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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 8


             Auftraggeber                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0201708


             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
             Modell                             B40
             Typ                                B40-8020
             Radgröße                           8,0Jx20H2
             Zentrierart                        Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
             D10          B40-8020 D10 / ohne Ring              5/112/66,6          39           850    2380


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                         52566
§ 22 52566




             Herstellerzeichen                  BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung              B40-8020 (s.o.)
             Radgröße                           8,0Jx20H2
             Einpresstiefe                      ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                      Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment           Schaftlänge (mm)
                                                                     (Nm)
             S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm    130                    27
             S02 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm    140                    30

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                         Audi
                                                Infiniti
                                                Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi Q5                 100-200        235/45R20                                       A07 A12 A21
             8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                       A99 S02
             e1*2001/116*0473*..;
             e1*2001/116*0497*..,
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             Audi Q5                 100-200        235/45R20                                       A07 A12 A21
             8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                       A99 KMV S02
             e1*2001/116*0473*..;
             e1*2001/116*0497*..;
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi Q5                 100-210        235/45R20                                       A07 A12 A21
             FY                      100-210        245/45R20                                       A57 A99 S02
§ 22 52566




             e1*2007/46*1550*..,     100-210        255/45R20
             e1*2007/46*1685*..
             Audi SQ5                260            235/45R20   A11 M+S                             A07 A21 A56
             FY                      260            245/45R20   A12 M+S                             A99 K1v K2h
             e1*2007/46*1550*..      260            255/45R20   A12                                 S02
             Infiniti QX30 AWD       125, 155       215/45R20                                       A07 A12 A21
             H15                     125, 155       235/35R20   T88 T92                             A56 A99 S01
             e11*2007/46*2977*..     125, 155       235/40R20
                                     125, 155       245/35R20
             A-Klasse                80-165         225/35R20   K1a K1b K2b K3u K5d K6f K7i T90     A01 A07 A12
             F2A                                                                                    A21 A58 A99
             e1*2007/46*1829*..                                                                     Y85 S01
             (FIN: WDD177...)
             A45 AMG 4matic          265, 280       245/30R20   K1c K2c K4i K5d K6g K8h T90         A01 A07 A12
             176, 245G, -/AMG                                                                       A21 A56 A99
             e1*2007/46*0928*..;                                                                    Flh S01
             e1*2007/46*1163*..
             e1*2007/46*1207*..
             e1*2001/116*
             0470*04-..
             C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56     A01 A07 A12
             204                                                R70 T88                             A21 A99 S01
             e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim
             - Limousine/Coupe                                  R70 T88
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             C-Klasse                85-190         225/35R20   T90                                 A07 A12 A21
             204                     85-190         245/30R20   A01 K1c K2b T90                     A58 A99 Lim
             e1*2001/116*                                                                           NoH S01
             0431*29-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse 4matic         125-245        225/35R20   T90                                 A07 A12 A21
             204                     125-245        245/30R20   A01 K1c K2b T90                     A56 A99 Lim
             e1*2001/116*                                                                           S01
             0431*29-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse                110-190        225/35R20   T90                                 A07 A12 A21
             Coupé / Cabrio          110-190        245/30R20   A01 K1c K2b T90                     A58 A99 Cbo
             204                                                                                    Cpe S01
             e1*2001/116*
             0431*37-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse                125-245        225/35R20   T90                                 A07 A12 A21
§ 22 52566




             Coupé / Cabrio 4matic   125-245        245/30R20   A01 K1c K2b T90                     A56 A99 Cbo
             204                                                                                    Cpe S01
             e1*2001/116*
             0431*37-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse T-Modell       85-190         225/35R20   T90                                 A07 A12 A21
             204K                    85-190         245/30R20   A01 K1c K2b T90                     A58 A99 Car
             e1*2001/116*                                                                           NoH S01
             0457*25-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse                125-245        225/35R20   T90                                 A07 A12 A21
             T-Modell 4matic         125-245        245/30R20   A01 K1c K2b T90                     A56 A99 Car
             204K                                                                                   S01
             e1*2001/116*
             0457*25-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             CLA 45 AMG 4matic       265, 280       245/30R20   K1c K2c K4i K5d K6g K8h T90         A01 A07 A12
             245G, -/AMG                                                                            A21 A56 A99
             e1*2007/46*1207*..;                                                                    Lim S01
             e1*2001/116*
             0470*04-..
             CLA 45 AMG 4matic       265, 280       245/30R20   K1c K2c K4i K5d K6g K8h T90         A01 A07 A12
             245G, -/AMG                                                                            A21 A56 A99
             e1*2007/46*1207*..;                                                                    Car S01
             e1*2001/116*
             0470*12-..
             - Shooting Brake




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GLA 45 AMG 4matic      265, 280      235/35R20    T92                                  A07 A12 A21
             245G, -/AMG            265, 280      235/40R20                                         A56 A99 S01
             e1*2001/116*0470*..;   265, 280      245/35R20
             e1*2007/46*1207*..

             GLA-Klasse             80-155        235/35R20                                         A07 A12 A21
             245G                   80-155        235/40R20                                         A57 A99 Flh
             e1*2001/116*           80-155        245/35R20                                         S01
             0470*06-..             80-155        245/40R20    A01 G01


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§ 22 52566




             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
§ 22 52566




             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
             den.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.



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             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 8

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.
§ 22 52566




             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
             satzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
             satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
             kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
             bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 8

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
§ 22 52566




             K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
             zeug).

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 8


             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2019 in Lambsheim statt.
§ 22 52566




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 5. Februar 2019




             Bohlander                                                                        00312174.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim