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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 10


             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0201708

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            B39
             Typ                               B39-758
             Radgröße                          7,5Jx18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad –                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung      Ausführungsbezeichnung/               Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                          Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             X2           B39-758-1 X2 /                        4/100/54,1          38          660    2170
                          BA06 N2 Ø63,4x54,1


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                        51883
§ 22 51883




             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Ausführungsbezeichnung            B39-758 (s.o.)
             Radgröße                          7,5Jx18H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       90                   28
             S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   -
             S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
             S07       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -
             S08       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Daihatsu, Fiat, Hyundai, Kia,
                                               Mazda, Suzuki, Toyota

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 10


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Daihatsu Charade        73           205/35R18   K1c K2b K42 K56 T81                  A01 A12 A21
             XP9F                    73           215/35R18   K14 K1c K27 K2b K42 K56              A99 Flh S02
             e11*2001/116*0249*.
             Fiat 124 Spider         103          205/35R18   K1a                                  A01 A12 A21
             NF                      103          205/40R18   K1a K3u                              A99 Cbo V18
             e11*2007/46*3320*..     103          215/35R18   K1a                                  S07
                                     103          225/35R18   K1c K2b K4h K6c
             Hyundai Accent          71-83        205/35R18   K1c K2b K56 T81                      A01 A12 A21
             MC                      71-83        215/35R18   K1c K2b K56 T80 T84                  A99 Flh S02
             e4*2001/116*0103*..,
             Hyundai Accent          71-83        205/35R18   K1c K2b K56 T81                      A01 A12 A21
             MC, MCT                 71-83        215/35R18   K1c K2b K56 T80 T84                  A99 Sth S02
             e4*2001/116*0103*..,
             e4*2001/116*0110*
             Hyundai i20             55-88        205/35R18   K1c K2b T81                          A01 A12 A21
             GB, GB-HME              55-88        205/40R18   K1c K2b                              A99 Cpe Flh
             e11*2007/46*1600*..;    55-88        215/35R18   K1c K2b K5b K8h T84                  KOV S02
             e13*2007/46*1603*..
§ 22 51883




                                     55-88        215/40R18   G01 K1c K2b K5b K8h
             - Fließheck
             - Coupé
             Hyundai i20 Active      66-88        205/35R18   T81                                  A12 A21 A99
             GB, GB-HME              66-88        205/40R18                                        Flh KMV V18
             e11*2007/46*1600*..;    66-88        215/35R18   A01 K6w T84                          S02
             e13*2007/46*1603*..     66-88        215/40R18   A01 G01 K6w
                                     66-88        225/35R18   A01 K6w
             Kia Rio                 65-83        205/35R18   K1a K1b K2b K56 T81                  A01 A12 A21
             DE                      65-83        215/35R18   K1c K2b K41 K44 K56 T80 T84          A99 Flh S02
             e4*2001/116*0093*..
             Kia Rio                 55-80        205/40R18   K2b                                  A01 A12 A21
             UB                      55-80        215/35R18   K1a K1b K2b T84                      A58 A99 Flh
             e11*2007/46*0195*..                                                                   S02
             - incl. Facelift 2015
             Kia Rio                 57-89        205/40R18   K1c K2b K8e                          A01 A12 A21
             YB                      57-89        215/35R18   K1c K2c K5b K8m T84                  A58 A99 Flh
             e11*2007/46*3777*..                                                                   S08
             Kia Stonic              73-88        205/45R18                                        A12 A21 A58
             YB                      73-88        215/45R18   A01 K1a K1b K2b                      A99 V18 Z17
             e11*2007/46*            73-88        225/40R18   A01 K1c K2b K5v K6w K8h              S08
             3777*01-..              73-88        225/45R18   A01 K1c K2b K5v K6w K8h
             - 17 Zoll Serie
             Kia Stonic              61-88        205/40R18                                        A12 A21 A58
             YB                      61-88        215/35R18   A01 K1a K1b K2b T84                  A99 V18 Z15
             e11*2007/46*            61-88        225/35R18   A01 K1c K2b K3i K5x K6w K8h          S08
             3777*01-..
             - 15 Zoll Serie
             Mazda 2 (III)           55-85        205/40R18   K1a K1b K4t                          A01 A12 A21
             DJ1                                                                                   A99 Flh S02
             e1*2007/46*1335*..



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 10
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mazda MX-5 (II)        81-107        205/35R18   G10 K42                              A01 A12 A21
             NB, NBD                81-107        215/35R18   G10 K1a K2b K42                      A99 S02
             e11*96/79*0083*..,
             e11*98/14*0083*..,
             e1*98/14*0192*..
             Mazda MX-5 1,5l (IV)   96            205/35R18                                        A12 A21 A99
             ND                     96            215/35R18   A01 K1a K1b                          Cbo S07
             e11*2007/46*2661*..    96            225/35R18   A01 K1c K2b K3u K6d
             - Roadster
             Mazda MX-5 2,0l (IV)   118           205/35R18                                        A12 A21 A99
             ND                     118           205/40R18   A01 K3u                              Cbo V18 S07
             e11*2007/46*2661*..    118           215/35R18   A01 K1a K1b
             - Roadster / RF        118           225/35R18   A01 K1c K2b K6d
             Suzuki Baleno          66-82         205/35R18   K1c K2b K6c K6j                      A01 A12 A21
             EW                     66-82         215/35R18   K1c K2b K6c K6j                      A58 A99 Flh
             e6*2007/46*0177*..     66-82         225/35R18   K1c K2c K5b K6c K6j                  S06
             Suzuki Swift           66, 82        205/35R18   K1c K2b K6c                          A01 A12 A21
             AZ                     66, 82        215/35R18   K1c K2b K4i K6c                      A58 A99 Flh
             e4*2007/46*1205*..     66, 82        225/35R18   K1c K2c K4i K5b K5l K6c K8c          S06
§ 22 51883




             Suzuki Swift           67-75         205/35R18   K1a K1b K2b K42                      A01 A12 A21
             EZ                     67-75         215/35R18   K1c K2b K41 K42 K44                  A58 A99 Flh
             e4*2001/116*0102*..                                                                   S05
             Suzuki Swift           51-75         205/35R18   K1a K1b K2b K42                      A01 A12 A21
             MZ                     51-75         215/35R18   K1c K2b K41 K42 K44                  A58 A99 Flh
             e4*2001/116*0090*..                                                                   S03
             Suzuki Swift           55,66,69      205/35R18   K1c K2b K6d K6g T81                  A01 A12 A21
             NZ                     55,66,69      215/35R18   K1c K2c K3a K5a K6d K6h K8e LS1      A58 A99 Flh
             e4*2007/46*0155*..;                                                                   S04
             e4*2007/46*0293*..
             Suzuki Swift 4x4       67-68         205/35R18   K1a K1b K2b K42                      A01 A12 A21
             EZ                     67-68         215/35R18   K1c K2b K42                          A56 A99 Flh
             e4*2001/116*0102*..                                                                   S05
             Suzuki Swift 4x4       66,69         205/35R18   K1c K2b T81                          A01 A12 A21
             FZ                     66,69         215/35R18   K1c K2c LS1                          A56 A99 Flh
             e4*2007/46*0198*..;                                                                   S05
             e4*2007/46*0294*..
             Suzuki Swift 4x4       66,69         205/35R18   K1c K2b T81                          A01 A12 A21
             NZ                     66,69         215/35R18   K1c K2c LS1                          A56 A99 Flh
             e4*2007/46*0155*..                                                                    S04
             Toyota Corolla         66-141        215/35R18   K1c K2c K41 K42 T80 T84              A01 A12 A21
             E12-U -J -J1 -T -TS    66-141        225/35R18   K1c K2c K41 K42 LK6 T83 T87          A99 Car Flh
             e11*98/14,2001/116*                                                                   Sth Ver S02
             0178-0181,0251*..
             Toyota IQ              50,66,72      205/35R18   K1c K2b K3b K6c K6i K8c             A01 A12 A21
             AJ1, /-MS1             50,66,72      205/40R18   K1c K2b K3b K3i K5c K5i K6c K6i K8c A99 Flh S02
             e6*2001/116*0119*..;
             e11*2007/46*0238*




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 10
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota MR2              103          215/35R18     G01 K1c K2b K41 K45                   A01 A12 A21
             W3                                                                                       A99 S02
             e11*98/14*0128*..,
             e11*2001/116*0128*.
             Toyota Yaris            51-82        215/35R18     K1c K2b K3a K3c K3i K5c K6f K6h K6i A01 A12 A21
             XP13M(a)                                           K8h                                 A99 Flh LY2
             e11*2007/46*0152*..                                                                    S02
             - incl. Facelift 2017
             Toyota Yaris            51-74        205/35R18     K1c K2b T81                           A01 A12 A21
             XP9, XP9F               51-74        215/35R18     K14 K1c K27 K2b T80                   A99 Flh K42
             e11*2001/116*0248*,                                                                      K56 S02
             e11*2001/116*0249*.
             Toyota Yaris TS         98           205/35R18     K1c K2b K42 K56 T81                   A01 A12 A21
             XP9                     98           205/40R18     K1c K2b K42 K56                       A99 Flh S02
             e11*2001/116*0248*      98           215/35R18     K1c K2b K42 K56



             Allgemeine Hinweise
§ 22 51883




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 10

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
§ 22 51883




             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
             Reifengrößen zu überprüfen.

             K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 10

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
             kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51883




             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.

             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.

             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
             kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
             bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 7 von 10

             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K4t    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Tankeinfüllrohres auszuschnei-
             den.
§ 22 51883




             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K5l     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

             K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 8 von 10

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
             gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
             umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 51883




             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             LS1     Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an Fahrzeugausführun-
             gen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der Gehäuseoberseite verfügen (2,75
             Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16
             Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden
             können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe verwendet.

             LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
             Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
             Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 10

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 51883




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1 205/40R18         225/35R18
             Nr. 2 205/45R18         225/40R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
             van (z.B. Verso, Gran, ...)

             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).

             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 10 von 10



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 8. Januar 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 51883




             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 8. Januar 2018




             Bohlander                                                                    00285321.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim