
                JT                                                                                    A99 Y85 S05
                e4*2001/116*0091*..;
                e4*2007/46*0292*..
                - 5-Türer
                Suzuki SX4                66-99,2      245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44                  A01 A12 A19
                EY                                                                                    A58 A99 Flh
                e4*2001/116*0105*..;                                                                  KOV S02
                e4*2007/46*0284*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4                66-99,2      245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44              A01 A12 A19
                EY                                                                                    A57 A99 Flh
                e4*2001/116*0105*..;                                                                  KMV S02
                e4*2007/46*0284*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki SX4                79,82,88   245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44                A01 A12 A19
                GY                                                                                A58 A99 Flh
                e4*2001/116*0124*..;                                                              KOV S04
                e4*2007/46*0291*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4                79,82,88   245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44            A01 A12 A19
                GY                                                                                A57 A99 Flh
                e4*2001/116*0124*..;                                                              KMV S04
                e4*2007/46*0291*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Toyota RAV4 (II)          85-110     245/35R20 K90                                A01 A12 A19
                A2                                                                                A99 KMV S03
                e6*98/14*0070*..,
                e6*2001/116*0070*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Toyota RAV4 (II)          85-110     245/35R20 K1c K2c K90                        A01 A12 A19
§ 22 49719*02




                A2                                                                                A99 KOV S03
                e6*98/14*0070*..,
                e6*2001/116*0070*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Toyota RAV4 (III)         100-130    245/40R20   K1c K2b                          A01 A12 A19
                XA3(a)                    100-130    255/35R20   K1c K2a K2b                      A57 A99 KOV
                e6*2001/116*0105*00-08    100-130    265/35R20   K1c K2c                          S03
                - ohne Radhaus-           100-130    275/35R20   K1c K2c
                  Verbreiterungen         100-130    275/40R20   K1c K2c K42
                - incl. Facelift 2009
                Toyota RAV4 (III)         100-130    245/40R20                                    A12 A19 A57
                XA3(a)                    100-130    255/35R20                                    A99 KMV S03
                e6*2001/116*0105*00-08    100-130    265/35R20
                - mit Radhaus-            100-130    275/35R20
                  Verbreiterungen         100-130    275/40R20 A01 K42
                - incl. Facelift 2009
                Toyota RAV4 (IV)          91-112     235/45R20                                    A12 A19 A57
                XA3(a)                    91-112     245/40R20                                    A99 LT4 S03
                e6*2001/116*0105*09-13    91-112     245/45R20
                - ab Modell 2013          91-112     255/40R20 A01 K1c K2b
                Toyota RAV4 (IV)          91-112     235/45R20                                    A12 A19 A57
                XA3(a)                    91-112     245/40R20                                    A99 LT3 S03
                e6*2001/116*0105*09-13    91-112     245/45R20
                - ab Modell 2013
                Toyota RAV4 (IV)          105, 112   235/45R20                                    A12 A19 A57
                XA3(a)                    105, 112   245/40R20                                    A99 LT4 S03
                e6*2001/116*0105*14-..    105, 112   245/45R20
                - ab Facelift 2016        105, 112   255/40R20 A01 K1a K1b K2b
                Toyota RAV4 (IV)          105, 112   235/45R20                                    A12 A19 A57
                XA3(a)                    105, 112   245/40R20                                    A99 LT3 S03
                e6*2001/116*0105*14-..    105, 112   245/45R20
                - ab Facelift 2016

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114          235/45R20                                        A12 A19 A57
                XA4                        114          245/40R20                                        A99 LT3 S03
                e6*2007/46*0166*..         114          245/45R20
                Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114          235/45R20                                        A12 A19 A57
                XA4                        114          245/40R20                                        A99 LT4 S03
                e6*2007/46*0166*..         114          245/45R20
                                           114          255/40R20 A01 K1a K1b K2b



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§ 22 49719*02




                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9


                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.
§ 22 49719*02




                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
                kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
                Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

                K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
§ 22 49719*02




                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9


                K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
                bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und
                "VIP")

                LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP")

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§ 22 49719*02




                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9


                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                VL0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
§ 22 49719*02




                Kederband) zu entfernen.

                154      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2017 in Lambsheim statt.




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 4. April 2017




                Bohlander                                                                   00268888.DOC
                NR/Boh
§ 22 49719*02




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim