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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50811 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011816 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            B37C
                             Typ                               B37C-9520
                             Radgröße                          9,5Jx20H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             X4           B37C-9520 X4 / ohne Ring              5/108/63,4          30          760    2350
                             X4-wa        B37C-9520 X4-wa / ohne Ring
§ 22 50811, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        50811
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B37C-9520 (s.o.)
                             Radgröße                          9,5Jx20H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr


                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                             S02       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                   -
                             S03       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   33,5
                                       M14x1,5
                             S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      135                   -
                             S05       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      125                   -



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Jaguar
                                                               Land Rover
                                                               Volvo


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50811 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011816 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Jaguar F-Pace              120-280     255/50R20   K1c K2c R70                         A01 A12 A19
                             DC                         120-280     265/45R20   K1c K2b                             A57 A99 S05
                             e11*2007/46*3324*..        120-280     265/50R20   K1c K2c K3s
                                                        120-280     275/45R20   K1c K2c
                                                        120-280     285/45R20   K1c K2c K3s
                             Land Rover Discovery       110-177     245/45R20   K1c K2b R70                         A01 A12 A19
                             Sport                      110-177     255/45R20   K1c K2b                             A57 A99 S04
                             LC
                             e11*2007/46*1659*..
                             Land Rover Range-Rover     110-177     245/45R20   K1a K1b K2b R70                     A01 A12 A19
                             Evoque                     110-177     255/40R20   K1a K1b K2c                         A57 A99 Cbo
                             LV, LV-A                   110-177     255/45R20   K1a K1b K2c                         Cpe Y85 S02
                             e11*2007/46*0223*..;       110-177     265/40R20   K1c K2c K5w
                             e3*2007/46*0221*..         110-177     265/45R20   K1c K2c K5w K6z

                             Land Rover Range-Rover     132-280     255/50R20   K1a K1b K2b R70                     A01 A12 A19
§ 22 50811, Erweiterung 02




                             Velar                      132-280     265/45R20   K1a K1b K2b                         A56 A99 S02
                             LY                         132-280     265/50R20   K1c K2c K3s
                             e11*2007/46*3954*..        132-280     275/45R20   K1a K1b K2b
                                                        132-280     285/45R20   K1c K2c K3s

                             Volvo XC90                 140-235     255/45R20                                       A07 A12 A19
                             L                          140-235     265/45R20                                       A57 A99 NoH
                             e4*2007/46*0929*..         140-235     275/45R20   A01 K1a K1b K2b                     XCg S03
                                                        140-235     285/40R20   A01 K1c K2a K2b
                             Volvo XC90                 140-235     255/45R20   K1c K2c                             A01 A07 A12
                             L                          140-235     265/45R20   K1c K2c                             A19 A57 A99
                             e4*2007/46*0929*..         140-235     275/45R20   K1c K2c                             NoH S03
                                                        140-235     285/40R20   K1c K2c LV3


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50811 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011816 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 50811, Erweiterung 02




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011816 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.
§ 22 50811, Erweiterung 02




                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                             K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011816 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 6

                             K6z     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter Rad-
                             mitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
                             Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
                             der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
                             zeug).

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50811, Erweiterung 02




                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             XCg     Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet wur-
                             den (großer Wendekreis).

                             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Schräghecklimousine (Fließheck).



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 28. Mai 2018 in Lambsheim statt.


                             Hinweise zum Sonderrad

                             Ab Januar 2016 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-wa
                             gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011816 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 28. Mai 2018




                             Bohlander                                                                   00296008.DOC
                             RN/Boh
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