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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55006118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0201708



             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

             Modell                            B39
             Typ                               B39-707
             Radgröße                          7,0Jx17H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                           Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             X2            B39-707-1 X2 /                       4/100/56,1          38          680    2100
                           BA05 N3 Ø63,4 - Ø56,1
§ 22 51898




             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                        51898
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Ausführungsbezeichnung            B39-707 (s.o.)
             Radgröße                          7,0Jx17H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   35
             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
             S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                   35



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55006118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
             Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 2 von 8

             Verwendungsbereich

             Hersteller                   Honda
                                          Kia
                                          MG Rover
                                          Mini/BMW
                                          Mitsubishi
                                          Proton

             Spurverbreiterung            innerhalb 2%



             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII)         66-81      205/45R17                                    A12 A18 A99
             EP1, -2, -4               66-81      215/40R17 A01 K42 K90                        Flh S03
             e11*98/14*                66-81      215/45R17 A01 G01 K42 K90
             0173,0174,0188*..
             Honda Civic (VII)         66-81      205/45R17                                    A12 A18 A99
             EU5,-6,-7,-8,-9           66-81      215/40R17 A01 K42 K90                        Flh S03
§ 22 51898




             e11*98/14*                66-81      215/45R17 A01 G01 K42 K90
             0158-0161,0189*..
             Honda Civic (VII) Coupé   88-92      205/45R17                                    A12 A18 A99
             EM2                       88-92      215/40R17 A01 K90                            Cpe S03
             e6*98/14*0080*..
             Honda Jazz                57,61      205/40R17 G01 K1c K2b K42                    A01 A12 A18
             GD1,GD5,GE2,GE3           57,61      215/35R17 K1c K2b K42                        A99 K56 LK6
             e6*98/14*0088,87*..,                                                              X51 S03
             e6*2001/116*0101*..,
             e6*2001/116*0102*..
             Honda Jazz                66, 73     195/45R17 K1c K2b K3b K5a K6a                A01 A12 A18
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73     205/40R17 K1c K2b K3b K5b K6b                A99 S03
             e6*2007/46*               66, 73     205/45R17 K1c K2b K3b K5b K6b
             0010, 0011, 0013,
             0014, 0015,0016*..
             - ab MJ 2011
             Honda Jazz                66, 73     195/45R17 K1c K2b K3b K5a K6a                A01 A12 A18
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73     205/40R17 K1c K2b K3b K5b K6b                A99 S03
             e6*2001/116*              66, 73     205/45R17 K1c K2b K3b K5b K6b
             0125, 0126, 0127,
             0128, 0131, 0132*..
             Honda Jazz                75, 96     195/45R17 K1c                                A01 A12 A18
             GK                        75, 96     205/40R17 K1c K3a K3c K5b                    A99 Flh KOV
             e6*2007/46*0162*..        75, 96     205/45R17 K1c K3a K3c K5b                    S03
             - incl. Facelift 2018
             Kia Sephia, Shuma         65-84,3    205/40R17 K42 K46                            A01 A12 A18
             FB                                                                                A99 Flh Sth
             e4*96/27*0024*..,                                                                 S03
             e4*98/14*0024*..
             - Shuma I/II, Spectra




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55006118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
             Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 8

             Handelsbezeichnung            kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Rover 2..,-25,MG ZR           55-107      205/40R17 G09 K1a K2b K42 K56 T80 T81        A01 A12 A18
             RF, F                         55-107      215/35R17 K1a K2b K42 K56 T79 T83            A99 Npf S03
             H224,                         55-118      205/45R17 K1a K2b K42 K56 R09
             e11*93/81,2001/116*0016*..
             Rover 4..,-45, MG ZS          55-110      205/40R17 K2b K42 K46 K56 T80 T81 T84        A01 A12 A18
             RT, T                         74-130      205/45R17 K2b K41 K42 K46 K56 R67            A99 K1c S03
             H093,
             e11*93/81*0014*..,
             e11*2001/116*0014*.
             Mini One, Cooper, -S          65-160      205/45R17   K1a K1b K2b K32                  A01 A12 A18
             Mini                          65-160      215/40R17   K1c K2c K32 K42 K56              A99 Cbo Flh
             e1*2001/116*0231*08-..        65-160      215/45R17   K1c K2c K32 K42 K56              S05
             - ab MJ 2007                  65-85       205/40R17   K1a K1b K2b
             Mini One, Cooper, -S          55-155      205/45R17   K2b                              A01 A12 A18
             Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, -   55-155      215/40R17   K1a K1b K2b K42                  A99 Car Cbo
             N1                            55-155      215/45R17   K1a K1b K2b K42                  Cpe Flh S02
             e1*2001/116*0343*..;          55-90       205/40R17   K2b T80 T81
             e1*2007/46*
             0369, 0370, 0593*..
§ 22 51898




             e1*2007/46*0371*00-09,
             e24*2007/46*0023*..
             - Mini/Clubman/Cabrio
             - Coupè/Roadster
             Mini One, Cooper, -S          55-160      205/45R17   K1a K1b K2b K32                  A01 A12 A18
             R50, Mini                     55-160      215/40R17   K1c K2c K32 K42 K56              A99 Cbo Flh
             e1*98/14*0168*..,             55-160      215/45R17   K1c K2c K32 K42 K56              S04
             e1*2001/116*0231*00-07        55-85       205/40R17   K1a K1b K2b
             - bis MJ 2006
             Mitsubishi Carisma            66          205/40R17 K42 K56 K90 T80 T81 T84            A01 A12 A18
             DAO                                                                                    A99 B02 S03
             e4*93/81*0005*..,
             e4*98/14*0005*..
             Proton 300/400                55-99       205/40R17 G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56        A01 A12 A18
             C9..                                                                                   A99 B02 S03
             e11*92/53, 93/81,
             98/14*0002-04*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55006118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 8

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 51898




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55006118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
§ 22 51898




             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der serienmä-
             ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
             nungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
             und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
             die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
             scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.



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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55006118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 8

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
             ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.

             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.
§ 22 51898




             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
             bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.




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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55006118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
             16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
             nungsanleitung).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51898




             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55006118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 8

             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             X51     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 51898




             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 24. Januar 2018




             Bohlander                                                                        00286224.DOC
             RN/Boh




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim