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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B37
Typ                               B37-9020
Radgröße                          9,0Jx20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W4            B37-9020 W4 /                        5/114,3/60,1        43          780    2350
              BA17 N27 Ø72,6x60,1


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50823
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B37-9020 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx20EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       90                   28
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Suzuki
                                  Toyota


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Grand Vitara     78-171         245/40R20   K1c                                 A01 A12 A14
JT                      78-171         275/35R20   K1c K2c K42 Z49                     A18 Y85 S04
e4*2001/116*0091*..;    78-171         275/40R20   K1c K2c K42 Z49
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Grand Vitara     78-122         245/40R20   K1c                                 A01 A12 A14
JT                      78-122         275/35R20   K1c K2b                             A18 Y84 S04
e4*2001/116*0091*..;    78-122         275/40R20   K1c K2b
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Vitara           88, 103        225/35R20   K1c K2b T88                         A01 A12 A14
LY                      88, 103        235/30R20   K1c K2b R70 T88                     A18 A57 S02
e4*2007/46*0928*..      88, 103        235/35R20   K1c K2b
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  100-130        255/35R20   A01 K1a K1b K2b                     A57 KOV S03
e6*2001/116*
0105*00-08
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  100-130        255/35R20                                       A57 KMV S03
e6*2001/116*
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt wer-
den.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.


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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2016 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Februar 2016




Bohlander                                                                    00242637.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B37-9020
KBA / ECE                                             50823 / 001105

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart         Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall                ja
Continental / VDO Redi                                                     ja
CUB Universal                                          Metall              ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi               ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi               ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall             nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall              ja
Orange Universal Clamp In                              Metall              ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi               ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi               ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall              ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall              ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall              ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall              ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall              ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi               ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall              ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall              ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall              ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall              ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall              ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall             nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall              ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall              ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi               ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi               ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi               ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi               ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi               ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi               ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi               ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi               ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi               ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall              ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.