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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9


             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            B38
             Typ                               B38-8020
             Radgröße                          8,0Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             W4           B38-8020 W4 /                         5/114,3/66,1        35          750    2200
                          BA13 N23 Ø72,6,x66,1


             Kennzeichnungen
§ 22 51311




             KBA-Nummer                        51311
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             B38-8020 (s.o.)
             Radgröße                          8,0Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
             S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
             S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
             S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                   28
             S07       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      115                   -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Dacia
                                               Infiniti
                                               Nissan
                                               Renault

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Duster 2WD        63-92          225/35R20   K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
             SD/SR                   63-92          235/35R20   K1a K1b K2b K3s                     A18 A58 KOV
             e2*2001/116*0314*..;    63-92          245/35R20   K1c K2a K2b K3s                     S04
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster 4WD        66-92          225/35R20   K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
             SD/SR                   66-92          235/35R20   K1a K1b K2b K3s                     A18 A56 KOV
             e2*2001/116*0314*..;    66-92          245/35R20   K1c K2a K2b K3s                     S04
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Infiniti FX / QX70      175-287        265/50R20   K1c K2b 141                         A01 A12 A14
             S51, S51N                                                                              A18 A56 L05
             e1*2001/116*0479*..;                                                                   S05
             e1*2007/46*0565*..
             Infiniti M              175, 235       245/35R20   A10 T91 T95                         A14 A18 A58
             Y51                     175, 235       245/40R20   A10                                 L06 Lim Y62
§ 22 51311




             e13*2007/46*1105*..                                                                    S05
             Nissan Juke 2WD         69-147         225/35R20   K8c                                 A01 A12 A14
             F15                                                                                    A18 A58 S05
             e11*2007/46*0132*..;
             e3*2007/46*0162*..
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke 4WD         140, 147       225/35R20   K2b                                 A01 A12 A14
             F15                     140, 147       235/35R20   K1c K2b                             A18 A56 S05
             e11*2007/46*0132*..     140, 147       245/30R20   K1c K2b
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke Nismo       157, 160       225/35R20   K8c                                 A01 A12 A14
             RS                                                                                     A18 A57 S05
             F15
             e11*2007/46*0132*..
             Nissan Murano           172            255/45R20   K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
             Z50                                                                                    A18 S05
             e1*2001/116*0298*..
             Nissan Murano           140, 188       235/55R20   K1a K2b                             A01 A12 A14
             Z51                     140, 188       245/50R20   K1a K1b K2b                         A18 S05
             e1*2001/116*0478*..     140, 188       255/45R20   K1a K2b
                                     140, 188       255/50R20   K1c K2a K2b
             Nissan Pulsar           81-140         225/30R20   K1c K2b T85                         A01 A12 A14
             C13                                                                                    A18 A58 Flh
             e9*2007/46*3086*..                                                                     S07
             Nissan Qashqai          81-120         235/35R20                                       A12 A14 A18
             J11                     81-120         245/35R20   A01 K2b                             A57 S06
             e11*2007/46*0963*..
             Nissan Qashqai, /+2     76-110         245/35R20   K2b T91 T95                         A01 A12 A14
             J10                                                                                    A18 A57 S05
             e11*2001/116*0295*.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Nissan X-Trail         104-127        245/35R20   K2b K42                             A01 A12 A14
             T31                    104-127        245/40R20   G01 K2b K42 R64                     A18 S05
             e1*2001/116*0432*..    110, 127       245/40R20   K2b K42 R34
             - incl. MJ 2011
             Nissan X-Trail         96, 120        235/45R20                                       A12 A14 A18
             T32                    96, 120        245/40R20                                       A57 S05
             e13*2007/46*1456*..    96, 120        245/45R20
                                    96, 120        255/45R20   A01 K4i K6a K6v
             Renault Espace (V)     96-147         235/45R20                                       A12 A14 A18
             RFC                    96-147         245/45R20                                       A58 L06 S02
             e2*2007/46*0470*..     96-147         255/45R20
             Renault Fluence        63-103         235/30R20   K1a K2a K2b K6g K8k R70             A01 A12 A14
             Z                                                                                     A18 Sth S04
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Limousine
             Renault Kadjar 2WD     81, 96         235/35R20                                       A12 A14 A18
             RFE                    81, 96         245/35R20   A01 K2b                             A58 F23 S04
             e2*2007/46*0475*..
§ 22 51311




             Renault Kadjar 4WD     96             235/35R20                                       A12 A14 A18
             RFE                    96             245/35R20   A01 K2b                             A56 F24 S04
             e2*2007/46*0475*..
             Renault Koleos         110-127        245/40R20                                       A12 A14 A18
             Y                                                                                     S05
             e11*2001/116*0261*.
             Renault Latitude       81-127         225/35R20   K4h T90                             A01 A12 A14
             T                      81-127         235/35R20   G81 K1a K4g K6g T88 T92             A18 Lim S03
             e2*2001/116*0363*..    81-127         245/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T90
             Renault Megane (III)   78-103         225/30R20   K1a K1b K2b K4i K6g K8f T85         A01 A12 A14
             Z                      78-132         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6h K8k R70     A18 Cpe Flh
             e2*2001/116*0373*..;                              T88                                 S04
             - Cabriolet
             Renault Megane (III)   63-103         225/30R20   K1a K1b K2b K6h K8f T85             A01 A12 A14
             Z                      63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8k R70 T88     A18 Car S04
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Grandtour
             Renault Megane (III)   63-103         225/30R20   K1a K1b K2b K6h K8f T85             A01 A12 A14
             Z                      63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8k R70 T88     A18 Cpe Flh
             e2*2001/116*0373*..;                                                                  S04
             e2*2007/46*0010*..
             - Fließheck
             - Coupé
             Renault Megane (IV)    66-97          225/30R20   K2b K8c T85                         A01 A12 A14
             RFB                    66-97          235/30R20   G01 K1c K2c K8m R70 T88             A18 A58 Car
             e2*2007/46*0546*..                                                                    Flh L05 S04
             Renault Talisman       81-147         225/35R20   A91 R37                             A14 A18 A58
             RFD                    81-147         235/35R20   A01 A12 K2b K8g R37                 Car L05 Lim
             e11*2007/46*2969*..    81-147         245/35R20   A01 A12 K2b K8g                     S04




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 9

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Talisman       81-147        245/35R20     K2b K8k                               A01 A12 A14
             4Control                                                                                 A18 A58 Car
             RFD                                                                                      L04 Lim S04
             e11*2007/46*2969*..
             - mit Allradlenkung



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51311




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 9

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
§ 22 51311




             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
             mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.



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             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 9

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 51311




             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 9

             K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
             gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
             um 5 mm aufzuweiten.

             K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
§ 22 51311




             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             R34      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
             oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
             leitung).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
             215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9


             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 51311




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

             141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 9 von 9



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. Dezember 2016
§ 22 51311




             Bohlander                                                                   00262063.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim