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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          B40
               Typ                             B40-9020
               Radgröße                        9,0Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               P1           B40-9020 P1 / ohne Ring             5/130/71,5          50          850    2350

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55022419, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               52380 , RADTYP B40-10520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52673*07




               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                      52673
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           B40-9020 (s.o.)
               Radgröße                        9,0Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel            160                    34
                                                    D = 28 mm
               S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel            160                    29
                                                    D = 28 mm


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Porsche

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%



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               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Porsche Cayenne (III)   250-324      275/45R20     R02                                  A01 A07 A12
               9YA                                                                                     A21 A56 A99
               e13*2007/46*0900*..                                                                     BnK L06 MpH
                                                                                                       V20 Vn2 VA1
                                                                                                       S01
               Porsche Cayenne (III)   250-324      275/45R20     A12 R02                              A07 A21 A56
               9YA                     250-338      275/45R20     M+S R02                              A99 BnK L06
               e13*2007/46*0900*..                                                                     MpH PCV
                                                                                                       V20 Vn2 VA1
                                                                                                       S01
               Porsche Cayenne         250-324      275/45R20     A12 R02                              A07 A21 A56
               Coupe (III)                                                                             A99 KOV L06
               9YA                                                                                     MpH V20 Vn3
               e13*2007/46*0900*..                                                                     VA1 S01
               Porsche Panamera        155-405      255/40R20     R02                                  A07 A12 A21
               970, -N, -H, -HN        155-419      255/40R20     M+S R02                              A57 A99 Lim
               e13*2007/46*0970*..,                                                                    R21 V20 VA1
               e13*2007/46*1143*..;                                                                    S02
§22 52673*07




               e13*2007/46*1160*..;
               e13*2007/46*1161*..

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55022419, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               52380 , RADTYP B40-10520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52673*07




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§22 52673*07




               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               PCV    Betrifft Fahrzeugausführungen mit 21-Zoll Radhausverbreiterungen (wahlweise Reifengröße
               315/35R21 an Achse 2, s.a. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papiere).


               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
               stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
               bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20     295/40R20
§22 52673*07




               Nr. 18   265/50R20     295/45R20
               Nr. 19   275/35R20     305/30R20
               Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20     305/40R20
               Nr. 22   275/50R20     305/45R20
               Nr. 23   285/35R20     335/30R20
               Nr. 24   285/40R20     325/35R20
               Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55022419, Ausfertigung 3 (KBA-
               NUMMER 52380 , RADTYP B40-10520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. November 2021 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 26. November 2021
§22 52673*07




               Bohlander                                                                    00380930.DOC
               RN/Boh




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          B40
               Typ                             B40-10520
               Radgröße                        10,5Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               P1           B40-10520 P1 / ohne Ring            5/130/71,5          55          920    2300

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               52673 , RADTYP B40-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
               weiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52380*04




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52380
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           B40-10520 (s.o.)
               Radgröße                        10,5Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel            160                    34
                                                    D = 28 mm
               S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel            160                    29
                                                    D = 28 mm


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Porsche

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Porsche Cayenne (III)   250-324      305/40R20     K2a K2b R03                          A01 A07 A12
               9YA                                                                                     A21 A56 A99
               e13*2007/46*0900*..                                                                     BnK L06 MpH
                                                                                                       V20 Vn2 HA2
                                                                                                       S01
               Porsche Cayenne (III)   250-324      305/40R20     A47 A84 R03                          A07 A21 A56
               9YA                     250-338      305/40R20     A47 A84 M+S R03                      A99 BnK L06
               e13*2007/46*0900*..                                                                     MpH PCV
                                                                                                       V20 Vn2 HA2
                                                                                                       S01
               Porsche Cayenne         250-324      305/40R20     A47 A84 R03                          A07 A21 A56
               Coupe (III)                                                                             A99 KOV L06
               9YA                                                                                     MpH V20 Vn3
               e13*2007/46*0900*..                                                                     HA2 S01
               Porsche Panamera        155-405      285/35R20     R03                                  A07 A12 A21
               970, -N, -H, -HN        155-405      295/35R20     R03                                  A57 A99 Lim
               e13*2007/46*0970*..,    155-419      285/35R20     M+S R03                              R21 V20 HA2
               e13*2007/46*1143*..;    155-419      295/35R20     M+S R03                              S02
§22 52380*04




               e13*2007/46*1160*..;
               e13*2007/46*1161*..

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               52673 , RADTYP B40-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
               weiligen Auflagen und Hinweise.



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52380*04




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.




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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A47     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Ketten-
               schloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
               reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 3 (KBA-
               NUMMER 52673 , RADTYP B40-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52380*04




               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               PCV    Betrifft Fahrzeugausführungen mit 21-Zoll Radhausverbreiterungen (wahlweise Reifengröße
               315/35R21 an Achse 2, s.a. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papiere).


               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
               stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
               bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
§22 52380*04




               Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20     295/40R20
               Nr. 18   265/50R20     295/45R20
               Nr. 19   275/35R20     305/30R20
               Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20     305/40R20
               Nr. 22   275/50R20     305/45R20
               Nr. 23   285/35R20     335/30R20
               Nr. 24   285/40R20     325/35R20
               Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. November 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 52380*04




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 26. November 2021




               Bohlander                                                                   00380931.DOC
               RN/Boh




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim