GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 3 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell B37 Typ B37-9020 Radgröße 9,0Jx20EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) W6 B37-9020 W6 / ohne Ring 5/120/74,1 25 850 2350 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50823 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B37-9020 (s.o.) Radgröße 9,0Jx20EH2+ Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 30 ASS, Typ: 3714T05 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 3 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW X6 155-330 275/40R20 A32 R03 179 A14 A18 KOV X6 V00 HA2 S01 e1*2007/46*0412*08-.. - ab MJ 2015 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt wer- den. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgen- bett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 3 A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu- lässig in Verbindung mit denen in Anlage 24, Gutachten-Nummer 55011016, Ausfertigung 1 (Radtyp B37-9020) für die an Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (Schraubenhersteller: ASS, Typ: 3714T05; siehe Seite 1) verwendet werden. V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug- ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 179 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1790 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 17. Februar 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 17. Februar 2016 Bohlander 00242735.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Herstellerempfehlung Aftermarkt RDKS/TPMS Radtyp B37-9020 KBA / ECE 50823 / 001105 Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar Aftermarkt Sensoren Alligator RS3 Sens It Metall ja Continental / VDO Redi ja CUB Universal Metall ja CUB Snap In VS69U011 Gummi ja CUB Clamp In Ultra Light Sensor Gummi ja Cub Snap In Ultra Light Sensor Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja Orange Universal Clamp In Metall ja Schrader EZ Snap In Gummi ja Schrader EZ Snap In 2.0 1210 Gummi ja Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014 Metall ja Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014 Metall ja Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210 Metall ja Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200 Metall ja Tech / Baolong 3901B.1 Metall ja Alcar T-Pro Clamp In Metall ja mSens T-Pro Clamp-In Metall ja OEM Sensoren Continental / VDO TG1A Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1B Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1Ba Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1C Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1D Snap-In Gummi ja Pacific 1LA0D Nissan Clamp In Metall ja Pacific 1LL0C Nissan Clamp In Metall ja Pacific Toyota/Lexus Clamp In Metall ja Schrader Gen Alpha Clamp In Metall ja Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In Metall ja Schrader Gen Gamma A II Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In Metall nein Schrader Faraday 20 Grad (3070) Metall ja Schrader Gen 4 Clamp In Metall ja Schrader Gen 4 Snap In Gummi ja Schrader High Speed 20Grad Snap In Gummi ja Schrader High Speed 10Grad Snap In Gummi ja Schrader Hybrid Alloy Snap In Gummi ja Schrader Hybrid Steel Snap In Gummi ja Schrader Farady 10Grad Snap In Gummi ja Schrader Farady 20Grad Snap In Gummi ja Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In Gummi ja Schrader Rev 4.5 Steel Snap In Gummi ja TRW Gen 3 Clamp In Metall ja TRW LCCI Clamp In Metall ja *zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben. Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.