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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8


                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            B37
                Typ                               B37-9020
                Radgröße                          9,0Jx20EH2+
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                X4           B37-9020 X4 / ohne Ring               5/108/63,4          48          800    2350
                X4           B37-9020 X4-wa / ohne Ring


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        50823
§ 22 50823*01




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B37-9020 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx20EH2+
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   33

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -
                S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -
                S05       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                   -
                S06       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -
                S07       Serien-Mutter M14x1,5        Kegel 60°      220                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Ford, Jaguar, Landrover, Volvo

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford C-Max              63-134         235/30R20   K1a K2b R70 T88                     A01 A12 A14
                (Compact)                                                                              A18 A58 B02
                DXA                                                                                    KoS S06
                e13*2007/46*1103*..
                - incl. Facelift 2015
                Ford Edge               132-155        245/45R20                                       A07 A12 A14
                SBF                     132-155        255/45R20                                       A18 A56 S07
                e1*2007/46*1524*..      132-155        265/40R20
                                        132-155        265/45R20
                                        132-155        275/40R20   A01 K1a K1b K2b
                Ford Focus RS           224, 257       235/30R20   K3s R70 T88                         A01 A12 A14
                DA3, DA3-RS                                                                            A18 A58 B02
                e13*2001/116*0144*.                                                                    Flh S04
                e13*2001/116*1010*.
                Ford Focus RS           257            235/30R20   R70 T88                             A12 A14 A18
                DYB, DYB-RS                                                                            A56 Flh S04
                e13*2007/46*1138*..;
§ 22 50823*01




                e13*2007/46*1616*..
                Ford Galaxy (III)       88-177         235/40R20   T96                                 A07 A12 A14
                WA6                     88-177         245/35R20   T95                                 A18 A57 V00
                e13*2001/116*           88-177         245/40R20   T95 T99                             V20 S07
                0185*24-..              88-177         255/35R20   A01 K1a K3h K5d T93 T97
                - ab MJ 2016 (MK3)      88-177         275/35R20   A01 K2b K4i K6g R03
                Ford Kuga (I)           100-147        245/35R20                                       A12 A14 A18
                DM2                     100-147        245/40R20                                       A57 B02 S04
                e13*2001/116*           100-147        255/35R20   A01 K1a
                0109*19-31              100-147        265/35R20   A01 K1a K25 K2b
                Ford Kuga (II)          85-134         235/35R20   T92                                 A12 A14 A18
                DM2                     85-134         245/35R20   T95                                 A57 S06
                e13*2001/116*           85-134         245/40R20   A01 G01
                0109*31-..              85-134         255/35R20   A01 K1a K1b K2b
                - ab Modell 2013        85-134         265/30R20   A01 K1c K2b
                                        85-134         265/35R20   A01 K1c K2b
                Ford Mondeo (V)         85-177         225/35R20   T88 T92                             A12 A14 A18
                BA7                     85-177         235/35R20   T88 T92                             A57 Flh Lim
                e13*2001/116*           85-177         245/30R20   A01 K2b K6g                         S06
                0249*26-..
                - ab MJ 2015 (MK5)
                Ford                    85-177         225/35R20   T88 T92                             A12 A14 A18
                Mondeo Turnier (V)      85-177         235/35R20   T88 T92                             A57 Car S06
                BA7                     85-177         245/30R20   A01 K2b K6g
                e13*2001/116*
                0249*26-..
                - ab MJ 2015 (MK5)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford S-Max (II)         88-177         235/40R20   T96                                 A07 A12 A14
                WA6                     88-177         245/35R20   T91 T95                             A18 A57 V00
                e13*2001/116*           88-177         245/40R20   T95 T99                             V20 S07
                0185*24-..              88-177         255/35R20   A01 K1a K2b K3h K5d T93 T97
                - ab MJ 2016            88-177         275/35R20   A01 K2b K4i K6g R03
                Jaguar XE               120-177        225/35R20   K1a R02 T90                         A01 A12 A14
                JA                      120-177        235/35R20   K1a T92                             A18 A58 Lim
                e11*2007/46*2150*..     120-177        255/30R20   R03 T92                             V20 S03
                                        120-177        265/30R20   K2a K2b K6s R03 T94
                                        120-177        275/30R20   K2a K2b K6s R03
                Jaguar XF               120-283        245/35R20                                       A12 A14 A18
                CC9                     120-283        255/30R20   T92                                 Lim V20 S03
                e11*2001/116*0323*.     120-283        255/35R20
                                        120-283        265/30R20
                                        120-283        265/35R20
                                        120-283        275/30R20   R03
                Jaguar XJ               152-291        245/35R20   R37 T95                             A12 A14 A18
                N*3                     152-291        255/35R20   R35 T97                             B02 NBF S03
                e11*2001/116*0217*..
§ 22 50823*01




                Land Rover              110-171        245/45R20                                       A12 A14 A18
                Freelander 2            110-171        255/45R20   A01 K1a                             S05
                LF                      110-171        265/45R20   A01 K1a K2b
                e11*2001/116*0300*.
                Volvo S60CC, V60CC      110-187        235/35R20   T92                                 A12 A14 A18
                F                       110-187        235/40R20   A01 K3s                             A57 Car KMV
                e9*2007/46*0023*..      110-187        245/35R20                                       Lim S02
                                        110-187        255/35R20   A01 K1a K1b K5w
                Volvo XC60              100-242        235/45R20                                       A12 A14 A18
                D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-242        245/45R20   A01 K1a                             A57 S02
                e9*2001/116*0068*..;    100-242        255/40R20   A01 K1c K2b
                e1*2001/116*0507*..;    100-242        255/45R20   A01 K1c K2b
                e1*2007/46*0339*..;     100-242        265/45R20   A01 K1c K2b
                e13*2007/46*1213*..     100-242        275/40R20   A01 K1c K2b
                Volvo XC70              120-224        245/35R20   K1c T95                             A01 A12 A14
                B, /-2D, /-N2D, /-N2E   120-224        255/35R20   K1c                                 A18 Car KMV
                e9*2001/116*0065*..;                                                                   S02
                e1*2001/116*0505*..;
                e1*2007/46*0495*..;
                e13*2007/46*1203*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
§ 22 50823*01




                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.
§ 22 50823*01




                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K3h     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
                kleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und
                dauerhaft zu befestigen.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 8

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6s     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 250mm vor bis 300mm nach Rad-
                mitte vollständig umzulegen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.
§ 22 50823*01




                R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 8

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50823*01




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 8    245/45R20      275/40R20
                Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 12   255/45R20      285/40R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55011016 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 8



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2016 in Lambsheim statt.



                Hinweise zum Sonderrad

                Ab Februar 2016 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-wa
                gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§ 22 50823*01




                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 2. September 2016




                Bohlander                                                                    00256215.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim