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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51364 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55000917 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B38-808
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

             Modell                            B38
             Typ                               B38-808
             Radgröße                          8,0Jx18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             O5            B38-808 O5 / ohne Ring               5/105/56,6          38          680    2150


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                        51364
§ 22 51364




             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             B38-808 (s.o.)
             Radgröße                          8,0Jx18H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr


             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
             S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -
                       offen ww Hutmutter
             S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
             S04       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   36
             S05       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   36
             S06       offene Serien-Mutter         Kegel 60°      140                   -
                       M12x1,5


             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.


             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Opel


             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55000917 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B38-808
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                               Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Cruze /-SW      80-104       215/45R18   T89 T93                          A07 A12 A14
             KL1J                      80-104       225/40R18   T88 T92                          A21 A58 Car
             e4*2001/116*0140*..       80-104       225/45R18                                    Flh Lim V18
                                       80-104       235/40R18                                    S03
                                       80-104       235/45R18   A01 G75
                                       80-104       235/45R18   R96
                                       80-104       245/40R18   A01 K1a K1b K2b K8e
             Chevrolet Trax            85-103       215/55R18   R70                              A07 A12 A14
             KL1B / J-A                85-103       235/45R18                                    A21 A57 S05
             e4*2007/46*0696*..;
             e4*2007/46*0537*..
             Opel Astra K               70-147      205/40R18   T82 T86                          A07 A12 A14
             B-K                        70-147      215/40R18                                    A21 A58 Flh
             e4*2007/46*0996*..         70-147      225/40R18                                    NoS S06
                                        70-147      235/35R18   A01 K1a K1b K2b
                                        70-147      235/40R18   A01 G01 K1a K1b K2b
             Opel Astra K Sports Tourer 70-147      205/40R18   T82 T86                          A07 A12 A14
             B-K                        70-147      215/40R18                                    A21 A58 Car
§ 22 51364




             e4*2007/46*0996*02-..      70-147      225/40R18   A01 K2b                          NoS S06
                                        70-147      235/35R18   A01 K1a K1b K2b K6j K8e
                                        70-147      235/40R18   A01 G01 K1a K1b K2b K6j K8e
             Opel Astra-J               64-88,103   215/45R18                                    A07 A12 A14
             P-J, -/V                   64-88,103   225/40R18                                    A21 A58 Flh
             e1*2007/46*0141*..;        64-88,103   225/45R18                                    Lim V18 S02
             e4*2007/46*0309*..         64-88,103   235/40R18
                                        64-88,103   235/45R18   A01 G75
                                        64-88,103   235/45R18   R96
                                        64-88,103   245/40R18
             Opel Astra-J               70-88,103   215/45R18                                    A07 A12 A14
             P-J/SW, -/V                70-88,103   225/40R18                                    A21 A58 Car
             e4*2007/46*0204*..;        70-88,103   225/45R18                                    V18 S02
             e4*2007/46*0308*..         70-88,103   235/40R18
             - Sports Tourer            70-88,103   235/45R18   A01 G75
             - Station Wagon            70-88,103   235/45R18   R96
                                        70-88,103   245/40R18
             Opel Mokka                 81-103      215/55R18   R70                              A07 A12 A14
             J-A                        81-103      235/45R18                                    A21 A57 S04
             e4*2007/46*0537*00-14
             Opel Mokka-X               81-112      215/55R18 R70                                A07 A12 A14
             J-A                        81-112      235/45R18                                    A21 A57 S06
             e4*2007/46*0537*15-..



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51364 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55000917 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B38-808
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.
§ 22 51364




             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51364 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55000917 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B38-808
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
             mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
             hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
             Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51364




             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
             umzulegen.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung).

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51364 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55000917 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B38-808
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 6

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51364




             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18      275/45R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51364 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55000917 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B38-808
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 6


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 23. Januar 2017 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 51364




             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 23. Januar 2017




             Bohlander                                                                   00263866.DOC
             NR/Boh




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim