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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            B38
                Typ                               B38-8020
                Radgröße                          8,0Jx20H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4           B38-8020 W4 /                         5/114,3/66,1        35          750    2200
                             BA13 N23 Ø72,6,x66,1


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        51311
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 51311*01




                Radtyp und Ausführung             B38-8020 (s.o.)
                Radgröße                          8,0Jx20H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
                S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
                S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                   28
                S07       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      115                   -


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Dacia
                                                  Infiniti
                                                  Nissan
                                                  Renault


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Duster 2WD         63-92        225/35R20 K1a K1b K2b                       A01 A12 A14
                SD/SR                    63-92        235/35R20 K1a K1b K2b K3s                   A18 A58 KOV
                e2*2001/116*0314*..;     63-92        245/35R20 K1c K2a K2b K3s                   S04
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Duster 4WD         66-92        225/35R20 K1a K1b K2b                       A01 A12 A14
                SD/SR                    66-92        235/35R20 K1a K1b K2b K3s                   A18 A56 KOV
                e2*2001/116*0314*..;     66-92        245/35R20 K1c K2a K2b K3s                   S04
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Infiniti FX / QX70       175-287      265/50R20 K1c K2b 141                       A01 A12 A14
                S51, S51N                                                                         A18 A56 L05
                e1*2001/116*0479*..;                                                              S05
                e1*2007/46*0565*..
                Infiniti M               175, 235     245/35R20 A10 T91 T95                       A14 A18 A58
                Y51                      175, 235     245/40R20 A10                               L06 Lim Y62
§ 22 51311*01




                e13*2007/46*1105*..                                                               S05
                Nissan Juke 2WD          69-147       225/35R20 K8c                               A01 A12 A14
                F15                                                                               A18 A58 S05
                e11*2007/46*0132*..;
                e3*2007/46*0162*..
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Juke 4WD          140, 147     225/35R20 K2b                               A01 A12 A14
                F15                      140, 147     235/35R20 K1c K2b                           A18 A56 S05
                e11*2007/46*0132*..      140, 147     245/30R20 K1c K2b
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Juke Nismo RS     157, 160     225/35R20 K8c                               A01 A12 A14
                F15                                                                               A18 A57 S05
                e11*2007/46*0132*..
                Nissan Murano            172          255/45R20 K1a K1b K2b                       A01 A12 A14
                Z50                                                                               A18 S05
                e1*2001/116*0298*..
                Nissan Murano            140, 188     235/55R20   K1a K2b                         A01 A12 A14
                Z51                      140, 188     245/50R20   K1a K1b K2b                     A18 S05
                e1*2001/116*0478*..      140, 188     255/45R20   K1a K2b
                                         140, 188     255/50R20   K1c K2a K2b
                Nissan Pulsar            81-140       225/30R20   K1c K2b T85                     A01 A12 A14
                C13                                                                               A18 A58 Flh
                e9*2007/46*3086*..                                                                S07
                Nissan Qashqai           81-120       235/35R20                                   A12 A14 A18
                J11                      81-120       245/35R20 A01 K2b                           A57 S06
                e11*2007/46*0963*..
                Nissan Qashqai, /+2      76-110       245/35R20 K2b T91 T95                       A01 A12 A14
                J10                                                                               A18 A57 S05
                e11*2001/116*0295*.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan X-Trail           104-127     245/35R20 K2b K42                              A01 A12 A14
                T31                      104-127     245/40R20 G01 K2b K42 R64                      A18 S05
                e1*2001/116*0432*..      110, 127    245/40R20 K2b K42 R34
                - incl. MJ 2011
                Nissan X-Trail           96-130      235/45R20                                      A12 A14 A18
                T32                      96-130      245/40R20                                      A57 S05
                e13*2007/46*1456*..      96-130      245/45R20
                                         96-130      255/45R20 A01 K4i K6a K6v
                Renault Espace (V)       96-147      235/45R20                                      A12 A14 A18
                RFC                      96-147      245/45R20                                      A58 L06 S02
                e2*2007/46*0470*..       96-147      255/45R20
                Renault Fluence          63-103      235/30R20 K1a K2a K2b K6g K8k R70              A01 A12 A14
                Z                                                                                   A18 Sth S04
                e2*2001/116*0373*..;
                e2*2007/46*0010*..
                - Limousine
                Renault Kadjar 2WD       81, 96      235/35R20                                      A12 A14 A18
                RFE                      81, 96      245/35R20 A01 K2b                              A58 F23 S04
                e2*2007/46*0475*..
§ 22 51311*01




                Renault Kadjar 4WD       96          235/35R20                                      A12 A14 A18
                RFE                      96          245/35R20 A01 K2b                              A56 F24 S04
                e2*2007/46*0475*..
                Renault Koleos           96, 130     235/45R20 A33                                  A14 A18 A57
                RZG                      96, 130     245/45R20 A91                                  S05
                e11*2007/46*3255*..      96, 130     255/45R20 A12
                Renault Koleos           110-127     245/40R20                                      A12 A14 A18
                Y                                                                                   S05
                e11*2001/116*0261*.
                Renault Latitude         81-127      225/35R20   K4h T90                            A01 A12 A14
                T                        81-127      235/35R20   G81 K1a K4g K6g T88 T92            A18 Lim S03
                e2*2001/116*0363*..      81-127      245/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T90
                Renault Megane (III)     78-103      225/30R20   K1a K1b K2b K4i K6g K8f T85        A01 A12 A14
                Z                        78-132      235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6h K8k R70    A18 Cpe Flh
                e2*2001/116*0373*..;                             T88                                S04
                - Cabriolet
                Renault Megane (III)     63-103      225/30R20 K1a K1b K2b K6h K8f T85         A01 A12 A14
                Z                        63-162      235/30R20 G01 K1a K1b K2b K6h K8k R70 T88 A18 Car S04
                e2*2001/116*0373*..;
                e2*2007/46*0010*..
                - Grandtour
                Renault Megane (III)     63-103      225/30R20 K1a K1b K2b K6h K8f T85         A01 A12 A14
                Z                        63-162      235/30R20 G01 K1a K1b K2b K6h K8k R70 T88 A18 Cpe Flh
                e2*2001/116*0373*..;                                                           S04
                e2*2007/46*0010*..
                - Fließheck
                - Coupé
                Renault Megane (IV)      66-97       225/30R20 K2b K8c T85                          A01 A12 A14
                RFB                      66-97       235/30R20 G01 K1c K2c K8m R70 T88              A18 A58 Car
                e2*2007/46*0546*..                                                                  Flh L05 S04




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Talisman            81-147      225/35R20   A91 R37                              A14 A18 A58
                RFD                         81-147      235/35R20   A01 A12 K2b K8g R37                  Car L05 Lim
                e11*2007/46*2969*..         81-147      245/35R20   A01 A12 K2b K8g                      S04
                Renault Talisman 4Control   81-147      245/35R20   K2b K8k                              A01 A12 A14
                RFD                                                                                      A18 A58 Car
                e11*2007/46*2969*..                                                                      L04 Lim S04
                - mit Allradlenkung

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51311*01




                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§ 22 51311*01




                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 9

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
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                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 9

                K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
§ 22 51311*01




                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Allradlenkung (4WS).

                L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                R34      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
                oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                leitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

                141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 20. Juli 2017
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                Bohlander                                                                   00275529.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim