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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2

               Modell                            B40
               Typ                               B40-10520
               Radgröße                          10,5Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               P1            B40-10520 P1 / ohne Ring             5/130/71,5          55          920    2300



               Kennzeichnungen
§22 52380*03




               KBA-Nummer                        52380
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B40-10520 (s.o.)
               Radgröße                          10,5Jx20H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube              Kugel          160                   34
                         M14x1,5                      D = 28 mm
               S02       Serien-Schraube              Kugel          160                   29
                         M14x1,5                      D = 28 mm


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Porsche


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Porsche Cayenne (III)       250           305/40R20       A47 A84 R03                          A07 A21 A56
               9YA                                                                                            A99 BnK L06
               e13*2007/46*0900*..                                                                            NoP PCV
                                                                                                              V20 Vn2 HA2
                                                                                                              S01
               Porsche Cayenne (III)       250           305/40R20       K2a K2b R03                          A01 A07 A12
               9YA                                                                                            A21 A56 A99
               e13*2007/46*0900*..                                                                            BnK L06 NoP
                                                                                                              V20 Vn2 HA2
                                                                                                              S01
               Porsche Cayenne             250           305/40R20       A47 A84 R03                          A07 A21 A56
               Coupe (III)                                                                                    A99 KOV L06
               9YA                                                                                            V20 Vn3 HA2
               e13*2007/46*0900*..                                                                            S01
               Porsche Panamera            155-405       285/35R20       R03                                  A07 A12 A21
               970, -N, -H, -HN            155-405       295/35R20       R03                                  A57 A99 Lim
               e13*2007/46*0970*..,        155-419       285/35R20       M+S R03                              R21 V20 HA2
               e13*2007/46*1143*..;        155-419       295/35R20       M+S R03                              S02
§22 52380*03




               e13*2007/46*1160*..;
               e13*2007/46*1161*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
§22 52380*03




               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A47     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Ketten-
               schloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
               reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 2 (RADTYP
               B40-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.
§22 52380*03




               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoP    Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).

               PCV    Betrifft Fahrzeugausführungen mit 21-Zoll Radhausverbreiterungen (wahlweise Reifengröße
               315/35R21 an Achse 2, s.a. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papiere).


               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
               stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
               bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20     295/40R20
§22 52380*03




               Nr. 18   265/50R20     295/45R20
               Nr. 19   275/35R20     305/30R20
               Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20     305/40R20
               Nr. 22   275/50R20     305/45R20
               Nr. 23   285/35R20     335/30R20
               Nr. 24   285/40R20     325/35R20
               Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2021 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. Januar 2021
§22 52380*03




               Bohlander                                                                   00358871.DOC
               RN/Boh




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim