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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            B37
               Typ                               B37-9020
               Radgröße                          9,0Jx20EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               W4            B37-9020 W4 /                        5/114,3/66,1        43          780    2350
               W4-wa         BA13 N23 Ø72,6x64,2
                             B37-9020 W4-wa /
                             BA13 N23 Ø72,6x64,2
§22 50823*10




               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        50823
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B37-9020 (s.o.)
               Radgröße                          9,0Jx20EH2+
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
                         Brock Typ: ZS2C ww
                         Brock Typ: ZS2 DIV-004
               S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                         Brock Typ: ZS1C
               S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                   28
                         Brock Typ: ZS1C
               S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   28
                         Brock Typ: ZS1C
               S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                         Brock Typ: ZS2C ww
                         Brock Typ: ZS2 DIV-004

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   34
                         Brock Typ: D2




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Dacia
                                             Nissan
                                             Renault


               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
§22 50823*10




               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (I) 2WD        63-92         235/35R20    K1a K1b K2b                          A01 A12 A14
               SD/SR                       63-92         245/35R20    K1c K2a K2b K3s                      A18 A58 KOV
               e2*2001/116*0314*..;                                                                        S02
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (I) 4WD        66-92         235/35R20    K1a K1b K2b                          A01 A12 A14
               SD/SR                       66-92         245/35R20    K1c K2a K2b K3s                      A18 A56 KOV
               e2*2001/116*0314*..;                                                                        S02
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (II) 2WD       66-110        235/35R20    K1c K2c                              A01 A12 A14
               SR (SR*H..)                 66-110        235/40R20    K1c K2c K3s                          A18 A58 F23
               e2*2001/116*                66-110        245/35R20    K1c K2c K3s                          KOV S04
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 2WD       66-110        235/35R20    K1a K1b K2b                          A01 A12 A14
               SR (SR*H..)                 66-110        235/40R20    K1a K1b K2b K3s                      A18 A58 F23
               e2*2001/116*                66-110        245/35R20    K1c K2c K3s                          KMV S04
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Dacia Duster (II) 4WD       80-110        235/35R20    K1c K2c                              A01 A12 A14
               SR (SR*H..)                 80-110        235/40R20    K1c K2c K3s                          A18 A56 F24
               e2*2001/116*0323*43-..;     80-110        245/35R20    K1c K2c K3s                          KOV S04
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (II) 4WD       80-110        235/35R20    K1a K1b K2b                          A01 A12 A14
               SR (SR*H..)                 80-110        235/40R20    K1a K1b K2b K3s                      A18 A56 F24
               e2*2001/116*                80-110        245/35R20    K1c K2c K3s                          KMV S04
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Nissan Juke (I) 2WD         69-147        225/35R20                                         A12 A14 A18
               F15                                                                                         A58 S05
               e11*2007/46*0132*..;
               e3*2007/46*0162*..,
               e5*2007/46*1031*..
               - incl. Facelift 2014
               Nissan Juke (I) 4WD         140, 147      225/35R20    K2b                                  A01 A12 A14
               F15                         140, 147      235/35R20    K1c K2b                              A18 A56 S05
               e11*2007/46*0132*..,        140, 147      245/30R20    K1c K2b
               e5*2007/46*1031*..          140, 147      255/30R20    K1c K2c
               - incl. Facelift 2014
§22 50823*10




               Nissan Juke (I) Nismo RS    157, 160      225/35R20                                         A12 A14 A18
               F15                                                                                         A57 S05
               e11*2007/46*0132*..,
               e5*2007/46*1031*..
               Nissan Murano               140,188       255/45R20    K2b                                  A01 A12 A14
               Z51                         140,188       255/50R20    K1c K2a K2b                          A18 S05
               e1*2001/116*0478*..         140,188       265/45R20    K1a K2b
                                           140,188       275/45R20    K1a K1b K2b
               Nissan Qashqai (III)        103 ,116      235/45R20                                         A12 A14 A18
               J12                                                                                         A58 F23 S03
               e9*2018/858*11042*..
               Renault Espace (V)          96-165        235/45R20                                         A12 A14 A18
               RFC                         96-165        245/45R20                                         A58 L06 S06
               e2*2007/46*0470*..          96-165        255/45R20
               Renault Latitude            81,103        235/30R20    K4h R70 T88                          A01 A12 A14
               T                           81-127        225/35R20    K4h T90                              A18 Lim S01
               e2*2001/116*0363*..         81-127        235/35R20    G81 K4h T88 T92
                                           81-127        245/30R20    K1a K4g K6g T90
               Renault Megane R.S. (IV)    205, 221      235/30R20    K8m T88                              A01 A12 A14
               RFB                         205, 221      245/30R20    K1a K1b K2b K8m T90                  A18 A58 Flh
               e2*2007/46*0546*..                                                                          L06 S02
               Renault Talisman            81-165        225/35R20    R37                                  A12 A14 A18
               RFD                         81-165        235/35R20    R37                                  A58 Car L05
               e11*2007/46*                81-165        245/35R20    A01 K2b K8g                          Lim S02
               2969*00-07;                 81-165        255/30R20    A01 K2b K8g
               e2*2007/46*0653*..          81-165        255/35R20    A01 K2b K8g
               Renault Talisman 4Control   81-165        245/35R20    K8g                                  A01 A12 A14
               RFD                         81-165        255/30R20    K2b K8k                              A18 A58 Car
               e11*2007/46*                81-165        255/35R20    K2b K8k                              L04 Lim S02
               2969*00-07;
               e2*2007/46*0653*..
               - mit Allradlenkung


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 50823*10




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
§22 50823*10




               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
               sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
§22 50823*10




               ten Bereich abgedeckt sein.

               K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
               hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 8

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 50823*10




               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Februar 2022 in Lambsheim statt.



               Hinweise zum Sonderrad

               Ab Februar 2016 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-wa
               gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§22 50823*10




               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. Februar 2022




               Bohlander                                                                    00383850.DOC
               RN/Boh




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim