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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B35
                Typ                               B35-9020
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                D3            B35-9020 D3 / ohne Ring              5/112/66,6          47          1000   2320


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        49719
§ 22 49719*02




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B35-9020 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   28
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   28
                S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      180                   30
                          Brock Typ: C17D30
                S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                          Brock Typ: C17D30


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Mercedes-Benz


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GL-Klasse                 155,165    265/50R20   R37 T07 T11 197                  A12 A19 A99
                164G                      155,165    275/45R20   R37 T10 200                      S02
                e1*2001/116*0340*..       155-285    265/50R20   M+S T07 T11 197
                                          155-285    275/50R20   195
                GL-Klasse                 190-320    265/50R20   A10 M+S                          A19 A56 A99
                166                       190-320    275/45R20   A10                              KMV S05
                e1*2007/46*0598*05-17     190-320    275/50R20   A12
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GL-Klasse                 190,245    265/50R20   A10 T07                          A19 A56 A99
                166                       190-320    265/50R20   A10 M+S T07                      KOV S05
                e1*2007/46*0598*05-17     190-320    275/45R20   A10 T06
                (FIN: WDC1668...)         190-320    275/50R20   A01 A12 K2b
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLE-Klasse                150-190    245/45R20   R37 T03                          A12 A19 A56
                166                       150-335    255/45R20   R37 T01 T05                      A99 B03 MHy
§ 22 49719*02




                e1*2007/46*0598*16-...    150-335    265/40R20   T00 T04                          NBF X93 S05
                (FIN: WDC1660...)         150-335    265/45R20
                                          150-335    275/40R20   A01 K2b T02 T06
                GLS-Klasse                190-335    265/50R20   A10 M+S                          A19 A56 A99
                166                       190-335    275/45R20   A10                              KMV X93 S05
                e1*2007/46*0598*18-..     190-335    275/50R20   A12
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLS-Klasse                190,245    265/50R20   A10 T07                          A19 A56 A99
                166                       190-335    265/50R20   A10 M+S T07                      KOV X93 S05
                e1*2007/46*0598*18-..     190-335    275/45R20   A10 T06
                (FIN: WDC1668...)         190-335    275/50R20   A01 A12 K2b
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                M-Klasse                  110-173    255/50R20   A01 G01 K2b KOV R37              A12 A19 A99
                163                       110-173    255/50R20   A01 G01 KMV R37                  B01 S03
                e1*96/79*0083*..          110-215    275/40R20   A01 K2b KOV T02
                                          110-255    275/40R20   KMV T02
                M-Klasse                  140-285    255/45R20   T01 T05                          A12 A19 A99
                164                       140-285    265/45R20   A01 K1b                          F38 S02
                e1*2001/116*0315*..       140-285    275/40R20   A01 K1b
                - mit Luftfederung
                M-Klasse                  140-285    255/45R20 K1a K1b T01 T05                    A01 A12 A19
                164                       140-285    265/45R20 K1c                                A99 F39 S02
                e1*2001/116*0315*..       140-285    275/40R20 K1c K2b
                - ohne Luftfederung




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                M-Klasse                   150-190     245/45R20   R37 T03                             A12 A19 A56
                166                        150-320     255/45R20   R37 T01 T05                         A99 NBF S05
                e1*2007/46*0598*00-15      150-320     265/40R20   T00 T04
                                           150-320     265/45R20
                                           150-320     275/40R20   A01 K2b T02 T06
                R 63 AMG                   375         255/45R20   A01 K1c K2b M+S                     A12 A19 A99
                251, 251AMG                375         265/45R20   A01 K1c K2b                         S02
                e1*2001/116*0341*..,       375         275/40R20   A01 K1c K2c
                e1*2001/116*0404*..
                R-Klasse                   140-285     255/45R20   K1c K2b                             A01 A12 A19
                251                        140-285     265/45R20   K1c K2b                             A99 S02
                e1*2001/116*0341*..        140-285     275/40R20   K1c K2c
                V-Klasse/Vito              100-140     235/40R20   G90 K2b T96                         A01 A12 A19
                639/2, 639/4               100-140     245/40R20   G90 K1a K1b K2b K5k T99             A58 A99 AHa
                e1*2007/46*0457*09-..                                                                  S04
                e1*2007/46*0458*08-..
                (FIN: WDF447...)
                nur Heckantrieb
                V-Klasse/Vito              65, 84      235/40R20 G90 K2b T96                           A01 A12 A19
§ 22 49719*02




                639/2, 639/4               65, 84      245/40R20 G90 K1a K1b K2b K5k T99               A58 A99 AFa
                e1*2007/46*0457*09-..                                                                  S04
                e1*2007/46*0458*08-..
                (FIN: WDF447...)
                nur Frontantrieb
                V-Klasse/Vito 4matic       100-140     235/40R20 G90 K2b T96                           A01 A12 A19
                639/2, 639/5               100-140     245/40R20 G90 K1a K1b K2b K5k T99               A56 A99 S04
                e1*2007/46*0457*09-..
                e1*2007/46*0459*06-..
                (FIN: WDF447...)
                nur Allradantrieb

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 7

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 49719*02




                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                B01     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
                57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
§ 22 49719*02




                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K5k     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 49719*02




                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                an Achse 1.

                195      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1950 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008814 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 7 von 7

                197      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1970 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 49719*02




                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 4. April 2017




                Bohlander                                                                       00268981.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim