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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2

                             Modell                            B40
                             Typ                               B40-10520
                             Radgröße                          10,5Jx20H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             P1            B40-10520 P1 / ohne Ring             5/130/71,5          55          920    2300
§ 22 52380, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        52380
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B40-10520 (s.o.)
                             Radgröße                          10,5Jx20H2
                             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kugel          160                   34
                                       M14x1,5                      D = 28 mm
                             S02       Serien-Schraube              Kugel          160                   29
                                       M14x1,5                      D = 28 mm



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.


                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Porsche


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Porsche Cayenne        250            305/40R20   A47 A84 R03                          A07 A21 A56
                             Coupe (III)                                                                            A99 KOV L05
                             9YA                                                                                    V20 Vn3 HA2
                             e13*2007/46*0900*..                                                                    S01
                             Porsche Panamera       155-405        285/35R20   R03                                  A07 A12 A21
                             970, -N, -H, -HN       155-405        295/35R20   R03                                  A57 A99 Lim
                             e13*2007/46*0970*..,   155-419        285/35R20   M+S R03                              R21 V20 HA2
                             e13*2007/46*1143*..;   155-419        295/35R20   M+S R03                              S02
                             e13*2007/46*1160*..;
                             e13*2007/46*1161*..


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52380, Erweiterung 02




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 5

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
§ 22 52380, Erweiterung 02




                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A47     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Ketten-
                             schloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
                             reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 16, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 1 (RADTYP
                             B40-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
                             stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
                             bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                             Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
§ 22 52380, Erweiterung 02




                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                             Nr. 8    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
                             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                             Nr. 16   265/45R20      295/40R20
                             Nr. 17   265/50R20      295/45R20
                             Nr. 18   275/35R20      305/30R20
                             Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                             Nr. 20   275/45R20      305/40R20
                             Nr. 21   275/50R20      305/45R20
                             Nr. 22   285/35R20      335/30R20
                             Nr. 23   285/40R20      325/35R20
                             Nr. 24   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 5



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.
§ 22 52380, Erweiterung 02




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 31. Januar 2020




                             Bohlander                                                                   00336570.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim