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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 6


                             Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                             Schleidener Straße 32
                                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                                             QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                             Modell                          B40
                             Typ                             B40-8020
                             Radgröße                        8,0Jx20H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             BM1          B40-8020 BM1 / ohne Ring           5/112/66,6          27          850    2380
§ 22 52566, Erweiterung 03




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                      52566
                             Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung           B40-8020 (s.o.)
                             Radgröße                        8,0Jx20H2
                             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr. Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01 Serien-Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                    27,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 6


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VII)     100-195        225/35R20   R02                                 A07 A12 A21
                             G3L                                                                                    A57 A99 BW1
                             e1*2007/46*1947*..                                                                     Lim MHy V20
                                                                                                                    VA1 S01
                             BMW 3er-Touring (VII) 100-195          225/35R20   R02 T90                             A07 A12 A21
                             G3K                                                                                    A57 A99 BW1
                             e1*2007/46*2017*..                                                                     Car V20 VA1
                                                                                                                    S01
                             BMW 5er-Reihe (VII)     120-265        235/35R20   R02 R37 T92                         A07 A12 A21
                             G5L                     120-265        245/35R20   R02                                 A57 A99 L06
                             e1*2007/46*1688*..                                                                     Lim MHy V20
                                                                                                                    VA1 S01
                             BMW 5er-Touring (VII) 120-265          235/35R20   R02 R37 T92                         A07 A12 A21
                             G5K                   120-265          245/35R20   R02 T95                             A57 A99 Car
                             e1*2007/46*1750*..                                                                     F40 L06 V20
§ 22 52566, Erweiterung 03




                                                                                                                    VA1 S01
                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/40R20   R02 T95 T99                         A07 A12 A21
                             7L                                                                                     A57 A60 A99
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                                  L04 Lim V20
                             - mit Allradlenkung                                                                    VA1 S01
                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/40R20   R02 T95 T99                         A07 A12 A21
                             7L                                                                                     A57 A60 A99
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                                  L05 Lim V20
                             - ohne Allradlenkung                                                                   VA1 S01
                             BMW                     275            225/35R20   R02                                 A07 A12 A21
                             M340i xDrive (VII)                                                                     A56 A99 BW1
                             G3L                                                                                    Lim V20 VA1
                             e1*2007/46*1947*..                                                                     S01
                             BMW                     294-390        245/35R20   R02                                 A07 A12 A21
                             M550 i/d xDrive (VII)                                                                  A56 A99 L06
                             G5L                                                                                    Lim V20 VA1
                             e1*2007/46*1688*..                                                                     S01
                             BMW M550d xDrive        294            245/35R20   R02 T95                             A07 A12 A21
                             Touring (VII)                                                                          A56 A99 Car
                             G5K                                                                                    F40 L06 V20
                             e1*2007/46*1750*02-..                                                                  VA1 S01
                             BMW X3                  100-195        235/45R20   R02                                 A07 A12 A21
                             G3X                     100-195        245/45R20   R02                                 A57 A99 V20
                             e1*2007/46*1797..                                                                      VA1 S01
                             BMW X4                  120-195        235/45R20   R02 T00 T96                         A07 A12 A21
                             G4X                     120-195        245/45R20   R02                                 A56 A99 V20
                             e1*2007/46*1881*..                                                                     VA1 S01


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 6

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
§ 22 52566, Erweiterung 03




                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
§ 22 52566, Erweiterung 03




                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                             gen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).

                             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
                             ne Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 6

                             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 52566, Erweiterung 03




                             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                             Nr.   2   235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr.   3   235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                             Nr.   4   235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                             Nr.   5   245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr.   6   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr.   7   245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                             Nr.   8   245/45R20     275/40R20, 285/40R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 13, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 2 (RADTYP
                             B40-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                             und Hinweise.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Mai 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.
§ 22 52566, Erweiterung 03




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 11. Mai 2020




                             Bohlander                                                                   00343169.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 6


                             Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                             Schleidener Straße 32
                                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                                             QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                             Modell                          B40
                             Typ                             B40-9020
                             Radgröße                        9,0Jx20H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             BM1          B40-9020 BM1 / ohne Ring           5/112/66,6          40          850    2350
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                      52673
                             Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung           B40-9020 (s.o.)
                             Radgröße                        9,0Jx20H2
                             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr. Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01 Serien-Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                    27,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VII)     100-195        255/30R20   R03 T92                             A07 A12 A21
                             G3L                     100-195        265/30R20   A01 K2b R03 T94                     A57 A99 BW1
                             e1*2007/46*1947*..                                                                     Lim MHy V20
                                                                                                                    HA2 S01
                             BMW 3er-Touring (VII) 100-195          265/30R20   A01 K2b R03 T94                     A07 A12 A21
                             G3K                   135              255/30R20   A58 Ahk R03 T92                     A57 A99 BW1
                             e1*2007/46*2017*..                                                                     Car V20 HA2
                                                                                                                    S01
                             BMW 5er-Reihe (VII)     120-265        265/30R20   R03 T94                             A07 A12 A21
                             G5L                     120-265        275/30R20   R03                                 A57 A99 L06
                             e1*2007/46*1688*..                                                                     Lim MHy V20
                                                                                                                    HA2 S01
                             BMW 5er-Touring (VII) 120-265          275/30R20   R03 T97                             A07 A12 A21
                             G5K                                                                                    A57 A99 Car
                             e1*2007/46*1750*..                                                                     F40 L06 V20
                                                                                                                    HA2 S01
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/40R20   R03 T95 T99                         A07 A12 A21
                             7L                      155-390        275/35R20   R03                                 A57 A60 A99
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                                  L04 Lim V20
                             - mit Allradlenkung                                                                    HA2 S01
                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/40R20   R03 T95 T99                         A07 A12 A21
                             7L                      155-390        275/35R20   R03                                 A57 A60 A99
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                                  L05 Lim V20
                             - ohne Allradlenkung                                                                   HA2 S01
                             BMW                     275            255/30R20   Ahk R03 T92                         A07 A12 A21
                             M340i xDrive (VII)      275            265/30R20   A01 K2b R03 T94                     A56 A99 BW1
                             G3L                                                                                    Lim V20 HA2
                             e1*2007/46*1947*..                                                                     S01
                             BMW                     294-390        275/30R20   R03 T93 T97                         A07 A12 A21
                             M550 i/d xDrive (VII)                                                                  A56 A99 L06
                             G5L                                                                                    Lim V20 HA2
                             e1*2007/46*1688*..                                                                     S01
                             BMW M550d xDrive        294            275/30R20   R03 T97                             A07 A12 A21
                             Touring (VII)                                                                          A56 A99 Car
                             G5K                                                                                    F40 L06 V20
                             e1*2007/46*1750*02-..                                                                  HA2 S01
                             BMW X3                  100-195        235/45R20   R03 T00 T96                         A07 A12 A21
                             G3X                     100-195        245/45R20   R03                                 A57 A99 V20
                             e1*2007/46*1797..       100-195        265/40R20   R03                                 HA2 S01
                                                     100-195        275/40R20   R03
                             BMW X4                  120-195        235/45R20   R03 T00 T96                         A07 A12 A21
                             G4X                     120-195        245/45R20   R03                                 A56 A99 V20
                             e1*2007/46*1881*..      120-195        255/40R20   R03                                 HA2 S01
                                                     120-195        265/40R20   R03
                                                     120-195        275/40R20   R03

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 6

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.



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                             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 6

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Ahk     Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Anhängevorrich-
                             tung.

                             BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                             gen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 23, Gutachten Nummer 55003219, Ausfertigung 2 (RADTYP
                             B40-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                             und Hinweise.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).

                             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).




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                             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 6

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
                             ne Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 6

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                             Nr.   2   235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr.   3   235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                             Nr.   4   235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                             Nr.   5   245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr.   6   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr.   7   245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                             Nr.   8   245/45R20     275/40R20, 285/40R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Mai 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 11. Mai 2020




                             Bohlander                                                                      00343170.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim