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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

             Modell                            B38
             Typ                               B38-809
             Radgröße                          8,0Jx19H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             W4            B38-809 W4 /                         5/114,3/64,1        38          640    2250
                           BA15 N21 Ø72,6x64,2


             Kennzeichnungen
§ 22 51365




             KBA-Nummer                        51365
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             B38-809 (s.o.)
             Radgröße                          8,0Jx19H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr


             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Honda



             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Accord                103-140     225/35R19 K1c K2b K45 T88                    A01 A12 A14
             CL7, CL9, CN1               103-140     235/35R19 G01 K1c K2c K42 K43 K45            A18 K46 K56
             e6*2001/116*0091,                                                                    Sth S02
             0092, 0096*..
             Honda Accord                110-132     225/40R19   K1c K2b T89 T93                  A01 A12 A14
             CU1,CU3                     110-132     235/35R19   K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91      A18 Lim S02
             e6*2001/116*0113, 0115*..   115         225/35R19   K1c K2b T88
             Honda Accord                148         225/35R19   K1c K2b T88                      A01 A12 A14
             CU2                         148         225/40R19   K1c K2b                          A18 Lim S02
             e6*2001/116*0114*..         148         235/35R19   K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91
             Honda Accord Tourer         103-140     225/35R19   K1c K2c K45 T88                  A01 A12 A14
             CM1,CM2,CN2                 103-140     235/35R19   G01 K1c K2c K43 K45 T87 T91      A18 Car K42
             e6*2001/116*0093,                                                                    K46 S02
             0094,0097*..
             Honda Accord Tourer         110-132     225/40R19   K1c K2b T89 T93                  A01 A12 A14
             CW1, CW3                    110-132     235/35R19   K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91      A18 Car S02
             e6*2001/116*0120,0122*..    115         225/35R19   K1c K2b T88
             Honda Accord Tourer         148         225/35R19   K1c K2b T88                      A01 A12 A14
§ 22 51365




             CW2                         148         225/40R19   K1c K2b                          A18 Car S02
             e6*2001/116*0121*..         148         235/35R19   K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91
             Honda CR-V (II)             110         245/35R19   K1c K2c K42                      A01 A12 A14
             RD8                         110         245/40R19   K1c K2c K42 LK6                  A18 S02
             e11*98/14*0190*00-01
             Honda CR-V (II)             103-110     225/45R19 K1c K2c K42                        A01 A12 A14
             RD8, RD9                    103-110     245/40R19 K1c K2c K42 LK6                    A18 S02
             e11*98/14*0190*02-..
             e11*2001/116*0234*.
             Honda CR-V (III)            103-122     245/45R19 K1c                                A01 A12 A14
             RE5, RE6, RE7               103-122     255/45R19 K1c K42                            A18 S02
             e11*2001/116*
             0301*00-05,
             0302*00-05,
             0322*00-03
             Honda CR-V (IV)             88-114      245/45R19 K1c K2b K6c K6w                    A01 A12 A14
             RE5, RE6                    88-114      255/45R19 K1c K2b K6c K6w                    A18 A57 S02
             e11*2001/116*
             0301*06-09,
             0302*06-10
             Honda CR-V (IV)             88-118      245/45R19 K1c K2b K6c K6w                    A01 A12 A14
             RE5, RE6                    88-118      255/45R19 K1c K2b K6c K6w                    A18 A57 S02
             e11*2001/116*
             0301*10-,
             0302*11-
             ab Facelift 2015
             Honda CR-Z                  84          215/35R19 G01 K1c K2b K3i K3s K3u K5b K6g    A01 A12 A14
             ZF1                                               K6i K6p K7a                        A18 Cpe S02
             e11*2007/46*0100*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 7

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic                73,104      215/35R19 K5v T85                               A01 A12 A14
             FK1, FK2, FK3              73-110      225/35R19 K1c K5v T84 T88                       A18 Flh S02
             e11*2001/116*              73-110      235/35R19 G01 K1c K2b K5x K8a T87
             0255*07-..,
             0256*07-..,
             0257*06-..
             - ab Modell 2012
             Honda Civic 4-Türer        92, 104     215/35R19 K3b K5b K6b                           A01 A12 A14
             FB1,FB2,FB7,FB8            92, 104     225/35R19 K1a K2b K3a K5b K6d K6g K6i K7a       A18 Sth S02
             e11*2007/46*0183*..;
             e11*2007/46*0184*..;
             e11*2007/46*0185*..;
             e11*2007/46*0186*..
             Honda Civic Tourer         104         215/35R19 K5v T85                               A01 A12 A14
             FK2, FK3                   88,104      225/35R19 K1c K5v T84 T88                       A18 Car S02
             e11*2001/116*              88,104      235/35R19 G01 K1c K2b K5x K8a T87
             0256*11-..,
             0257*10-..
             - ab Modell 2014
§ 22 51365




             Honda FR-V                 92,103,110 215/35R19 K1c K2b K41 K45 K46 T85                A01 A12 A14
             BE1, BE3                   92,103,110 225/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T84        A18 S02
             e6*2001/116*0099*..                             T88
             e6*2001/116*0100*..
             Honda HR-V                 77-91       225/35R19 K1c K2c                               A01 A12 A14
             GH1,2,3,4                  77-91       235/35R19 K1c K2c                               A18 S02
             e6*98/14*0062,
             0063, 0067, 0068*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
§ 22 51365




             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
             mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
             hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 7

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.
§ 22 51365




             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
             kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
             bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 7

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
§ 22 51365




             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6p     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor Radmitte bis zur Rad-
             mitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 7

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 26. Januar 2017 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis
§ 22 51365




             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 26. Januar 2017




             Bohlander                                                                       00264151.DOC
             NR/Boh




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim