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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7


             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0201708

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            B39
             Typ                               B39-758
             Radgröße                          7,5Jx18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad –                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung      Ausführungsbezeichnung/               Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                          Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             X2           B39-758-1 X2 /                        4/100/56,6          38          660    2170
                          BA04 N4 Ø63,4x56,6


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                        51883
§ 22 51883




             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Ausführungsbezeichnung            B39-758 (s.o.)
             Radgröße                          7,5Jx18H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   26
             S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Fiat
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo         51, 63, 74   205/45R18   T90                                 A07 A12 A21
             KL1T                   51, 63, 74   215/40R18   T89                                 A99 Flh Lim
             e4*2007/46*0270*..                                                                  S03
             Fiat Punto             48-99        205/40R18   K1c K2b K42 K56 T82 T86             A01 A12 A21
             199                    48-99        215/35R18   K1c K2b K42 K56 T80 T84             A99 Flh S02
             e3*2001/116*0217*..,
             e3*2001/116*0286*..,
             e3*2007/46*0009*..,
             e3*2007/46*0010*..
             - Grande / Evo
             Opel Adam              51-85        205/40R18                                       A12 A21 A58
             S-D                    51-85        215/35R18                                       A99 V18 Y84
             e1*2001/116*           51-85        215/40R18                                       S04
             0379*22-..             51-85        225/35R18   A01 K2b
             Opel Adam Rocks        51-85        205/40R18   M+S                                 A12 A21 A58
             S-D                    51-85        215/35R18   M+S                                 A99 KMV Y84
             e1*2001/116*           51-85        215/40R18                                       S04
             0379*22-..             51-85        225/35R18
§ 22 51883




             Opel Astra-G           48-92        215/35R18   K1a K2b K42 K56 T80 T84             A01 A12 A21
             T98, T98/NB, T98V      48-92        225/35R18   K1a K2b K41 K42 K45 K56 T83 T87     A99 Flh Sth
             e1*97/27,98/14*                                                                     S04
             0086,0092,0101*..
             Opel Astra-G           74-92        215/35R18   K1c K2b K42 K56 T80 T84             A01 A12 A21
             T98C                   74-92        225/35R18   K1c K2b K41 K42 K45 K56 T83 T87     A99 Cbo Cpe
             e1*98/14*0132*..                                                                    S04
             - Coupé, Cabrio
             Opel Astra-G Caravan   48-92        215/35R18   K1c K2c K42 T80 T84                 A01 A12 A21
             T98/Kombi, T98V        48-92        225/35R18   K1c K2c K41 K42 K45 T83 T87         A99 Car S04
             e1*97/27,
             98/14*0087*..,
             e1*97/27*0092*..
             Opel Astra-H           55-92        215/40R18                                       A12 A21 A99
             A-H                    55-92        225/35R18   T83 T87                             Flh S04
             e1*2001/116*0261*..;   55-92        225/40R18
             e1*2007/46*0344*..
             Opel Astra-H Caravan   55-92        215/40R18                                       A12 A21 A99
             A-H/SW -/Van           55-92        225/35R18   T83 T87                             Car S04
             e1*2001/116*0293*..;   55-92        225/40R18
             e1*2007/46*0341*..;
             e1*2007/46*0576*..
             Opel Astra-H GTC       55-92        215/40R18                                       A12 A21 A99
             A-H/C                  55-92        225/35R18   T83 T87                             Cpe S04
             e4*2001/116*0094*..    55-92        225/40R18
             Opel Corsa-C           43-92        215/35R18   G01 K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56     A01 A12 A21
             Corsa-C                                         T80                                 A99 Op9 S04
             e1*98/14*0148*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Corsa-D            44-74        205/40R18                                           A12 A21 A99
             S-D, S-D/Van            44-74        215/35R18     A01 K2b K44 K46 K56 T80 T84           Flh S04
             e1*2001/116*            44-74        215/40R18     A01 G78 K2b K44 K46 K56
             0379*00-29;             44-74        225/35R18     A01 K1a K2b K41 K44 K46 K56
             e1*2007/46*
             0505*00-07;
             e50*2007/46*0055*..
             Opel Corsa-E            51-85        205/35R18     T81                                   A12 A21 A99
             S-D, S-D/Van            51-85        205/40R18                                           Flh V18 S04
             e1*2001/116*            51-85        215/35R18     T80 T84
             0379*30-..;             51-85        215/40R18
             e1*2007/46*0505*08-..   51-85        225/35R18     A01 K2b K4i K6g K8h
             Opel Meriva-A           51-92        215/35R18     K1a K1b K2b K46 K56 T84               A01 A12 A21
             X01Monocab              51-92        225/35R18     K1c K2c K46 K56 T83 T87               A99 S04
             e1*2001/116*0215*..
             Opel Tigra-B            51,66,92     215/35R18     K2b K30 K42 K45 LK6 T80               A01 A12 A21
             X-C/Roadster                                                                             A99 S04
             e11*2001/116*0227*.
§ 22 51883




             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 7


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
§ 22 51883




             genrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
             Reifengrößen zu überprüfen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 51883




             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
             Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
             zeugausführungen mit 92 kW.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§ 22 51883




             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 7

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1 205/40R18         225/35R18
             Nr. 2 205/45R18         225/40R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Fließheck.
§ 22 51883




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 8. Januar 2018 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 8. Januar 2018




             Bohlander                                                                       00285323.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim