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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52566 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55003219 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 5
               Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                             Schleidener Straße 32
                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                             QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                        B40
               Typ                           B40-8020
               Radgröße                      8,0Jx20H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                A1            B40-8020 A1 / ohne Ring            5/130/66,6        40         850    2380


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 52673 ,
               RADTYP B40-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.
§22 52566*10




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    52566
               Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung         B40-8020 (s.o.)
               Radgröße                      8,0Jx20H2
               Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Serien-Schraube M14x1,5 (2 tlg.) Kugel D=27,8mm         160               30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Audi

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52566 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55003219 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                            Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A6 e-tron             100-138       235/45R20       A12 R02                         A21 A57 A99
                GH                         100-138       245/40R20       A12 R02                         Car Flh V20
                e1*2018/858*00393*..       100-138       245/45R20       A12 R02                         Vn2 VA1 S01
                - Elektro


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 52673 ,
               RADTYP B40-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
§22 52566*10




               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52566 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55003219 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 5
               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
§22 52566*10




               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52566 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55003219 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 5
               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20      285/40R20
               Nr. 15   255/50R20      285/45R20
               Nr. 16   255/55R20      295/45R20
               Nr. 17   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 18   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 19   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
§22 52566*10




               Nr. 20   265/45R20      295/40R20
               Nr. 21   265/50R20      295/45R20
               Nr. 22   275/35R20      305/30R20
               Nr. 23   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 24   275/45R20      305/40R20
               Nr. 25   285/35R20      335/30R20
               Nr. 26   285/40R20      325/35R20
               Nr. 27   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 52673 ,
               RADTYP B40-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Oktober 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52566 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55003219 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 5
               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 1. Oktober 2025




               Laux
§22 52566*10




                                                                                                     00456485.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim