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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            B38
                Typ                               B38-8020
                Radgröße                          8,0Jx20H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4           B38-8020 W4 /                         5/114,3/60,1        45          670    2260
                             BA17 N27 Ø72,6,x60,1


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        51311
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 51311*01




                Radtyp und Ausführung             B38-8020 (s.o.)
                Radgröße                          8,0Jx20H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    28
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
                S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
                S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
                S07       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                   -
                S08       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                          Brock Typ: ZM1

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Fiat
                                                  Suzuki
                                                  Toyota


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat Sedici              79-99,2     225/30R20 T85                                A12 A14 A18
                FY                       79-99,2     235/30R20 A01 K42 R70                        A57 Flh KMV
                e4*2001/116*0106*..      79-99,2     245/30R20 A01 B51 K25 K42                    S03
                Suzuki Grand Vitara      78-122      245/40R20                                    A12 A14 A18
                JT                                                                                Y84 S06
                e4*2001/116*0091*..;
                e4*2007/46*0292*..
                - 3-Türer
                Suzuki Grand Vitara      78-171      245/40R20                                    A12 A14 A18
                JT                                                                                Y85 S06
                e4*2001/116*0091*..;
                e4*2007/46*0292*..
                - 5-Türer
                Suzuki Kizashi           131         225/35R20   T90                              A12 A14 A18
                FR                       131         235/35R20   T92                              A57 Lim S07
                e4*2007/46*0142*..       131         245/30R20   T90
                Suzuki SX4               66-99,2     225/30R20   T85                              A12 A14 A18
                EY                       66-99,2     235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42 R70          A58 Flh KOV
§ 22 51311*01




                e4*2001/116*0105*..;     66-99,2     245/30R20   A01 B51 K1c K25 K2b K42          S03
                e4*2007/46*0284*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4               66-99,2     225/30R20 T85                                A12 A14 A18
                EY                       66-99,2     235/30R20 A01 K42 R70                        A57 Flh KMV
                e4*2001/116*0105*..;     66-99,2     245/30R20 A01 B51 K25 K42                    S03
                e4*2007/46*0284*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4               79,82,88    225/30R20 T85                                A12 A14 A18
                GY                       79,82,88    235/30R20 A01 K1a K1b K2b K42 R70            A58 Flh KOV
                e4*2001/116*0124*..;     79,82,88    245/30R20 A01 B51 K1c K25 K2b K42            S05
                e4*2007/46*0291*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4               79,82,88    225/30R20 T85                                A12 A14 A18
                GY                       79,82,88    235/30R20 A01 K42 R70                        A57 Flh KMV
                e4*2001/116*0124*..;     79,82,88    245/30R20 A01 B51 K25 K42                    S05
                e4*2007/46*0291*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4 S-Cross       82,88,103   225/35R20                                    A12 A14 A18
                JY                       82,88,103   235/30R20 A01 K2b K6w T88                    A57 S03
                e4*2007/46*0779*04-..    82,88,103   235/35R20 A01 K2b K6w
                ab Modelljahr 2017
                Suzuki SX4 S-Cross       88          245/30R20 K1c K2b K6w                        A01 A12 A14
                JY                                                                                A18 A57 S02
                e4*2007/46*0779*00-03




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki Vitara             88, 103      225/35R20   T88                            A12 A14 A18
                LY                        88, 103      235/35R20                                  A57 S02
                e4*2007/46*0928*..        88, 103      245/30R20   A01 K1c K2b
                                          88, 103      245/35R20   A01 G01 K1c K2b K3s
                Toyota C-HR               72, 85       235/35R20                                  A12 A14 A18
                AX1T(EU,M)                72, 85       235/40R20                                  A58 MHy S08
                e11*2007/46*3641*..       72, 85       245/35R20   A01 K1c K5v K6w
                Toyota RAV4 (III)         100-130      245/40R20                                  A12 A14 A18
                XA3(a)                                                                            A57 KOV S04
                e6*2001/116*0105*00-08
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2009
                Toyota RAV4 (III)         100-130      245/40R20                                  A12 A14 A18
                XA3(a)                                                                            A57 KMV S04
                e6*2001/116*0105*00-08
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2009
§ 22 51311*01




                Toyota RAV4 (IV)          91-112       235/45R20                                  A12 A14 A18
                XA3(a)                    91-112       245/40R20                                  A57 LT4 S04
                e6*2001/116*0105*09-13    91-112       245/45R20
                - ab Modell 2013
                Toyota RAV4 (IV)          91-112       235/45R20                                  A12 A14 A18
                XA3(a)                    91-112       245/40R20                                  A57 LT3 S04
                e6*2001/116*0105*09-13
                - ab Modell 2013
                Toyota RAV4 (IV)          105, 112     235/45R20                                  A12 A14 A18
                XA3(a)                    105, 112     245/40R20                                  A57 LT4 S04
                e6*2001/116*0105*14-..    105, 112     245/45R20
                - ab Facelift 2016
                Toyota RAV4 (IV)          105, 112     235/45R20                                  A12 A14 A18
                XA3(a)                    105, 112     245/40R20                                  A57 LT3 S04
                e6*2001/116*0105*14-..
                - ab Facelift 2016
                Toyota RAV4 (IV) Hybrid   114          235/45R20                                  A12 A14 A18
                XA4(EU,M)                 114          245/40R20                                  A57 LT4 S04
                e6*2007/46*0166*..        114          245/45R20
                Toyota RAV4 (IV) Hybrid   114          235/45R20                                  A12 A14 A18
                XA4(EU,M)                 114          245/40R20                                  A57 LT3 S04
                e6*2007/46*0166*..




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51311*01




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
                Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§ 22 51311*01




                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
                mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
                schlag zu Anschlag.

                LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
                mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51311*01




                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 51311*01




                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 20. Juli 2017




                Bohlander                                                                   00275527.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim