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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50811 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55011816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B37C
Typ                               B37C-9520
Radgröße                          9,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W4            B37C-9520 W4 /                       5/114,3/66,1        36          740    2300
              BA13 N23 Ø72,6x64,2


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50811
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B37C-9520 (s.o.)
Radgröße                          9,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Infiniti
                                  Nissan
                                  Renault


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Infiniti FX / QX70     175-287        265/50R20   K1c K2c 145                          A01 A12 A19
S51, S51N              175-287        275/45R20   K1c K2b                              A56 A99 L05
e1*2001/116*0479*..;   175-287        295/45R20   K1c K2c 145                          S03
e1*2007/46*0565*..
Infiniti M             175, 235       245/35R20   T91 T95                              A12 A19 A58
Y51                    175, 235       245/40R20                                        A99 L06 Lim
e13*2007/46*1105*..    175, 235       255/35R20   T93 T97                              V20 Y62 S03
                       175, 235       265/35R20   A01 K1c
                       175, 235       275/35R20   A01 K1c K2b K5d
                       175, 235       285/30R20   A01 K2c R03
                       175, 235       285/35R20   A01 K2c R03
Nissan Murano          172            255/45R20   K1c K2b                              A01 A12 A19
Z50                    172            265/45R20   K1c K2c                              A99 S03
e1*2001/116*0298*..    172            275/40R20   K1c K2c
Nissan Murano          140,188        255/45R20   K1c K2a K2b                          A01 A12 A19
Z51                    140,188        265/45R20   K1c K2c                              A99 S03
e1*2001/116*0478*..
Nissan X-Trail         104-127        245/35R20   K1c K2c K42 K44                      A01 A12 A19
T31                    104-127        245/40R20   G01 K1c K25 K2c K42 K44 R64          A99 S03
e1*2001/116*0432*..    110, 127       245/40R20   K1c K25 K2c K42 K44 R34
- incl. MJ 2011
Nissan X-Trail         96, 120        255/40R20   K1c K2c K4i K6a K6v                  A01 A12 A19
T32                    96, 120        255/45R20   K1c K2c K4i K6a K6v                  A57 A99 S03
e13*2007/46*1456*..
Renault Espace (V)     96-147         255/45R20   K1a K8f                              A01 A12 A19
RFC                    96-147         265/40R20   K1a K8f                              A58 A99 L06
e2*2007/46*0470*..     96-147         265/45R20   K1a K8f                              S02



Allgemeine Hinweise

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55011816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.


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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55011816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R34      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50811 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55011816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50811 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55011816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Februar 2016 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. Februar 2016




Bohlander                                                                       00243241.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B37C-9520
KBA / ECE                                             50811

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart    Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall           ja
Continental / VDO Redi                                                ja
CUB Universal                                          Metall         ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi          ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi          ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall         ja
Orange Universal Clamp In                              Metall         ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi          ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi          ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall         ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall         ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall         ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall         ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall         ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall         ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall         ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall        nein
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall         ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall         ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall         ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi          ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall         ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall         ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall         ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall         ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall         ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall         ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall         ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall         ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall         ja
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall         ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall         ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi          ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi          ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi          ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi          ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi          ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi          ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi          ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi          ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi          ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall         ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.