GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 Modell B40 Typ B40-809 Radgröße 8Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) D12 B40-809 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 32,5 800 2350 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen §22 52001*11 KBA-Nummer 52001 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B40-809 (s.o.) Radgröße 8Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 150 45 für Leichtmetall-Räder D = 28 mm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLC 43 AMG 270, 287 235/50R19 A12 R02 A21 A56 A99 204X 270, 287 235/55R19 A12 R02 V19 VA1 S01 e1*2001/116* 270, 287 245/50R19 A12 R02 0480*18-.. 270, 287 255/45R19 A12 R02 (FIN: W..253...) 270, 287 255/50R19 A01 A12 K1a K1b R02 GLC 43 AMG Coupé 270, 287 235/50R19 R02 A12 A21 A56 204X 270, 287 235/55R19 R02 A99 Flh V19 e1*2001/116* 270, 287 245/50R19 R02 VA1 S01 0480*18-.. 270, 287 255/45R19 R02 (FIN: W..253...) 270, 287 255/50R19 A01 K1a R02 GLC-Coupé 100-243 235/50R19 R02 A12 A21 A57 204X 100-243 235/55R19 R02 A99 Flh KMV e1*2001/116* 100-243 245/50R19 R02 MpH V19 VA1 0480*18-.. 100-243 255/45R19 R02 S01 (FIN: W..253...) 100-243 255/50R19 A01 K1a R02 GLC-Klasse 120-243 235/50R19 A12 R02 A21 A57 A99 204X 120-243 235/55R19 A12 R02 Cb1 MpH V19 e1*2001/116* 120-243 245/50R19 A12 R02 VA1 S01 §22 52001*11 0480*16-.. 120-243 255/45R19 A12 R02 - mit AMG-Line 120-243 255/50R19 A01 A12 K1a K1b R02 Verbreiterungen GLC-Klasse 120-270 235/55R19 A12 R02 T01 T05 A21 A56 A57 R2CGLC 120-270 245/50R19 A12 R02 T01 T05 A99 B77 Cb2 e1*2018/858*00186*.. LM4 NoP V19 - incl. Coupé VA1 S01 - mit AMG-Line Verbreiterungen - max. 4,5° Hinterachslenkung GLC-Klasse 120-270 235/55R19 A12 R02 T01 T05 A21 A57 A99 R2CGLC 120-270 245/50R19 A12 R02 T01 T05 B77 Cb2 L05 e1*2018/858*00186*.. NoP V19 VA1 - incl. Coupé S01 - mit AMG-Line Verbreiterungen - ohne Hinterachslenkung GLC-Klasse PHEV 145-185 235/55R19 A12 R02 T01 T05 A21 A56 A99 R2CGLC 145-185 245/50R19 A12 R02 T01 T05 B77 Cb2 L05 e1*2018/858*00186*.. V19 Vn2 VA1 - Plug-in Hybrid S01 - incl. Coupé - ohne Hinterachslenkung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLC-Klasse PHEV 145-185 235/55R19 A12 R02 T05 A21 A56 A99 R2CGLC 145-185 245/50R19 A12 R02 T05 B77 Cb2 LM4 e1*2018/858*00186*.. V19 Vn2 VA1 - Plug-in Hybrid S01 - incl. Coupé - max. 4,5° Hinterachslenkung S-Klasse 150-345 245/45R19 A12 R02 A21 A57 A99 222, 221 150-345 255/45R19 A12 R02 BnK Lim NoP e1*2007/46*0960*..; V19 VA1 S01 e1*2001/116* 0335*19-.. ab Modell 2013 (FIN: W..222...) S-Klasse 270-345 245/45R19 A12 R02 A21 A57 A99 Coupé/Cabrio 270-345 255/45R19 A12 R02 Cbo Cpe V19 221 VA1 S01 e1*2001/116* 0335*23-.. (FIN: W..217...) §22 52001*11 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. §22 52001*11 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1. BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19, ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Cb2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww. VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform §22 52001*11 Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: §22 52001*11 Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 225/55R19 275/45R19 Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 11 245/30R19 305/25R19 Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 14 245/45R19 275/40R19 Nr. 15 245/50R19 275/45R19 Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 19 255/45R19 285/40R19 Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 21 255/55R19 275/50R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 2 (KBA- NUMMER 52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. §22 52001*11 Lambsheim, 24. Januar 2024 Laux 00421358.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell B40 Typ B40-909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) D12 B40-909 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 30 920 2270 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 40, Gutachten Nummer 55071978, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 52001 , RADTYP B40-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. §22 52000*10 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52000 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B40-909 (s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 150 45 für Leichtmetall-Räder D = 28 mm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLC 43 AMG 270, 287 235/55R19 A32 M+S R03 R70 A21 A56 A99 204X 270, 287 255/45R19 A32 R03 V19 HA2 S01 e1*2001/116* 270, 287 255/50R19 A12 R03 0480*18-.. 270, 287 275/45R19 A12 R03 (FIN: W..253...) GLC 43 AMG Coupé 270, 287 235/55R19 M+S R03 R70 A12 A21 A56 204X 270, 287 255/45R19 R03 A99 Flh V19 e1*2001/116* 270, 287 255/50R19 R03 HA2 S01 0480*18-.. 270, 287 275/45R19 R03 (FIN: W..253...) 270, 287 285/45R19 R03 GLC-Coupé 100-243 235/55R19 R03 R70 A12 A21 A57 204X 100-243 255/45R19 R03 A99 Flh KMV e1*2001/116* 100-243 255/50R19 R03 MpH V19 HA2 0480*18-.. 100-243 275/45R19 R03 S01 (FIN: W..253...) 100-243 285/45R19 R03 GLC-Klasse 120-243 235/55R19 A32 R03 R70 A21 A57 A99 204X 120-243 255/45R19 A32 R03 Cb1 MpH V19 e1*2001/116* 120-243 255/50R19 A12 R03 HA2 S01 §22 52000*10 0480*16-.. 120-243 275/45R19 A12 R03 - mit AMG-Line Verbreiterungen GLC-Klasse 120-270 255/50R19 A32 A84 R03 A21 A56 A57 R2CGLC 120-270 275/45R19 A12 R03 A99 B77 Cb2 e1*2018/858*00186*.. 120-270 285/45R19 A12 R03 LM4 NoP V19 - incl. Coupé HA2 S01 - mit AMG-Line Verbreiterungen - max. 4,5° Hinterachslenkung GLC-Klasse 120-270 255/50R19 A32 R03 A21 A57 A99 R2CGLC 120-270 275/45R19 A12 R03 B77 Cb2 L05 e1*2018/858*00186*.. 120-270 285/45R19 A12 R03 NoP V19 HA2 - incl. Coupé S01 - mit AMG-Line Verbreiterungen - ohne Hinterachslenkung GLC-Klasse PHEV 145-185 255/50R19 A32 R03 A21 A56 A99 R2CGLC 145-185 275/45R19 A12 R03 B77 Cb2 L05 e1*2018/858*00186*.. 145-185 285/45R19 A12 R03 V19 Vn2 HA2 - Plug-in Hybrid S01 - incl. Coupé - ohne Hinterachslenkung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLC-Klasse PHEV 145-185 255/50R19 A32 A84 R03 A21 A56 A99 R2CGLC 145-185 275/45R19 A12 R03 B77 Cb2 LM4 e1*2018/858*00186*.. 145-185 285/45R19 A12 R03 V19 Vn2 HA2 - Plug-in Hybrid S01 - incl. Coupé - max. 4,5° Hinterachslenkung S-Klasse 150-345 245/45R19 A90 R03 A21 A57 A99 222, 221 150-345 255/45R19 A12 R03 BnK Lim NoP e1*2007/46*0960*..; 150-345 275/40R19 A01 A12 K2b K6g R03 V19 HA2 S01 e1*2001/116* 0335*19-.. ab Modell 2013 (FIN: W..222...) S-Klasse 270-345 245/45R19 A32 R03 A21 A57 A99 Coupé/Cabrio 270-345 255/45R19 A12 R03 Cbo Cpe V19 221 270-345 275/40R19 A12 R03 HA2 S01 e1*2001/116* 0335*23-.. (FIN: W..217...) §22 52000*10 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 40, Gutachten Nummer 55071978, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 52001 , RADTYP B40-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. §22 52000*10 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung). A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1. BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19, ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder §22 52000*10 Bedienungsanleitung). Cb2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww. VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 40, Gutachten Nummer 55071978, Ausfertigung 2 (KBA- NUMMER 52001 , RADTYP B40-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den §22 52000*10 Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 225/55R19 275/45R19 Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 11 245/30R19 305/25R19 Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 14 245/45R19 275/40R19 Nr. 15 245/50R19 275/45R19 Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 19 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. §22 52000*10 Lambsheim, 24. Januar 2024 Laux 00421359.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim