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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

             Modell                            B38
             Typ                               B38-8020
             Radgröße                          8,0Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             W4            B38-8020 W4 /                        5/114,3/66,1        50          670    2260
                           BA13 N23 Ø72,6,x66,1


             Kennzeichnungen
§ 22 51311




             KBA-Nummer                        51311
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             B38-8020 (s.o.)
             Radgröße                          8,0Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr


             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
             S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -


             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.


             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Dacia
                                               Nissan
                                               Renault


             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Duster 2WD            63-92      225/35R20                                  A12 A14 A18
             SD/SR                       63-92      235/35R20                                  A58 KOV S03
             e2*2001/116*0314*..;        63-92      245/35R20
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster 4WD            66-92      225/35R20                                  A12 A14 A18
             SD/SR                       66-92      235/35R20                                  A56 KOV S03
             e2*2001/116*0314*..;        66-92      245/35R20
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Nissan Murano               140, 188   235/55R20   130                            A12 A14 A18
             Z51                         140, 188   245/50R20   132                            S04
             e1*2001/116*0478*..         140, 188   255/45R20   134
                                         140, 188   255/50R20   130
             Renault Fluence             63-103     235/30R20   R70                            A12 A14 A18
             Z                                                                                 Sth S03
             e2*2001/116*0373*..;
§ 22 51311




             e2*2007/46*0010*..
             - Limousine
             Renault Latitude            81-127     225/35R20   T90                            A12 A14 A18
             T                           81-127     235/35R20   A01 G81 T88 T92                Lim S02
             e2*2001/116*0363*..         81-127     245/30R20   T90
             Renault Megane (III)        78-103     225/30R20   T85                            A12 A14 A18
             Z                           78-132     235/30R20   A01 G01 R70 T88                Cpe Flh S03
             e2*2001/116*0373*..;
             - Cabriolet
             Renault Megane (III)        63-103     225/30R20 T85                              A12 A14 A18
             Z                           63-162     235/30R20 A01 G01 R70 T88                  Car S03
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Grandtour
             Renault Megane (III)        63-103     225/30R20 T85                              A12 A14 A18
             Z                           63-162     235/30R20 A01 G01 R70 T88                  Cpe Flh S03
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Fließheck
             - Coupé
             Renault Talisman            81-147     225/35R20 A33 R37                          A14 A18 A58
             RFD                         81-147     235/35R20 A90 R37                          Car L05 Lim
             e11*2007/46*2969*..         81-147     245/35R20 A12                              S03
             Renault Talisman 4Control   81-147     245/35R20                                  A12 A14 A18
             RFD                                                                               A58 Car L04
             e11*2007/46*2969*..                                                               Lim S03
             - mit Allradlenkung




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51311




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.




             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
             mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
§ 22 51311




             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 51311




             einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 19. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55104116 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 6



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 19. Dezember 2016




             Bohlander                                                                   00262334.DOC
§ 22 51311




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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