GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0201708 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B40 Typ B40-8020 Radgröße 8,0Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) D10 B40-8020 D10 / ohne Ring 5/112/66,6 39 850 2380 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52566 § 22 52566 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B40-8020 (s.o.) Radgröße 8,0Jx20H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge (mm) (Nm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 130 27 S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 140 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Infiniti Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi Q5 100-200 235/45R20 A07 A12 A21 8R, 8R1, 8R2 100-200 245/45R20 A99 S02 e1*2001/116*0473*..; e1*2001/116*0497*.., e13*2007/46*1083*..; e13*2007/46*1179*.. - incl. Facelift 2012 Audi Q5 100-200 235/45R20 A07 A12 A21 8R, 8R1, 8R2 100-200 245/45R20 A99 KMV S02 e1*2001/116*0473*..; e1*2001/116*0497*..; e13*2007/46*1083*..; e13*2007/46*1179*.. - incl. Facelift 2012 - mit Radhaus- Verbreiterungen Audi Q5 100-210 235/45R20 A07 A12 A21 FY 100-210 245/45R20 A57 A99 S02 § 22 52566 e1*2007/46*1550*.., 100-210 255/45R20 e1*2007/46*1685*.. Audi SQ5 260 235/45R20 A11 M+S A07 A21 A56 FY 260 245/45R20 A12 M+S A99 K1v K2h e1*2007/46*1550*.. 260 255/45R20 A12 S02 Infiniti QX30 AWD 125, 155 215/45R20 A07 A12 A21 H15 125, 155 235/35R20 T88 T92 A56 A99 S01 e11*2007/46*2977*.. 125, 155 235/40R20 125, 155 245/35R20 A-Klasse 80-165 225/35R20 K1a K1b K2b K3u K5d K6f K7i T90 A01 A07 A12 F2A A21 A58 A99 e1*2007/46*1829*.. Y85 S01 (FIN: WDD177...) A45 AMG 4matic 265, 280 245/30R20 K1c K2c K4i K5d K6g K8h T90 A01 A07 A12 176, 245G, -/AMG A21 A56 A99 e1*2007/46*0928*..; Flh S01 e1*2007/46*1163*.. e1*2007/46*1207*.. e1*2001/116* 0470*04-.. C-Klasse 115-225 235/30R20 Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 A01 A07 A12 204 R70 T88 A21 A99 S01 e1*2001/116*0431*.. 88-215 235/30R20 G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim - Limousine/Coupe R70 T88 - incl. Facelift 2011 (FIN: WDD204...) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. C-Klasse 85-190 225/35R20 T90 A07 A12 A21 204 85-190 245/30R20 A01 K1c K2b T90 A58 A99 Lim e1*2001/116* NoH S01 0431*29-.. - incl. Facelift 2018 (FIN: WDD205...) C-Klasse 4matic 125-245 225/35R20 T90 A07 A12 A21 204 125-245 245/30R20 A01 K1c K2b T90 A56 A99 Lim e1*2001/116* S01 0431*29-.. - incl. Facelift 2018 (FIN: WDD205...) C-Klasse 110-190 225/35R20 T90 A07 A12 A21 Coupé / Cabrio 110-190 245/30R20 A01 K1c K2b T90 A58 A99 Cbo 204 Cpe S01 e1*2001/116* 0431*37-.. - incl. Facelift 2018 (FIN: WDD205...) C-Klasse 125-245 225/35R20 T90 A07 A12 A21 § 22 52566 Coupé / Cabrio 4matic 125-245 245/30R20 A01 K1c K2b T90 A56 A99 Cbo 204 Cpe S01 e1*2001/116* 0431*37-.. - incl. Facelift 2018 (FIN: WDD205...) C-Klasse T-Modell 85-190 225/35R20 T90 A07 A12 A21 204K 85-190 245/30R20 A01 K1c K2b T90 A58 A99 Car e1*2001/116* NoH S01 0457*25-.. - incl. Facelift 2018 (FIN: WDD205...) C-Klasse 125-245 225/35R20 T90 A07 A12 A21 T-Modell 4matic 125-245 245/30R20 A01 K1c K2b T90 A56 A99 Car 204K S01 e1*2001/116* 0457*25-.. - incl. Facelift 2018 (FIN: WDD205...) CLA 45 AMG 4matic 265, 280 245/30R20 K1c K2c K4i K5d K6g K8h T90 A01 A07 A12 245G, -/AMG A21 A56 A99 e1*2007/46*1207*..; Lim S01 e1*2001/116* 0470*04-.. CLA 45 AMG 4matic 265, 280 245/30R20 K1c K2c K4i K5d K6g K8h T90 A01 A07 A12 245G, -/AMG A21 A56 A99 e1*2007/46*1207*..; Car S01 e1*2001/116* 0470*12-.. - Shooting Brake Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLA 45 AMG 4matic 265, 280 235/35R20 T92 A07 A12 A21 245G, -/AMG 265, 280 235/40R20 A56 A99 S01 e1*2001/116*0470*..; 265, 280 245/35R20 e1*2007/46*1207*.. GLA-Klasse 80-155 235/35R20 A07 A12 A21 245G 80-155 235/40R20 A57 A99 Flh e1*2001/116* 80-155 245/35R20 S01 0470*06-.. 80-155 245/40R20 A01 G01 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht § 22 52566 erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 8 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen § 22 52566 Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer- den. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine, Roadster. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 8 Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 52566 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K1v Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu- satzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...). K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu- satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver- kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 8 K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. § 22 52566 K7i An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr- zeug). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 8 T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie- form Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2019 in Lambsheim statt. § 22 52566 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 5. Februar 2019 Bohlander 00312174.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim