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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55006118 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            B39
                             Typ                               B39-707
                             Radgröße                          7,0Jx17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                           Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             X3            B39-707-1 X3 / ohne Ring             4/108/63,4          38          680    2100
§ 22 51898, Erweiterung 03




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        51898
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Ausführungsbezeichnung            B39-707 (s.o.)
                             Radgröße                          7,0Jx17H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                             S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      135                   -
                                       für Leichtmetall-Räder
                                       ww
                                       Brock Typ: D6



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55006118 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 9

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Ford
                                                           Mazda


                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%



                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford B-MAX                55-103        195/45R17    T81 T85                            A07 A12 A18
                             JK8                       55-103        205/40R17    T84                                A58 A99 S02
                             e9*2007/46*0092*00-17     55-103        205/45R17
                                                       55-103        215/40R17
                                                       55-103        215/45R17    A01 K3u
                             Ford Cougar               96-151        215/45R17    K46 K56                            A01 A12 A18
§ 22 51898, Erweiterung 03




                             BCV                       96-151        225/45R17    K46 K56                            A99 B02 S01
                             e9*96/79*0027*..
                             Ford EcoSport             73-103        205/50R17    A91                                A07 A18 A58
                             JK8                       73-103        205/55R17    A12                                A99 S02
                             e9*2007/46*0092*18-..     73-103        215/50R17    A01 A12 K9v
                             - ab Baujahr 2018         73-103        225/45R17    A12
                                                       73-103        225/50R17    A01 A12 K9v
                             Ford EcoSport             66-103        205/50R17                                       A07 A12 A18
                             JK8                       66-103        205/55R17    A01 K3u                            A58 A99 B02
                             e9*2007/46*0092*00-17     66-103        215/50R17                                       V17 S02
                                                       66-103        225/45R17
                                                       66-103        225/50R17    A01 K3u
                             Ford Fiesta (VI)          43-74         195/40R17    K1a K1b K2b K46 T81                A01 A12 A18
                             JH1, JD3                  43-74         205/40R17    G01 K1a K1b K2b K46                A99 Flh V17
                             e1*98/14*0191*..,         43-74         215/35R17    K1c K2b K44 K46 LK6 T79 T83        S01
                             e1*2001/116*0210*..
                             Ford Fiesta (VII)         44-99         195/40R17    K41 K45 T81                        A01 A12 A18
                             JA8, JR8                  44-99         205/40R17    G03 K1a K2b K41 K45                A99 B02 Flh
                             e9*2001/116*              44-99         215/35R17    K1a K2b K41 K45                    V17 S01
                             0069*00-10;
                             e9*2007/46*
                             0002*00-06;
                             DE*2007/46*0072*..;
                             e13*2007/46*1058*00-08
                             Ford Fiesta (VII)         44-147        195/40R17    K41 K45 T81                        A01 A07 A12
                             JA8, JR8                  44-147        205/40R17    K1a K2b K41 K45                    A18 A99 B02
                             e9*2001/116*              44-147        215/35R17    K1a K2b K41 K45                    Flh V17 S02
                             0069*11-..;
                             e9*2007/46*
                             0002*07-..;
                             e13*2007/46*1058*09-..
                             - ab Modell 2013




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55006118 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                 Seite 3 von 9

                             Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Fiesta (VIII)          51-103        195/45R17   K2b                                A01 A07 A12
                             JHH, JGH                    51-103        205/45R17   K2b                                A18 A58 A99
                             e9*2007/46*3142*..;         51-103        215/40R17   K1a K1b K2b K5a                    Flh KOV S02
                             e9*2007/46*3159*..          51-103        215/45R17   K1a K1b K2b K5a
                             Ford Fiesta Active (VIII)   62-103        205/45R17                                      A07 A12 A18
                             JHH                         62-103        215/40R17                                      A58 A99 Flh
                             e9*2007/46*3142*..          62-103        215/45R17                                      KMV S02
                             Ford Fiesta ST (VIII)       147           205/45R17   M+S                                A07 A12 A18
                             JHH                         147           215/40R17   M+S                                A58 A99 Flh
                             e9*2007/46*3142*..          147           215/45R17   M+S                                KOV S02
                             Ford Fiesta ST 150 (VI)     110           195/40R17   K1a K1b K2b K46 T81                A01 A12 A18
                             JD3                         110           205/40R17   K1a K1b K2b K46                    A99 Flh V17
                             e1*2001/116*0210*..         110           215/35R17   K1c K2b K44 K46 T79 T83            S01
                             Ford Focus (I)              55-96         205/40R17   K1c K2b K44 R37 T80 T81 T84        A01 A12 A18
                             D . W, D . X                55-96         215/40R17   K1c K2c K44 T83 T85                A99 B02 Car
§ 22 51898, Erweiterung 03




                             e13*97/27*, 98/14*,                                                                      Flh K42 K56
                             0037-40, 56-58*..                                                                        Sth S01
                             Ford Focus ST 170 (I)       127           215/45R17   K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56        A01 A12 A18
                             DA1, DB1, DN1                                                                            A99 B02 Car
                             e13*98/14*                                                                               Flh S01
                             0081,0082,0095*..
                             Ford Fusion                 50-74         205/40R17   K1c K2b T80 T81                    A01 A12 A18
                             JU2                         50-74         205/45R17   K1c K2b K46                        A99 S01
                             e1*98/14*0194*00-25         50-74         215/40R17   K1c K2b
                             Ford KA+                    51-63         185/45R17                                      A07 A12 A18
                             KAF                         51-63         195/40R17   A01 K1b K2b K5d                    A99 Flh KOV
                             e13*2007/46*1637*01-03      51-63         205/40R17   A01 K1b K2b K5d K7d K8d            S02
                                                         51-63         215/35R17   A01 K1a K1b K2b K5d K7d K8m
                             Ford Mondeo (II)            66-125        205/45R17   G65 K42 K46 K56                    A01 A12 A18
                             BFP, BFW                    66-125        215/40R17   K42 K46 K56 T83 T85                A99 B02 S01
                             e1*95/54*0045*..,
                             e1*98/14*0125*..
                             Ford Puma                   66-92         205/40R17   G01 K2b K56 L02                    A01 A12 A18
                             ECT                         66-92         215/35R17   K2b K56 L02                        A99 B02 B25
                             e13*95/54*0024*..                                                                        S01
                             Ford Tourneo /              55-74         195/45R17   T85                                A07 A12 A18
                             Transit Courier             55-74         205/45R17                                      A99 S02
                             JU2, JN8
                             e1*98/14*0194*26-..;
                             e13*2007/46*1349*..
                             Mazda 2 (I)                 50-74         205/40R17   G01 K1c K2b K46 K56                A01 A12 A18
                             DY                          50-74         215/35R17   K1c K2b K46 K56                    A99 Flh S01
                             e1*2001/116*0212*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55006118 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 9

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
§ 22 51898, Erweiterung 03




                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55006118 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 9

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
§ 22 51898, Erweiterung 03




                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B25      Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G65      Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen Reifen-
                             größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ,
                             so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
                             zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
                             glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                             COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55006118 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 9

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51898, Erweiterung 03




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
                             kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
                             bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55006118 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 7 von 9

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
§ 22 51898, Erweiterung 03




                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
                             fenkombination herzustellen.

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55006118 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 8 von 9

                             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 51898, Erweiterung 03




                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51898 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55006118 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B39-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 9 von 9



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 23. Oktober 2019 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.
§ 22 51898, Erweiterung 03




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 23. Oktober 2019




                             Bohlander                                                                    00330698.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim