GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0400809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B37
Typ B37-9020
Radgröße 9,0Jx20EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
X4 B37-9020 X4 / ohne Ring 5/108/63,4 48 800 2350
X4 B37-9020 X4-wa / ohne Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50823
§ 22 50823*01
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung B37-9020 (s.o.)
Radgröße 9,0Jx20EH2+
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm)
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 -
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 -
S05 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 140 -
S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 -
S07 Serien-Mutter M14x1,5 Kegel 60° 220 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Ford, Jaguar, Landrover, Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max 63-134 235/30R20 K1a K2b R70 T88 A01 A12 A14
(Compact) A18 A58 B02
DXA KoS S06
e13*2007/46*1103*..
- incl. Facelift 2015
Ford Edge 132-155 245/45R20 A07 A12 A14
SBF 132-155 255/45R20 A18 A56 S07
e1*2007/46*1524*.. 132-155 265/40R20
132-155 265/45R20
132-155 275/40R20 A01 K1a K1b K2b
Ford Focus RS 224, 257 235/30R20 K3s R70 T88 A01 A12 A14
DA3, DA3-RS A18 A58 B02
e13*2001/116*0144*. Flh S04
e13*2001/116*1010*.
Ford Focus RS 257 235/30R20 R70 T88 A12 A14 A18
DYB, DYB-RS A56 Flh S04
e13*2007/46*1138*..;
§ 22 50823*01
e13*2007/46*1616*..
Ford Galaxy (III) 88-177 235/40R20 T96 A07 A12 A14
WA6 88-177 245/35R20 T95 A18 A57 V00
e13*2001/116* 88-177 245/40R20 T95 T99 V20 S07
0185*24-.. 88-177 255/35R20 A01 K1a K3h K5d T93 T97
- ab MJ 2016 (MK3) 88-177 275/35R20 A01 K2b K4i K6g R03
Ford Kuga (I) 100-147 245/35R20 A12 A14 A18
DM2 100-147 245/40R20 A57 B02 S04
e13*2001/116* 100-147 255/35R20 A01 K1a
0109*19-31 100-147 265/35R20 A01 K1a K25 K2b
Ford Kuga (II) 85-134 235/35R20 T92 A12 A14 A18
DM2 85-134 245/35R20 T95 A57 S06
e13*2001/116* 85-134 245/40R20 A01 G01
0109*31-.. 85-134 255/35R20 A01 K1a K1b K2b
- ab Modell 2013 85-134 265/30R20 A01 K1c K2b
85-134 265/35R20 A01 K1c K2b
Ford Mondeo (V) 85-177 225/35R20 T88 T92 A12 A14 A18
BA7 85-177 235/35R20 T88 T92 A57 Flh Lim
e13*2001/116* 85-177 245/30R20 A01 K2b K6g S06
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford 85-177 225/35R20 T88 T92 A12 A14 A18
Mondeo Turnier (V) 85-177 235/35R20 T88 T92 A57 Car S06
BA7 85-177 245/30R20 A01 K2b K6g
e13*2001/116*
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford S-Max (II) 88-177 235/40R20 T96 A07 A12 A14
WA6 88-177 245/35R20 T91 T95 A18 A57 V00
e13*2001/116* 88-177 245/40R20 T95 T99 V20 S07
0185*24-.. 88-177 255/35R20 A01 K1a K2b K3h K5d T93 T97
- ab MJ 2016 88-177 275/35R20 A01 K2b K4i K6g R03
Jaguar XE 120-177 225/35R20 K1a R02 T90 A01 A12 A14
JA 120-177 235/35R20 K1a T92 A18 A58 Lim
e11*2007/46*2150*.. 120-177 255/30R20 R03 T92 V20 S03
120-177 265/30R20 K2a K2b K6s R03 T94
120-177 275/30R20 K2a K2b K6s R03
Jaguar XF 120-283 245/35R20 A12 A14 A18
CC9 120-283 255/30R20 T92 Lim V20 S03
e11*2001/116*0323*. 120-283 255/35R20
120-283 265/30R20
120-283 265/35R20
120-283 275/30R20 R03
Jaguar XJ 152-291 245/35R20 R37 T95 A12 A14 A18
N*3 152-291 255/35R20 R35 T97 B02 NBF S03
e11*2001/116*0217*..
§ 22 50823*01
Land Rover 110-171 245/45R20 A12 A14 A18
Freelander 2 110-171 255/45R20 A01 K1a S05
LF 110-171 265/45R20 A01 K1a K2b
e11*2001/116*0300*.
Volvo S60CC, V60CC 110-187 235/35R20 T92 A12 A14 A18
F 110-187 235/40R20 A01 K3s A57 Car KMV
e9*2007/46*0023*.. 110-187 245/35R20 Lim S02
110-187 255/35R20 A01 K1a K1b K5w
Volvo XC60 100-242 235/45R20 A12 A14 A18
D, /-2D, /-N2D, /-N2E 100-242 245/45R20 A01 K1a A57 S02
e9*2001/116*0068*..; 100-242 255/40R20 A01 K1c K2b
e1*2001/116*0507*..; 100-242 255/45R20 A01 K1c K2b
e1*2007/46*0339*..; 100-242 265/45R20 A01 K1c K2b
e13*2007/46*1213*.. 100-242 275/40R20 A01 K1c K2b
Volvo XC70 120-224 245/35R20 K1c T95 A01 A12 A14
B, /-2D, /-N2D, /-N2E 120-224 255/35R20 K1c A18 Car KMV
e9*2001/116*0065*..; S02
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
§ 22 50823*01
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
§ 22 50823*01
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K3h An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
kleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und
dauerhaft zu befestigen.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
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K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 250mm vor bis 300mm nach Rad-
mitte vollständig umzulegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KoS Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.
§ 22 50823*01
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
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T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50823*01
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2016 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Ab Februar 2016 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-wa
gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§ 22 50823*01
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 2. September 2016
Bohlander 00256215.DOC
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