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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            B40
               Typ                               B40-8020
               Radgröße                          8,0Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               T3            B40-8020 T3 / ohne Ring              5/114,3/60,1        30          850    2380



               Kennzeichnungen
§22 52566*04




               KBA-Nummer                        52566
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B40-8020 (s.o.)
               Radgröße                          8,0Jx20H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ: D8
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ: D6
               S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   34
                         Brock Typ: D2



               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 8

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Lexus
                                             Suzuki
                                             Toyota


               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus ES 300h               131           235/35R20       K1a K1b K2b K3a K3b K3h K3i K4i      A01 A12 A21
               XZ1L(EU,M), -/TMG                                         T92                                  A58 A99 Lim
               e6*2007/46*0250*..;         131           245/30R20       K1c K2a K2b K3a K3b K3i K4i K5b      S02
               e13*2007/46*1962*..                                       T90
               Lexus NX                    114, 175      235/45R20                                            A12 A21 A57
               AZ1, AZ1-TMG                114, 175      245/40R20                                            A99 MHy S02
               e6*2007/46*0111*..;
§22 52566*04




                                           114, 175      245/45R20
               e13*2007/46*1536*..
               - incl. Hybrid
               Lexus RX (II)               150-203       245/40R20       T95                                  A12 A21 A99
               XU3./HXU3.                                                                                     S01
               e6*2001/116*0090*..,
               e6*2001/116*0098*..
               Lexus RX (IV)               175-221       235/55R20       A39                                  A21 A57 A99
               AL2 (EU,M) -TMG             175-221       245/50R20       A12                                  S01
               e6*2007/46*0163*..;         175-221       255/45R20       A12
               e13*2007/46*1613*..
               Lexus RX 350/450h (III)     183,204       235/45R20       A13                                  A21 A99 S02
               AL1(a), HAL1(a)             183,204       245/45R20       A12
               e6*2001/116*0117*..         183,204       255/45R20       A12
               e6*2001/116*0118*..
               Lexus UX                    112, 127      225/40R20       K6w                                  A01 A12 A21
               ZA1(EU,M), -/TMG            112, 127      235/35R20       K1c K6b K6x T92                      A57 A99 MHy
               e6*2007/46*0263*..;         112, 127      235/40R20       K1c K6b K6x                          S02
               e13*2007/46*2005*..         112, 127      245/35R20       K1c K2b K5v K6d K6y
               Suzuki Across               136           235/45R20                                            A12 A21 A56
               XA5P(S)(EU,M)               136           235/50R20       A01 K1c                              A99 S02
               e6*2007/46*0430*..;         136           245/45R20
               - Plug-in Hybrid            136           255/45R20       A01 K1c K6w
               Suzuki Grand Vitara         78-122        245/40R20       K1c K2b                              A01 A12 A21
               JT                                                                                             A99 Y84 S03
               e4*2001/116*0091*..;
               e4*2007/46*0292*..
               - 3-Türer
               Toyota GR Yaris (IV)        192           225/30R20       T85                                  A12 A21 A56
               XPA1G (EU,M)                                                                                   A99 Y84 S01
               e6*2007/46*0454*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 8

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota RAV4 (IV)            91-112        235/45R20                                            A12 A21 A57
               XA3(a)                      91-112        245/40R20                                            A99 LT3 S02
               e6*2001/116*0105*09-13      91-112        245/45R20
               - ab Modell 2013
               Toyota RAV4 (IV)            91-112        235/45R20                                            A12 A21 A57
               XA3(a)                      91-112        245/40R20                                            A99 LT4 S02
               e6*2001/116*0105*09-13      91-112        245/45R20
               - ab Modell 2013
               Toyota RAV4 (IV)            105, 112      235/45R20                                            A12 A21 A57
               XA3(a), -/TMG               105, 112      245/40R20                                            A99 LT3 S02
               e6*2001/116*0105*14-..;     105, 112      245/45R20
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016
               Toyota RAV4 (IV)            105, 112      235/45R20                                            A12 A21 A57
               XA3(a), -/TMG               105, 112      245/40R20                                            A99 LT4 S02
               e6*2001/116*0105*14-..;     105, 112      245/45R20
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016
§22 52566*04




               Toyota RAV4 (IV) Hybrid     114           235/45R20                                            A12 A21 A57
               XA4(EU,M), -/TMG            114           245/40R20                                            A99 LT3 S02
               e6*2007/46*0166*..;         114           245/45R20
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (IV) Hybrid     114           235/45R20                                            A12 A21 A57
               XA4(EU,M), -/TMG            114           245/40R20                                            A99 LT4 S02
               e6*2007/46*0166*..;         114           245/45R20
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (V)             129, 131      235/45R20                                            A12 A21 A57
               XA5(EU,M), -/TMG            129, 131      235/50R20       A01 K1c                              A99 NoP S02
               e6*2007/46*0289*..;         129, 131      245/45R20
               e13*2007/46*1991*..         129, 131      255/45R20       A01 K1c K6w
               Toyota RAV4 (V)             136           235/45R20                                            A12 A21 A56
               XA5P(EU,M), -/TGRE          136           235/50R20       A01 K1c                              A99 S02
               e6*2007/46*0429*..;         136           245/45R20
               e13*2007/46*2356*..         136           255/45R20       A01 K1c K6w
               - Plug-in Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 52566*04




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
§22 52566*04




               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 8

               K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
               gen.

               K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
               zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3h     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
               kleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft
               zu befestigen.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 52566*04




               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
               schlag zu Anschlag.

               LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 8

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
§22 52566*04




               sichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               Y84     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Fließheck.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 22. Januar 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 22. Januar 2021




               Bohlander                                                                   00358922.DOC
               RN/Boh
§22 52566*04




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim