GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0192006
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell B40
Typ B40-809
Radgröße 8Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
D12 B40-809 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 32,5 800 2350
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Kennzeichnungen
§22 52001*11
KBA-Nummer 52001
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung B40-809 (s.o.)
Radgröße 8Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 150 45
für Leichtmetall-Räder D = 28 mm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG 270, 287 235/50R19 A12 R02 A21 A56 A99
204X 270, 287 235/55R19 A12 R02 V19 VA1 S01
e1*2001/116* 270, 287 245/50R19 A12 R02
0480*18-.. 270, 287 255/45R19 A12 R02
(FIN: W..253...) 270, 287 255/50R19 A01 A12 K1a K1b R02
GLC 43 AMG Coupé 270, 287 235/50R19 R02 A12 A21 A56
204X 270, 287 235/55R19 R02 A99 Flh V19
e1*2001/116* 270, 287 245/50R19 R02 VA1 S01
0480*18-.. 270, 287 255/45R19 R02
(FIN: W..253...) 270, 287 255/50R19 A01 K1a R02
GLC-Coupé 100-243 235/50R19 R02 A12 A21 A57
204X 100-243 235/55R19 R02 A99 Flh KMV
e1*2001/116* 100-243 245/50R19 R02 MpH V19 VA1
0480*18-.. 100-243 255/45R19 R02 S01
(FIN: W..253...) 100-243 255/50R19 A01 K1a R02
GLC-Klasse 120-243 235/50R19 A12 R02 A21 A57 A99
204X 120-243 235/55R19 A12 R02 Cb1 MpH V19
e1*2001/116* 120-243 245/50R19 A12 R02 VA1 S01
§22 52001*11
0480*16-.. 120-243 255/45R19 A12 R02
- mit AMG-Line 120-243 255/50R19 A01 A12 K1a K1b R02
Verbreiterungen
GLC-Klasse 120-270 235/55R19 A12 R02 T01 T05 A21 A56 A57
R2CGLC 120-270 245/50R19 A12 R02 T01 T05 A99 B77 Cb2
e1*2018/858*00186*.. LM4 NoP V19
- incl. Coupé VA1 S01
- mit AMG-Line
Verbreiterungen
- max. 4,5°
Hinterachslenkung
GLC-Klasse 120-270 235/55R19 A12 R02 T01 T05 A21 A57 A99
R2CGLC 120-270 245/50R19 A12 R02 T01 T05 B77 Cb2 L05
e1*2018/858*00186*.. NoP V19 VA1
- incl. Coupé S01
- mit AMG-Line
Verbreiterungen
- ohne
Hinterachslenkung
GLC-Klasse PHEV 145-185 235/55R19 A12 R02 T01 T05 A21 A56 A99
R2CGLC 145-185 245/50R19 A12 R02 T01 T05 B77 Cb2 L05
e1*2018/858*00186*.. V19 Vn2 VA1
- Plug-in Hybrid S01
- incl. Coupé
- ohne
Hinterachslenkung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC-Klasse PHEV 145-185 235/55R19 A12 R02 T05 A21 A56 A99
R2CGLC 145-185 245/50R19 A12 R02 T05 B77 Cb2 LM4
e1*2018/858*00186*.. V19 Vn2 VA1
- Plug-in Hybrid S01
- incl. Coupé
- max. 4,5°
Hinterachslenkung
S-Klasse 150-345 245/45R19 A12 R02 A21 A57 A99
222, 221 150-345 255/45R19 A12 R02 BnK Lim NoP
e1*2007/46*0960*..; V19 VA1 S01
e1*2001/116*
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)
S-Klasse 270-345 245/45R19 A12 R02 A21 A57 A99
Coupé/Cabrio 270-345 255/45R19 A12 R02 Cbo Cpe V19
221 VA1 S01
e1*2001/116*
0335*23-..
(FIN: W..217...)
§22 52001*11
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52001*11
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
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A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
Achse 1.
BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Cb2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:
VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.
VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.
VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 52001*11
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 52001*11
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 225/55R19 275/45R19
Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19
Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11 245/30R19 305/25R19
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 14 245/45R19 275/40R19
Nr. 15 245/50R19 275/45R19
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 19 255/45R19 285/40R19
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21 255/55R19 275/50R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2024 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 52001*11
Lambsheim, 24. Januar 2024
Laux 00421358.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 1 von 7
Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0192006
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell B40
Typ B40-909
Radgröße 9Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
D12 B40-909 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 30 920 2270
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 40, Gutachten Nummer 55071978, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52001 , RADTYP B40-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52000*10
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52000
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung B40-909 (s.o.)
Radgröße 9Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 150 45
für Leichtmetall-Räder D = 28 mm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG 270, 287 235/55R19 A32 M+S R03 R70 A21 A56 A99
204X 270, 287 255/45R19 A32 R03 V19 HA2 S01
e1*2001/116* 270, 287 255/50R19 A12 R03
0480*18-.. 270, 287 275/45R19 A12 R03
(FIN: W..253...)
GLC 43 AMG Coupé 270, 287 235/55R19 M+S R03 R70 A12 A21 A56
204X 270, 287 255/45R19 R03 A99 Flh V19
e1*2001/116* 270, 287 255/50R19 R03 HA2 S01
0480*18-.. 270, 287 275/45R19 R03
(FIN: W..253...) 270, 287 285/45R19 R03
GLC-Coupé 100-243 235/55R19 R03 R70 A12 A21 A57
204X 100-243 255/45R19 R03 A99 Flh KMV
e1*2001/116* 100-243 255/50R19 R03 MpH V19 HA2
0480*18-.. 100-243 275/45R19 R03 S01
(FIN: W..253...) 100-243 285/45R19 R03
GLC-Klasse 120-243 235/55R19 A32 R03 R70 A21 A57 A99
204X 120-243 255/45R19 A32 R03 Cb1 MpH V19
e1*2001/116* 120-243 255/50R19 A12 R03 HA2 S01
§22 52000*10
0480*16-.. 120-243 275/45R19 A12 R03
- mit AMG-Line
Verbreiterungen
GLC-Klasse 120-270 255/50R19 A32 A84 R03 A21 A56 A57
R2CGLC 120-270 275/45R19 A12 R03 A99 B77 Cb2
e1*2018/858*00186*.. 120-270 285/45R19 A12 R03 LM4 NoP V19
- incl. Coupé HA2 S01
- mit AMG-Line
Verbreiterungen
- max. 4,5°
Hinterachslenkung
GLC-Klasse 120-270 255/50R19 A32 R03 A21 A57 A99
R2CGLC 120-270 275/45R19 A12 R03 B77 Cb2 L05
e1*2018/858*00186*.. 120-270 285/45R19 A12 R03 NoP V19 HA2
- incl. Coupé S01
- mit AMG-Line
Verbreiterungen
- ohne
Hinterachslenkung
GLC-Klasse PHEV 145-185 255/50R19 A32 R03 A21 A56 A99
R2CGLC 145-185 275/45R19 A12 R03 B77 Cb2 L05
e1*2018/858*00186*.. 145-185 285/45R19 A12 R03 V19 Vn2 HA2
- Plug-in Hybrid S01
- incl. Coupé
- ohne
Hinterachslenkung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC-Klasse PHEV 145-185 255/50R19 A32 A84 R03 A21 A56 A99
R2CGLC 145-185 275/45R19 A12 R03 B77 Cb2 LM4
e1*2018/858*00186*.. 145-185 285/45R19 A12 R03 V19 Vn2 HA2
- Plug-in Hybrid S01
- incl. Coupé
- max. 4,5°
Hinterachslenkung
S-Klasse 150-345 245/45R19 A90 R03 A21 A57 A99
222, 221 150-345 255/45R19 A12 R03 BnK Lim NoP
e1*2007/46*0960*..; 150-345 275/40R19 A01 A12 K2b K6g R03 V19 HA2 S01
e1*2001/116*
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)
S-Klasse 270-345 245/45R19 A32 R03 A21 A57 A99
Coupé/Cabrio 270-345 255/45R19 A12 R03 Cbo Cpe V19
221 270-345 275/40R19 A12 R03 HA2 S01
e1*2001/116*
0335*23-..
(FIN: W..217...)
§22 52000*10
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 40, Gutachten Nummer 55071978, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52001 , RADTYP B40-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52000*10
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung)
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A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
Achse 1.
BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
§22 52000*10
Bedienungsanleitung).
Cb2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:
VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.
VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.
VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 40, Gutachten Nummer 55071978, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 52001 , RADTYP B40-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
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KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
§22 52000*10
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 225/55R19 275/45R19
Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19
Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11 245/30R19 305/25R19
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 14 245/45R19 275/40R19
Nr. 15 245/50R19 275/45R19
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 19 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
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Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2024 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 52000*10
Lambsheim, 24. Januar 2024
Laux 00421359.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim