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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1

                             Modell                            B40
                             Typ                               B40-8020
                             Radgröße                          8,0Jx20H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             D3            B40-8020 D3 / ohne Ring              5/112/66,6          20          850    2380
§ 22 52566, Erweiterung 01




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        52566
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B40-8020 (s.o.)
                             Radgröße                          8,0Jx20H2
                             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   28



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Mercedes-Benz



                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5


                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             E 43 AMG 4matic          295            245/35R20     R02 T95                               A12 A21 A56
                             212                                                                                         A99 Lim V20
                             e1*2007/46*0501*27-..                                                                       VA1 S01
                             (FIN: WDD213...)
                             E 43 AMG 4matic T-Modell 295            245/35R20     R02 T95                               A12 A21 A56
                             R1ES                                                                                        A99 Car KOV
                             e1*2007/46*1560*02-..                                                                       V20 VA1 S01
                             (FIN: WDD213...)


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52566, Erweiterung 01




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 3 von 5

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 52566, Erweiterung 01




                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
                             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
                             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
                             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
                             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
                             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
§ 22 52566, Erweiterung 01




                             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
                             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
                             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
                             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
                             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
                             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
                             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
                             Nr. 22   285/40R20     325/35R20
                             Nr. 23   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 8, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 1 (RADTYP
                             B40-9020) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2019 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 5



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. Mai 2019




                             Bohlander                                                                   00320540.DOC
                             RN/Boh
§ 22 52566, Erweiterung 01




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim