Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9


             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0201708

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            B39
             Typ                               B39-758
             Radgröße                          7,5Jx18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad –                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung      Ausführungsbezeichnung/               Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                          Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             W4           B39-758 W4 /                          5/114,3/64,1        35          730    2300
                          BA15 N21 Ø72,6,xØ64,2


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                        51883
§ 22 51883




             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Ausführungsbezeichnung            B39-758 (s.o.)
             Radgröße                          7,5Jx18H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Honda
                                               Land Rover

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda CR-V (II)        110            215/50R18   K1c K2c K42                         A01 A12 A21
             RD8                    110            225/45R18   K1c K2c K42                         A99 S02
             e11*98/14*0190*        110            235/45R18   K1c K2c K42
             00-01                  110            245/45R18   K1c K2c K42 K44 LK6
             Honda CR-V (II)        103-110        215/50R18   K1c K2c K42                         A01 A12 A21
             RD8, RD9               103-110        225/45R18   K1c K2c K42                         A99 S02
             e11*98/14*0190*02-..   103-110        225/50R18   K1c K2c K42 LK6
             e11*2001/116*0234*.    103-110        235/45R18   K1c K2c K42
                                    103-110        245/45R18   K1c K2c K42 K44 LK6
             Honda CR-V (III)       103-122        225/60R18   K1c                                 A01 A12 A21
             RE5, RE6, RE7          103-122        235/55R18   K1c K42                             A99 S02
             e11*2001/116*          103-122        245/50R18   K1c K2a K2b K42
             0301*00-05,
             0302*00-05,
             0322*00-03
             Honda CR-V (IV)        88-114         225/60R18   K1c K2b K6c K6w                     A01 A12 A21
             RE5, RE6               88-114         235/55R18   K1c K2b K6c K6w                     A57 A99 S02
             e11*2001/116*
§ 22 51883




             0301*06-09,
             0302*06-10
             Honda CR-V (IV)        88-118         225/60R18   K1c K2b K6c K6w                     A01 A12 A21
             RE5, RE6               88-118         235/55R18   K1c K2b K6c K6w                     A57 A99 S02
             e11*2001/116*
             0301*10-,
             0302*11-
             ab Facelift 2015
             Honda CR-Z             84             205/35R18   K1c K6i                             A01 A12 A21
             ZF1                    84             205/40R18   K1c K6i                             A99 Cpe V18
             e11*2007/46*0100*..    84             215/35R18   K1c K2b K6g K6i K6p                 S02
                                    84             215/40R18   G01 K1c K2b K3i K3s K3u K5b K6g
                                                               K6i K6p K7a
                                    84             225/35R18   K1c K2b K3i K3s K5a K6g K6i K6p
             Honda Civic (IX)       73-110         205/45R18   T86 T90                             A12 A21 A99
             FK1, FK2, FK3          73-110         215/40R18   A01 K5v T85 T89                     Flh S02
             e11*2001/116*          73-110         225/35R18   A01 K1c K5x T83 T87
             0255*07-..,            73-110         225/40R18   A01 K1c K5v T88
             0256*07-..,
             0257*06-..
             - ab Modell 2012
             Honda                  88,104         205/45R18   T86 T90                             A12 A21 A99
             Civic (IX) Tourer      88,104         215/40R18   A01 K5v T85 T89                     Car S02
             FK2, FK3               88,104         225/35R18   A01 K1c K5x T83 T87
             e11*2001/116*          88,104         225/40R18   A01 K1c K5v T88
             0256*11-..,
             0257*10-..
             - ab Modell 2014




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                          Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII) Sport   66-118         215/35R18   T80 T84 X06                         A01 A12 A21
             EP1,-2,-4, EV1            66-118         215/40R18   K41                                 A99 Flh H5l
             e11*98/14*                66-118         225/35R18   T83                                 K1c K2c K42
             0173, 0174, 0188*..       66-118         225/40R18   K41 K43                             K56 S02
             e11*2001/116*0198*.
             Honda                     92, 104        205/40R18   K3b K5a                             A01 A12 A21
             Civic (VIII) 4-Türer      92, 104        205/45R18   K3b K5b K6b                         A99 Sth S02
             FB1,FB2,FB7,FB8           92, 104        215/40R18   K3b K5b K6b
             e11*2007/46*0183*..;      92, 104        225/35R18   K1a K2b K3a K5b K6d K6g K6i K7a
             e11*2007/46*0184*..;      92, 104        225/40R18   K1a K2b K3a K5b K6d K6g K6i K7a
             e11*2007/46*0185*..;
             e11*2007/46*0186*..
             Honda                     95-134         215/40R18                                       A12 A21 A99
             Civic (X) 5-Türer         95-134         215/45R18                                       Y85 S02
             FC                        95-134         225/40R18
             e11*2007/46*3633*..
             Honda                     92-134         215/40R18                                       A12 A21 A99
             Civic (X) Limousine       92-134         215/45R18                                       Lim S02
             FC                        92-134         225/40R18
             e11*2007/46*3633*..
§ 22 51883




             Honda FR-V                92,103,110     205/45R18   K41 K45 V18                         A01 A12 A21
             BE1, BE3                  92,103,110     215/40R18   K1a K1b K2b K41 K45 K46             A99 S02
             e6*2001/116*0099*..       92,103,110     225/40R18   K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46
             e6*2001/116*0100*..
             Honda FR-V                103            205/45R18   K41 K45 T90 V18                     A01 A12 A21
             BE5                       103            215/40R18   K1a K1b K2b K41 K45 K46 T89         A99 S02
             e6*2001/116*0104*..       103            225/40R18   K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T92
             Honda HR-V                77-91          215/45R18   K1a K2b                             A01 A12 A21
             GH1,2,3,4                 77-91          225/40R18   K1c K2c                             A99 S02
             e6*98/14*0062,
             0063, 0067, 0068*..
             Honda Integra             140            215/35R18   G01 K1a K2b K42 K56                 A01 A12 A21
             DC2                       140            225/35R18   G01 K1a K2b K42 K56                 A99 R21 S02
             e6*95/54*0052*..
             Honda Stream              92,115         225/40R18   K1c K2c K41 K42 LK6 T89             A01 A12 A21
             RN1, RN3                                                                                 A99 S02
             e6*98/14*0081*..,
             e6*98/14*0082*..
             Land Rover                71-130         235/45R18   K1c K2c T94 T98 146                 A01 A12 A21
             Freelander                71-130         245/45R18   K1c K2c K45 T00 T96 146             A99 S02
             LN, LND
             e11*96/79*0082*..,
             e1*98/14*0134*..



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 9

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.
§ 22 51883




             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 9

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
             195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§ 22 51883




             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 9

             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
             kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
             bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 51883




             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 9

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6p     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor Radmitte bis zur Rad-
             mitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 51883




             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
             stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
             bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
             Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 51883




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1 205/40R18         225/35R18
             Nr. 2 205/45R18         225/40R18
             Nr. 3 215/40R18         245/35R18, 255/35R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).

             146      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 9. Januar 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 9



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 9. Januar 2018
§ 22 51883




             Bohlander                                                                    00285371.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim