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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55074117 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 4

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0201708


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

             Modell                            B39
             Typ                               B39-759
             Radgröße                          7,5Jx19H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad / Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             W4            B39-759 W4 /                         5/114,3/66,1        45          725    2300
                           BA13 N23 Ø72,6xØ66,1


             Kennzeichnungen
§ 22 51816




             KBA-Nummer                        51816
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             B39-759 (s.o.)
             Radgröße                          7,5Jx19H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr


             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
             S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
             S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      115                   -



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Nissan
                                               Renault


             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55074117 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 4

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Nissan Juke 2WD            69-147      225/40R19                                       A12 A16 A19
             F15                                                                                    A58 S04
             e11*2007/46*0132*..;
             e3*2007/46*0162*..
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke 4WD            140, 147    225/40R19                                       A12 A16 A19
             F15                                                                                    A56 S04
             e11*2007/46*0132*..
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke Nismo RS       157, 160    225/40R19                                       A12 A16 A19
             F15                                                                                    A57 S04
             e11*2007/46*0132*..
             Nissan Pulsar              81-140      215/35R19 T85                                   A12 A16 A19
             C13                                                                                    A58 Flh S05
             e9*2007/46*3086*..
             Nissan X-Trail             96-130      225/55R19 A91                                   A16 A19 A57
             T32                        96-130      235/50R19 A12                                   S04
             e13*2007/46*1456*..
             Renault Espace (V)         96-165      235/50R19                                       A12 A16 A19
§ 22 51816




             RFC                        96-165      235/55R19                                       A58 L06 S02
             e2*2007/46*0470*..         96-165      245/50R19
             Renault Fluence            63-103      225/40R19                                       A12 A16 A19
             Z                          63-103      235/35R19                                       Sth S03
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Limousine
             Renault Megane (IV)        66-97       215/35R19 T85                                   A12 A16 A19
             RFB                        66-97       225/35R19 T88                                   A58 Car Flh
             e2*2007/46*0546*..                                                                     L05 S03
             Renault Megane GT(IV)      120, 151    225/35R19 T88                                   A12 A16 A19
             RFB                                                                                    A58 Car Flh
             e2*2007/46*0546*..                                                                     L04 S03


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55074117 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 4

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
§ 22 51816




             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55074117 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 4

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 28. November 2017 in Lambsheim statt.
§ 22 51816




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 28. November 2017




             Bohlander                                                                       00283839.DOC
             RN/Boh




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim