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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            B40
                             Typ                               B40-9020
                             Radgröße                          9,0Jx20H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             O7            B40-9020 O7 / ohne Ring              5/110/65,1          29          950    2350
§ 22 52673, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        52673
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B40-9020 (s.o.)
                             Radgröße                          9,0Jx20H2
                             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                                       Brock Typ: ZS2C ww
                                       Brock Typ: ZS2 DIV-004
                             S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                   28
                                       Brock Typ: ZS5C ww
                                       Brock Typ: ZS5 DIV-003
                             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      135                   28
                                       Brock Typ: ZS5C ww
                                       Brock Typ: ZS5 DIV-003



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 6

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Alfa Romeo
                                                              Chrysler


                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Alfa Stelvio           110-206        245/45R20                                        A12 A21 A57
                             949                    110-206        255/40R20   A01 K1a                              A99 B02 V20
                             e3*2007/46*0435*..     110-206        255/45R20   A01 K1a                              S01
                                                    110-206        265/45R20
                                                    110-206        275/40R20   A01 K2b R03
§ 22 52673, Erweiterung 02




                             Jeep Cherokee          200            245/45R20   K2b                                  A01 A12 A21
                             Trailhawk              200            255/45R20   K2b                                  A56 A99 KMV
                             KL                     200            265/45R20   K2b                                  R55 S03
                             e4*2007/46*0783*..     200            275/40R20   K1a K2b

                             Jeep Compass           88-125         235/40R20   K1a K2b                              A01 A12 A21
                             MX                     88-125         245/35R20   K1a K2b K6v                          A57 A99 S03
                             e11*2007/46*4037*..,   88-125         245/40R20   K1a K2b K6v
                             e1*2007/46*1410*..
                             Jeep Renegade 2WD      81-103         235/40R20   K1a K2b K6v                          A01 A12 A21
                             BU                     81-103         245/35R20   K1c K2b K6v                          A58 A99 S02
                             e3*2007/46*0300*..     81-103         245/40R20   K1c K2b K6v
                             Jeep Renegade 4WD      88-125         235/40R20   K1a K2b K6v                          A01 A12 A21
                             BU                     88-125         245/35R20   K1c K2b K6v                          A56 A99 S02
                             e3*2007/46*0300*..     88-125         245/40R20   K1c K2b K6v



                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 52673, Erweiterung 02




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 52673, Erweiterung 02




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R55    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
                             245/65R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                             Nr. 8    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
                             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
                             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
                             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
                             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
                             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
§ 22 52673, Erweiterung 02




                             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
                             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
                             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
                             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
                             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
                             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
                             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
                             Nr. 22   285/35R20     335/30R20
                             Nr. 23   285/40R20     325/35R20
                             Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 6. Februar 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 6



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 6. Februar 2020




                             Bohlander                                                                     00337094.DOC
                             RN/Boh
§ 22 52673, Erweiterung 02




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