GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0192006
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell B40
Typ B40-809
Radgröße 8Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
X7 B40-809 X7 / ohne Ring 5/108/63,4 50 750 2350
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
ligen Auflagen und Hinweise.
§22 52001*09
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52001
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung B40-809 (s.o.)
Radgröße 8Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33,5
(2tlg.)
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 34,5
Brock Typ: D6
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Jaguar, Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar XE 120-184 225/40R19 R02 A12 A21 A58
JA 120-184 235/35R19 R02 A99 Lim P35
e11*2007/46*2150*.., 120-184 235/40R19 R02 V19 VA1 S02
e5*2007/46*1049*.. 120-184 245/35R19 R02
Volvo C40 80, 160 235/50R19 A92 R02 A07 A21 A57
X 80, 160 245/45R19 A98 R02 A99 V19 Vn2
e9*2007/46* VA1 S01
3146*13-15
- Elektro
- bis Modell 2022
Volvo C40 120-128 235/50R19 R02 A07 A12 A21
X 120-128 245/45R19 R02 A58 A99 AHa
e9*2007/46*3146*16-.. V19 Vn2 VA1
- RWD, Heckantrieb S01
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo C40 183 235/50R19 A92 R02 A07 A21 A56
X 183 245/45R19 A98 R02 A99 V19 Vn2
§22 52001*09
e9*2007/46*3146*16-.. VA1 S01
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo Polestar 2 141 245/45R19 A12 R02 A07 A21 A58
V A99 AHa B66
e9*2018/858* Lim VA1 S01
11085*04-..
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modelljahr 2024
Volvo Polestar 2 192 245/45R19 A98 R02 A07 A21 A56
V A99 B66 Lim
e9*2018/858* VA1 S01
11085*04-..
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modelljahr 2024
Volvo Polestar 2 80,160 245/45R19 A98 R02 A07 A21 A57
V A99 B66 Lim
e9*2007/46*6834*..; VA1 S01
e9*2018/858*
11085*00-03
- Elektro
- bis Modelljahr 2023
Volvo XC40 Recharge 80, 160 235/50R19 A92 R02 A07 A21 A57
Electric 80, 160 245/45R19 A98 R02 A99 V19 Vn2
X VA1 S01
e9*2007/46*
3146*09-15
- Elektro
- bis Modell 2022
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC40 Recharge 183 235/50R19 A92 R02 A07 A21 A56
Electric 183 245/45R19 A98 R02 A99 V19 Vn2
X VA1 S01
e9*2007/46*3146*16-..
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo XC40 Recharge 120-128 235/50R19 R02 A07 A12 A21
Electric 120-128 245/45R19 R02 A58 A99 AHa
X V19 Vn2 VA1
e9*2007/46*3146*16-.. S01
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modell 2023
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
ligen Auflagen und Hinweise.
§22 52001*09
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
§22 52001*09
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A92 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Be-
triebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstel-
lers sind zu beachten.
A98 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.
B66 Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an
Achse 1.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.
P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zu-
lässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 52001*09
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 225/55R19 275/45R19
Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19
Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11 245/30R19 305/25R19
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 14 245/45R19 275/40R19
Nr. 15 245/50R19 275/45R19
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 19 255/45R19 285/40R19
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21 255/55R19 275/50R19
Nr. 22 265/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 23 265/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 24 265/40R19 295/35R19
Nr. 25 265/45R19 295/40R19
Nr. 26 265/50R19 295/45R19
Nr. 27 275/30R19 315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO
Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 6 von 6
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 3 (KBA-
NUMMER 52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gel-
ten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 12. Oktober 2023 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§22 52001*09
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 12. Oktober 2023
Wagner 00417719.DOC
RN/BW
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 1 von 7
Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0192006
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell B40
Typ B40-909
Radgröße 9Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
X7 B40-909 X7 / ohne Ring 5/108/63,4 53 800 2270
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 35, Gutachten Nummer 55071918, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
52001 , RADTYP B40-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
ligen Auflagen und Hinweise.
§22 52000*09
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52000
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung B40-909 (s.o.)
Radgröße 9Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33,5
(2tlg.)
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 34,5
Brock Typ: D6
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Jaguar
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar XE 120-184 245/35R19 R03 T93 A12 A21 A58
JA 120-184 255/30R19 R03 T91 A99 Lim P35
e11*2007/46*2150*.., 120-184 255/35R19 R03 V19 HA2 S02
e5*2007/46*1049*.. 120-184 265/30R19 R03 T93
120-184 265/35R19 R03
Volvo C40 80, 160 255/45R19 A12 R03 A07 A21 A57
X 80, 160 265/45R19 A12 R03 A99 V19 Vn2
e9*2007/46* 80, 160 275/40R19 A01 A12 K2a K2b R03 HA2 S01
3146*13-15
- Elektro
- bis Modell 2022
Volvo C40 120-128 255/45R19 R03 A07 A12 A21
X 120-128 265/45R19 R03 A58 A99 AHa
e9*2007/46*3146*16-.. 120-128 275/40R19 A01 K2a K2b R03 V19 Vn2 HA2
- RWD, Heckantrieb S01
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo C40 183 255/45R19 A12 R03 A07 A21 A56
§22 52000*09
X 183 265/45R19 A12 R03 A99 V19 Vn2
e9*2007/46*3146*16-.. 183 275/40R19 A01 A12 K2a K2b R03 HA2 S01
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo Polestar 2 141 245/45R19 A92 R03 A07 A21 A58
V A99 AHa B66
e9*2018/858* Lim HA2 S01
11085*04-..
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modelljahr 2024
Volvo Polestar 2 192 245/45R19 A12 R03 A07 A21 A56
V A99 B66 Lim
e9*2018/858* HA2 S01
11085*04-..
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modelljahr 2024
Volvo Polestar 2 80,160 245/45R19 A12 R03 A07 A21 A57
V A99 B66 Lim
e9*2007/46*6834*..; HA2 S01
e9*2018/858*
11085*00-03
- Elektro
- bis Modelljahr 2023
Volvo XC40 Recharge 80, 160 255/45R19 A12 R03 A07 A21 A57
Electric 80, 160 265/45R19 A12 R03 A99 V19 Vn2
X 80, 160 275/40R19 A01 A12 K2a K2b R03 HA2 S01
e9*2007/46*
3146*09-15
- Elektro
- bis Modell 2022
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC40 Recharge 183 255/45R19 A12 R03 A07 A21 A56
Electric 183 265/45R19 A12 R03 A99 V19 Vn2
X 183 275/40R19 A01 A12 K2a K2b R03 HA2 S01
e9*2007/46*3146*16-..
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo XC40 Recharge 120-128 255/45R19 R03 A07 A12 A21
Electric 120-128 265/45R19 R03 A58 A99 AHa
X 120-128 275/40R19 A01 K2a K2b R03 V19 Vn2 HA2
e9*2007/46*3146*16-.. S01
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modell 2023
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 35, Gutachten Nummer 55071918, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
52001 , RADTYP B40-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
ligen Auflagen und Hinweise.
§22 52000*09
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
§22 52000*09
nahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A92 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Be-
triebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstel-
lers sind zu beachten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
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A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.
B66 Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an
Achse 1.
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 35, Gutachten Nummer 55071918, Ausfertigung 3 (KBA-
NUMMER 52001 , RADTYP B40-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gel-
ten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
§22 52000*09
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.
P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zu-
lässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
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V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 225/55R19 275/45R19
Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19
Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11 245/30R19 305/25R19
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 14 245/45R19 275/40R19
Nr. 15 245/50R19 275/45R19
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 52000*09
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 19 255/45R19 285/40R19
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21 255/55R19 275/50R19
Nr. 22 265/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 23 265/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 24 265/40R19 295/35R19
Nr. 25 265/45R19 295/40R19
Nr. 26 265/50R19 295/45R19
Nr. 27 275/30R19 315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 12. Oktober 2023 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 12. Oktober 2023
§22 52000*09
Wagner 00417720.DOC
RN/BW
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim