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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

             Modell                            B38
             Typ                               B38-8020
             Radgröße                          8,0Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             W4            B38-8020 W4 /                        5/114,3/60,1        45          670    2260
                           BA17 N27 Ø72,6,x60,1


             Kennzeichnungen
§ 22 51311




             KBA-Nummer                        51311
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             B38-8020 (s.o.)
             Radgröße                          8,0Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr


             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       90                   28
             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
             S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
             S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   -
             S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
             S07       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                   -


             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.


             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Fiat
                                               Suzuki
                                               Toyota

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Fiat Sedici              79-99,2     225/30R20 T85                                A12 A14 A18
             FY                       79-99,2     235/30R20 A01 K42 R70                        A57 Flh KMV
             e4*2001/116*0106*..      79-99,2     245/30R20 A01 B51 K25 K42                    S03
             Suzuki Grand Vitara      78-122      245/40R20                                    A12 A14 A18
             JT                                                                                Y84 S06
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 3-Türer
             Suzuki Grand Vitara      78-171      245/40R20                                    A12 A14 A18
             JT                                                                                Y85 S06
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 5-Türer
             Suzuki Kizashi           131         225/35R20   T90                              A12 A14 A18
             FR                       131         235/35R20   T92                              A57 Lim S07
             e4*2007/46*0142*..       131         245/30R20   T90
             Suzuki SX4               66-99,2     225/30R20   T85                              A12 A14 A18
             EY                       66-99,2     235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42 R70          A58 Flh KOV
             e4*2001/116*0105*..;                                                              S03
§ 22 51311




                                      66-99,2     245/30R20   A01 B51 K1c K25 K2b K42
             e4*2007/46*0284*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4               66-99,2     225/30R20 T85                                A12 A14 A18
             EY                       66-99,2     235/30R20 A01 K42 R70                        A57 Flh KMV
             e4*2001/116*0105*..;     66-99,2     245/30R20 A01 B51 K25 K42                    S03
             e4*2007/46*0284*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4               79,82,88    225/30R20 T85                                A12 A14 A18
             GY                       79,82,88    235/30R20 A01 K1a K1b K2b K42 R70            A58 Flh KOV
             e4*2001/116*0124*..;     79,82,88    245/30R20 A01 B51 K1c K25 K2b K42            S05
             e4*2007/46*0291*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4               79,82,88    225/30R20 T85                                A12 A14 A18
             GY                       79,82,88    235/30R20 A01 K42 R70                        A57 Flh KMV
             e4*2001/116*0124*..;     79,82,88    245/30R20 A01 B51 K25 K42                    S05
             e4*2007/46*0291*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4 S-Cross       82,88,103   225/35R20                                    A12 A14 A18
             JY                       82,88,103   235/30R20 A01 K2b K6w T88                    A57 S03
             e4*2007/46*0779*04-..    82,88,103   235/35R20 A01 K2b K6w
             ab Modelljahr 2017
             Suzuki SX4 S-Cross       88          245/30R20 K1c K2b K6w                        A01 A12 A14
             JY                                                                                A18 A57 S02
             e4*2007/46*0779*00-03




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Suzuki Vitara              88, 103      225/35R20 T88                                  A12 A14 A18
             LY                         88, 103      235/35R20                                      A57 S02
             e4*2007/46*0928*..         88, 103      245/30R20 A01 K1c K2b
                                        88, 103      245/35R20 A01 G01 K1c K2b K3s
             Toyota RAV4 (III)          100-130      245/40R20                                      A12 A14 A18
             XA3(a)                                                                                 A57 KOV S04
             e6*2001/116*0105*00-08
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (III)          100-130      245/40R20                                      A12 A14 A18
             XA3(a)                                                                                 A57 KMV S04
             e6*2001/116*0105*00-08
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (IV)           91-112       235/45R20                                      A12 A14 A18
             XA3(a)                     91-112       245/40R20                                      A57 LT4 S04
             e6*2001/116*0105*09-13     91-112       245/45R20
             - ab Modell 2013
§ 22 51311




             Toyota RAV4 (IV)           91-112       235/45R20                                      A12 A14 A18
             XA3(a)                     91-112       245/40R20                                      A57 LT3 S04
             e6*2001/116*0105*09-13
             - ab Modell 2013
             Toyota RAV4 (IV)           105, 112     235/45R20                                      A12 A14 A18
             XA3(a)                     105, 112     245/40R20                                      A57 LT4 S04
             e6*2001/116*0105*14-..     105, 112     245/45R20
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)           105, 112     235/45R20                                      A12 A14 A18
             XA3(a)                     105, 112     245/40R20                                      A57 LT3 S04
             e6*2001/116*0105*14-..
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114          235/45R20                                      A12 A14 A18
             XA4                        114          245/40R20                                      A57 LT4 S04
             e6*2007/46*0166*..         114          245/45R20
             Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114          235/45R20                                      A12 A14 A18
             XA4                        114          245/40R20                                      A57 LT3 S04
             e6*2007/46*0166*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 51311




             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
             Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
             schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51311




             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
             225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und
             "VIP")

             LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
             235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP")

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


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             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 7

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 51311




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Fließheck.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Fließheck.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 19. Dezember 2016 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




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             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 19. Dezember 2016




             Bohlander                                                                   00262328.DOC
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             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim