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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            B38
                             Typ                               B38-8020
                             Radgröße                          8,0Jx20H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             W4           B38-8020 W4 /                         5/114,3/60,1        45          670    2260
                                          BA17 N27 Ø72,6,x60,1
§ 22 51311, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51311
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B38-8020 (s.o.)
                             Radgröße                          8,0Jx20H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr


                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    28
                             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
                             S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                             S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
                             S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
                             S07       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                   -
                             S08       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                                       Brock Typ: ZM1


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.


                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Fiat
                                                               Suzuki
                                                               Toyota

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7
                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Fiat Sedici              79-99,2     225/30R20 T85                                A12 A14 A18
                             FY                       79-99,2     235/30R20 A01 K42 R70                        A57 Flh KMV
                             e4*2001/116*0106*..      79-99,2     245/30R20 A01 B51 K25 K42                    S03
                             Suzuki Grand Vitara      78-122      245/40R20                                    A12 A14 A18
                             JT                                                                                Y84 S06
                             e4*2001/116*0091*..;
                             e4*2007/46*0292*..
                             - 3-Türer
                             Suzuki Grand Vitara      78-171      245/40R20                                    A12 A14 A18
                             JT                                                                                Y85 S06
                             e4*2001/116*0091*..;
                             e4*2007/46*0292*..
                             - 5-Türer
                             Suzuki Kizashi           131         225/35R20   T90                              A12 A14 A18
                             FR                       131         235/35R20   T92                              A57 Lim S07
                             e4*2007/46*0142*..       131         245/30R20   T90
§ 22 51311, Erweiterung 02




                             Suzuki SX4               66-99,2     225/30R20   T85                              A12 A14 A18
                             EY                       66-99,2     235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42 R70          A58 Flh KOV
                             e4*2001/116*0105*..;     66-99,2     245/30R20   A01 B51 K1c K25 K2b K42          S03
                             e4*2007/46*0284*..
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4               66-99,2     225/30R20 T85                                A12 A14 A18
                             EY                       66-99,2     235/30R20 A01 K42 R70                        A57 Flh KMV
                             e4*2001/116*0105*..;     66-99,2     245/30R20 A01 B51 K25 K42                    S03
                             e4*2007/46*0284*..
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4               79,82,88    225/30R20 T85                                A12 A14 A18
                             GY                       79,82,88    235/30R20 A01 K1a K1b K2b K42 R70            A58 Flh KOV
                             e4*2001/116*0124*..;     79,82,88    245/30R20 A01 B51 K1c K25 K2b K42            S05
                             e4*2007/46*0291*..
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4               79,82,88    225/30R20 T85                                A12 A14 A18
                             GY                       79,82,88    235/30R20 A01 K42 R70                        A57 Flh KMV
                             e4*2001/116*0124*..;     79,82,88    245/30R20 A01 B51 K25 K42                    S05
                             e4*2007/46*0291*..
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4 S-Cross       82,88,103   225/35R20                                    A12 A14 A18
                             JY                       82,88,103   235/30R20 A01 K2b K6w T88                    A57 S03
                             e4*2007/46*0779*04-..    82,88,103   235/35R20 A01 K2b K6w
                             ab Modelljahr 2017
                             Suzuki SX4 S-Cross       88          245/30R20 K1c K2b K6w                        A01 A12 A14
                             JY                                                                                A18 A57 S02
                             e4*2007/46*0779*00-03
                             Suzuki Vitara            88, 103     225/35R20 T88                                A12 A14 A18
                             LY                       88, 103     235/35R20                                    A57 S02
                             e4*2007/46*0928*..       88, 103     245/30R20 A01 K1c K2b
                                                      88, 103     245/35R20 A01 G01 K1c K2b K3s


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 3 von 7

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Toyota C-HR               72, 85       235/35R20                                    A12 A14 A18
                             AX1T(EU,M), -/TMG         72, 85       235/40R20                                    A57 MHy S08
                             e11*2007/46*3641*..,      72, 85       245/35R20 A01 K1c K5v K6w
                             e13*2007/46*1765*..
                             Toyota RAV4 (III)         100-130      245/40R20                                    A12 A14 A18
                             XA3(a)                                                                              A57 KOV S04
                             e6*2001/116*0105*00-08
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             - incl. Facelift 2009
                             Toyota RAV4 (III)         100-130      245/40R20                                    A12 A14 A18
                             XA3(a)                                                                              A57 KMV S04
                             e6*2001/116*0105*00-08
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             - incl. Facelift 2009
§ 22 51311, Erweiterung 02




                             Toyota RAV4 (IV)          91-112       235/45R20                                    A12 A14 A18
                             XA3(a)                    91-112       245/40R20                                    A57 LT4 S04
                             e6*2001/116*0105*09-13    91-112       245/45R20
                             - ab Modell 2013
                             Toyota RAV4 (IV)          91-112       235/45R20                                    A12 A14 A18
                             XA3(a)                    91-112       245/40R20                                    A57 LT3 S04
                             e6*2001/116*0105*09-13
                             - ab Modell 2013
                             Toyota RAV4 (IV)          105, 112     235/45R20                                    A12 A14 A18
                             XA3(a)                    105, 112     245/40R20                                    A57 LT4 S04
                             e6*2001/116*0105*14-..    105, 112     245/45R20
                             - ab Facelift 2016
                             Toyota RAV4 (IV)          105, 112     235/45R20                                    A12 A14 A18
                             XA3(a)                    105, 112     245/40R20                                    A57 LT3 S04
                             e6*2001/116*0105*14-..
                             - ab Facelift 2016
                             Toyota RAV4 (IV) Hybrid   114          235/45R20                                    A12 A14 A18
                             XA4(EU,M)                 114          245/40R20                                    A57 LT4 S04
                             e6*2007/46*0166*..        114          245/45R20
                             Toyota RAV4 (IV) Hybrid   114          235/45R20                                    A12 A14 A18
                             XA4(EU,M)                 114          245/40R20                                    A57 LT3 S04
                             e6*2007/46*0166*..




                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 7

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
§ 22 51311, Erweiterung 02




                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
                             Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
§ 22 51311, Erweiterung 02




                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                             schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
                             mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
                             schlag zu Anschlag.

                             LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
                             mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.
§ 22 51311, Erweiterung 02




                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55104116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                         Seite 7 von 7

                             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Fließheck.

                             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Schräghecklimousine (Fließheck).



                             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 51311, Erweiterung 02




                             Die Verwendungsprüfung fand am 19. März 2018 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 19. März 2018




                             Bohlander                                                                        00290596.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim