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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50761 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809



                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B37
                Typ                               B37-859
                Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4            B37-859 W4 /                         5/114,3/60,1        45          780    2300
                W4-wa         BA17 N27 Ø72,6 -Ø60,1
                              B37-859 W4-wa /
                              BA17 N27 Ø72,6 -Ø60,1
§ 22 50761*02




                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        50761
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B37-859 (s.o.)
                Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr



                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    28
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
                S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
                S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
                S07       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                   -
                S08       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                          Brock Typ: ZM1



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50761 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 9

                Verwendungsbereich

                Hersteller                   Fiat
                                             Lexus
                                             Suzuki
                                             Toyota


                Spurverbreiterung            innerhalb 2%



                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat Sedici               79-99,2     225/35R19                                   A12 A14 A18
                FY                        79-99,2     235/35R19                                   A57 Flh KMV
                e4*2001/116*0106*..                                                               S03
                Lexus IS                  110-153     225/35R19   R02 T88                         A12 A14 A18
                XE2(a)                    110-153     235/35R19   A01 G01 K30 T87 T91             Lim V19 VL9
                e11*2001/116*0206*00-09   110-153     245/35R19   R03 T89                         S04
§ 22 50761*02




                                          110-153     255/30R19   R03 T91
                                          110-153     255/35R19   R03
                Lexus IS250c              153         225/35R19   R02 T88                         A12 A14 A18
                XE2(a)                    153         235/35R19   A01 G01 K3s R02 T87 T91         Cbo VL9 S04
                e11*2001/116*0206*00-09   153         245/35R19   R03 T89
                                          153         255/35R19   R03
                Suzuki Grand Vitara       78-122      245/45R19   A01 K1a                         A12 A14 A18
                JT                        78-122      255/45R19   A01 K1c                         Y84 S06
                e4*2001/116*0091*..;
                e4*2007/46*0292*..
                - 3-Türer
                Suzuki Grand Vitara       78-171      245/45R19 A01 K1a                           A12 A14 A18
                JT                        78-171      255/45R19 A01 K1c                           Y85 S06
                e4*2001/116*0091*..;
                e4*2007/46*0292*..
                - 5-Türer
                Suzuki Kizashi            131         225/40R19   T93                             A12 A14 A18
                FR                        131         235/35R19   T91                             A57 Lim S07
                e4*2007/46*0142*..        131         235/40R19
                Suzuki SX4                66-99,2     225/35R19   K1c K2b                         A01 A12 A14
                EY                        66-99,2     235/35R19   K1c K2b                         A18 A58 Flh
                e4*2001/116*0105*..;                                                              KOV S03
                e4*2007/46*0284*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4                66-99,2     225/35R19                                   A12 A14 A18
                EY                        66-99,2     235/35R19                                   A57 Flh KMV
                e4*2001/116*0105*..;                                                              S03
                e4*2007/46*0284*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50761 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 9

                Handelsbezeichnung           kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki SX4                   79,82,88    225/35R19 K1c K2b                          A01 A12 A14
                GY                           79,82,88    235/35R19 K1c K2b                          A18 A58 Flh
                e4*2001/116*0124*..;                                                                KOV S05
                e4*2007/46*0291*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4                   79,82,88    225/35R19                                  A12 A14 A18
                GY                           79,82,88    235/35R19                                  A57 Flh KMV
                e4*2001/116*0124*..;                                                                S05
                e4*2007/46*0291*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4                   79, 88      215/35R19 K1c K2b K42                      A01 A12 A14
                GY                           79, 88      225/35R19 K1c K2c K42                      A18 A58 Lim
                e4*2001/116*0124*..                                                                 S05
                - Limousine
                Suzuki SX4 S-Cross           82,88,103   225/40R19 K2b K6w                          A01 A12 A14
                JY                           82,88,103   235/35R19 K1b K2b K6w                      A18 A57 F16
§ 22 50761*02




                e4*2007/46*0779*04-..                                                               S03
                ab Modelljahr 2017
                Suzuki SX4 S-Cross           88          225/35R19 K1c K2b T88                      A01 A12 A14
                JY                           88          235/35R19 K1c K2b                          A18 A57 F16
                e4*2007/46*                                                                         S02
                0779*00-03
                Suzuki Vitara                88, 103     225/40R19                                  A12 A14 A18
                LY                           88, 103     235/35R19   A01 K1c K2b                    A57 S02
                e4*2007/46*0928*..           88, 103     235/40R19   A01 K1c K2b
                                             88, 103     245/35R19   A01 K1c K2b
                                             88, 103     245/40R19   A01 G01 K1c K2b
                Toyota Avensis               110,130     225/35R19   K42 K46 T88                    A01 A12 A14
                T25                          110,130     235/35R19   G79 K14 K27 K42 K46 T87        A18 Car Flh
                e11*2001/116*0196*.          110,130     245/30R19   K14 K25 K42 K46 K66            Sth S04
                Toyota Avensis               82-130      225/40R19   T93                            A12 A14 A18
                T27, /-MS1                   82-130      235/35R19   T91                            Car Lim V19
                e11*2001/116*0331*.;         82-130      235/40R19                                  S04
                e11*2007/46*0236*..          82-130      245/35R19   T93
                - incl. Facelift 2012+2015   82-130      255/35R19   A01 K1a K2b K4h K6e
                Toyota C-HR                  72, 85      225/45R19                                  A12 A14 A18
                AX1T                         72, 85      235/40R19                                  A58 MHy S08
                e11*2007/46*3641*..          72, 85      235/45R19
                                             72, 85      245/40R19   A01 K1c K6w
                                             72, 85      255/40R19   A01 K1c K2b K6b K6x
                Toyota Corolla Verso         81-130      235/35R19   K42 T91                        A01 A12 A14
                R1                                                                                  A18 Ver S04
                e11*2001/116*0222*.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50761 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 9

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota RAV4 (III)          100-130      235/45R19                                        A12 A14 A18
                XA3(a)                     100-130      245/45R19                                        A57 KOV S04
                e6*2001/116*0105*00-08     100-130      255/40R19
                - ohne Radhaus-            100-130      255/45R19
                  Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2009
                Toyota RAV4 (III)          100-130      235/45R19                                        A12 A14 A18
                XA3(a)                     100-130      245/45R19                                        A57 KMV S04
                e6*2001/116*0105*00-08     100-130      255/40R19
                - mit Radhaus-             100-130      255/45R19
                  Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2009

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 50761*02




                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50761 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
§ 22 50761*02




                Roadster.

                F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G79      Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifen-
                größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung),
                so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
                zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
                glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50761 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 9

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
                kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 50761*02




                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
                Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K66    Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

                K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6e     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad-
                mitte vollständig umzulegen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50761 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50761*02




                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50761 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                Nr. 14   245/50R19      275/45R19
§ 22 50761*02




                Nr. 15   255/30R19      305/25R19
                Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 22   265/40R19      295/35R19
                Nr. 23   265/45R19      295/40R19
                Nr. 24   265/50R19      295/45R19
                Nr. 25   275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                VL9   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1 225/35R19         245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
                Nr. 2 235/35R19         245/35R19, 255/35R19, 285/30R19
                Nr. 3 255/30R19         255/35R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50761 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 13. März 2017 in Lambsheim statt.



                Hinweise zum Sonderrad

                Ab Dezember 2015 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-
                wa gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet.



                Prüfergebnis
§ 22 50761*02




                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 13. März 2017




                Bohlander                                                                   00267086.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim