Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7


             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0201708

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            B39
             Typ                               B39-758
             Radgröße                          7,5Jx18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad –                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung      Ausführungsbezeichnung/               Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                          Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             X3           B39-758-1 X3 / ohne Ring              4/108/63,4          35          660    2170


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                        51883
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 51883




             Ausführungsbezeichnung            B39-758 (s.o.)
             Radgröße                          7,5Jx18H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -
             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Ford

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford B-MAX             55-103        205/40R18   T82 T86                             A12 A21 A58
             JK8                    55-103        215/35R18   T84                                 A99 S02
             e9*2007/46*0092*..     55-103        225/35R18   A01 K2b
             Ford Cougar            96-151        215/40R18   T85 T89                             A01 A12 A21
             BCV                    96-151        225/35R18   K44 T83 T87                         A99 B02 K1a
             e9*96/79*0027*..       96-151        225/40R18   G01 K44 L02                         K2b K46 K56
                                                                                                  S03
             Ford EcoSport          66-103        205/45R18                                       A12 A21 A58
             JK8                    66-103        215/45R18                                       A99 B02 V18
             e9*2007/46*0092*..     66-103        225/40R18                                       S02
                                    66-103        225/45R18   A01 K3u
             Ford Fiesta (VII)      44-99         205/35R18   G87 K1c K2b K32 K41 K44 K45 T81     A01 A12 A21
             JA8, JR8               44-99         215/35R18   G01 K1c K2b K32 K41 K43 K44 K45     A99 B02 Flh
             e9*2001/116*                                                                         S03
             0069*00-10;
             e9*2007/46*
             0002*00-06;
             DE*2007/46*0072*..;
§ 22 51883




             e13*2007/46*
             1058*00-08
             Ford Fiesta (VII)      44-147        205/35R18   K1c K2b K32 K41 K44 K45 T81         A01 A12 A21
             JA8, JR8               44-147        215/35R18   G19 K1c K2b K32 K41 K43 K44 K45     A99 B02 Flh
             e9*2001/116*                                                                         S02
             0069*11-..;
             e9*2007/46*
             0002*07-..;
             e13*2007/46*
             1058*09-..
             - ab Modell 2013
             Ford Fiesta (VIII)     52-103        205/40R18   K1a K1b K2b K5a                     A01 A12 A21
             JHH                    52-103        215/35R18   K1a K1b K2b K5a                     A58 A99 B54
             e9*2007/46*3142*..     52-103        225/35R18   K1c K2b K4i K5d K7a K8h             Flh V18 S02
             Ford Focus             55-96         215/35R18   K1c K2c K42 K44 K56 T80 T84         A01 A12 A21
             D . W, D . X           55-96         225/35R18   G65 K1c K2c K42 K44 K56 T83 T87     A99 B02 Car
             e13*97/27*, 98/14*,                                                                  Flh Sth S03
             0037-40, 56-58*..
             Ford Focus ST 170      127           215/40R18   K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56         A01 A12 A21
             DA1, DB1, DN1          127           225/35R18   K1c K2c K41 K42 K44 K45 K56         A99 B02 Car
             e13*98/14*             127           225/40R18   K1c K2c K41 K42 K44 K45 K56         Flh S03
             0081,0082,0095*..
             Ford Fusion            50-74         215/35R18   K1c K2b K46 T80 T84                 A01 A12 A21
             JU2                    50-74         225/35R18   K1c K2b K44 K46 K56                 A99 S03
             e1*98/14*0194*..
             Ford Tourneo/          55-74         205/40R18   K5d T86                             A01 A12 A21
             Transit Courier                                                                      A99 S02
             JU2, JN8
             e1*98/14*0194*26-..;
             e13*2007/46*1349*..



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51883




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7


             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G19     Ist die Reifengröße 195/50R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
§ 22 51883




             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der der Nachweis zu er-
             bringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Tole-
             ranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetrage-
             nen Reifengrößen zu überprüfen.

             G65      Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen Reifen-
             größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ,
             so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
             zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
             glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
             COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G87     Ist 17 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,
             § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 7

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
             ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

             K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
§ 22 51883




             kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
             bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7


             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
             fenkombination herzustellen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.
§ 22 51883




             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7


             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                    Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1 205/40R18        225/35R18
             Nr. 2 205/45R18        225/40R18
             Nr. 3 215/40R18        245/35R18, 255/35R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 8. Januar 2018 in Lambsheim statt.
§ 22 51883




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 8. Januar 2018




             Bohlander                                                                      00285330.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim