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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B37
Typ                               B37-9020
Radgröße                          9,0Jx20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W4            B37-9020 W4 / BA11 N25               5/114,3/67,1        43          780    2350
              Ø72,6x67,1


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50823
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B37-9020 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx20EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Grand Santa     145, 147       235/45R20   T00                                 A12 A14 A18
Fe                      145, 147       245/45R20   A01 K1a K2b                         A56 S02
DM                      145, 147       255/40R20   A01 K1c K2a K2b
e11*2007/46*0633*..     145, 147       255/45R20   A01 K1c K2a K2b

Hyundai Santa Fe        110-147        235/45R20   T00                                 A12 A14 A18
DM                      110-147        245/45R20   A01 K1a K2b                         A57 S02
e11*2007/46*0633*..     110-147        255/40R20   A01 K1c K2a K2b
- incl. Facelift 2016   110-147        255/45R20   A01 K1c K2a K2b
Kia Sorento (III)       110-145        235/45R20   K1a K2b T00                         A01 A12 A14
XM FL                   110-145        245/45R20   K1a K2b                             A18 S02
e11*2007/46*0634*..     110-145        255/40R20   K1c K2b
                        110-145        255/45R20   K1c K2b
Kia Sorento (IV)        136-147        235/45R20   T00                                 A12 A14 A18
UM                      136-147        245/45R20   A01 K2b                             A57 S02
e4*2007/46*0894*..
Kia Soul                91-113         225/35R20   G16 K2b K6w K8e                     A01 A12 A14
PS                      91-113         235/35R20   G16 K2b K5b K5w K6w K8e             A18 A58 KMV
e4*2007/46*0825*..      91-113         245/30R20   K1a K1b K2b K3a K5b K5w K6x K8m     S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Mazda CX-5              110-141        235/45R20                                       A12 A14 A18
KE, GH                  110-141        245/40R20                                       S03
e13*2007/46*1247*..;    110-141        245/45R20
e1*2001/116*            110-141        255/40R20   A01 K1c
0448*14-..              110-141        255/45R20   A01 K1c
                        110-141        265/40R20   A01 K1c K2c
Mazda CX-7              120-191        245/45R20   K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
ER, ERE                 120-191        255/45R20   K1c K2b                             A18 A57 S02
e11*2001/116*0308*.
e13*2007/46*1109*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt wer-
den.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5


Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.



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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2016 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Februar 2016




Bohlander                                                                       00242640.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B37-9020
KBA / ECE                                             50823 / 001105

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart         Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall                ja
Continental / VDO Redi                                                     ja
CUB Universal                                          Metall              ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi               ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi               ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall             nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall              ja
Orange Universal Clamp In                              Metall              ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi               ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi               ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall              ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall              ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall              ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall              ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall              ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi               ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall              ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall              ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall              ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall              ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall              ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall             nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall              ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall              ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi               ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi               ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi               ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi               ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi               ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi               ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi               ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi               ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi               ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall              ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.