GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0201708
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B39
Typ B39-758
Radgröße 7,5Jx18H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad – Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Ausführungsbezeichnung/ Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm)
Zentrierring Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
X5 B39-758 X5 / 5/100/57,1 42 680 2200
BA03 N5 Ø63,4x57,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51883
§ 22 51883
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Ausführungsbezeichnung B39-758 (s.o.)
Radgröße 7,5Jx18H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arona 70-110 205/45R18 A12 A21 A58
KJ 70-110 215/45R18 A01 K2b A99 S02
e9*2007/46*3134*02-.. 70-110 225/40R18 A01 K1a K1b K2b
70-110 225/45R18 A01 K1a K1b K2b
Seat Ibiza 48-110 205/40R18 K2b A01 A12 A21
KJ 48-110 215/40R18 K1a K1b K2b A58 A99 Flh
e9*2007/46*3134*.. 48-110 225/35R18 K1c K2b K6g S02
48-110 225/40R18 G01 K1c K2b K6g
Seat Ibiza / Ibiza ST 44-110 215/35R18 T80 T84 A12 A21 A99
6J, 6JN Car Flh S02
e9*2001/116*0067*..,
e9*2007/46*0001*..
- incl. Facelift 2012
- incl. Facelift 2015
Seat Ibiza Cupra 132, 141 215/35R18 T84 A12 A21 A99
6J B91 Flh S02
e9*2001/116*0067*..
§ 22 51883
Seat Toledo 55-90 205/35R18 NoD T81 A12 A21 A58
NH 55-90 215/35R18 T80 T84 A99 Lim S02
e11*2007/46*0251*..
Skoda Fabia 44-81 205/35R18 T81 A12 A21 A58
5J 44-81 215/35R18 A01 K2b T84 A99 Car Flh
e11*2001/116* S02
0291*43-..;
e11*2007/46*
0013*20-..
ab MJ 2015 (6V)
Skoda Praktik 51-66 205/35R18 K2b K44 K46 T81 A01 A12 A21
5J 51-66 215/35R18 G10 G11 K2b K44 K46 T80 T84 A58 A99 S02
N083;
e11*2007/46*0013*..
Skoda Rapid 55-92 205/35R18 NoD T81 A12 A21 A58
NH 55-92 215/35R18 T80 T84 A99 Lim S02
e11*2007/46*0250*..;
e11*2007/46*0249*..
Skoda 55-92 205/35R18 NoD T81 A12 A21 A58
Rapid Spaceback 55-92 215/35R18 T80 T84 A99 Flh S02
NH
e11*2007/46*0250*..
Skoda Roomster 47-77 205/35R18 K2b K44 K46 T81 A01 A12 A21
5J 47-77 215/35R18 G10 G11 K2b K44 K46 T80 T84 A58 A99 Npf
e11*2001/116*0291*; S02
e11*2007/46*0013*..
Skoda 55-77 215/35R18 A01 G11 K44 K46 T84 A12 A21 A58
Roomster Scout 63 205/35R18 T81 A99 KMV S02
5J
e11*2001/116*0291*;
e11*2007/46*0013*..
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Cross Polo 51-81 215/35R18 T80 T84 A12 A21 A99
6R Flh KMV S02
e1*2001/116*0510*..
- incl. Facelift 2014
VW Fox 40-55 205/35R18 K1a K2b K46 T81 A01 A12 A21
5Z 40-55 215/35R18 G01 K1a K2b K46 K66 A99 Flh Npf
e1*2001/116*0301*.. S02
VW Polo (V) 44-110 215/35R18 T80 T84 A12 A21 A99
6R Flh Npf S02
e1*2001/116*0510*..
e1*2007/46*0486*..
- incl. Facelift 2014
VW Polo (V) WRC 162 215/35R18 T84 A12 A21 A99
6R Flh Npf S02
e1*2001/116*0510*..
VW Polo (VI) 48-85 205/40R18 K1a K1b K2b A01 A12 A21
AW 48-85 215/40R18 K1a K1b K2b K8h A58 A99 Flh
e1*2007/46*1783*.. 48-85 225/35R18 K1c K2b K8h S02
48-85 225/40R18 G01 K1c K2b K8h
§ 22 51883
VW Polo GTI (V) 132, 141 215/35R18 T84 A12 A21 A99
6R Flh Npf S02
e1*2001/116*0510*..
- incl. Facelift 2014
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
§ 22 51883
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B91 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
gen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G10 Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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G11 Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/60R15 oder 195/50R16 keine der serienmäßigen Reifen-
größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung),
so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 51883
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51883 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55075417 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B39-758
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Januar 2018 in Lambsheim statt.
§ 22 51883
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 8. Januar 2018
Bohlander 00285337.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim