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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0201708



             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

             Modell                            B40
             Typ                               B40-9020
             Radgröße                          9,0Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             BM1           B40-9020 BM1 / ohne Ring             5/112/66,6          35          935    2300



             Kennzeichnungen
§ 22 52673




             KBA-Nummer                        52673
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             B40-9020 (s.o.)
             Radgröße                          9,0Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   27,5
                       M14x1,25
             S02       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   29
                       M14x1,25


             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.


             Verwendungsbereich

             Hersteller                        BMW
                                               Mini/BMW


             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW X1                     85-170       225/35R20     K1c K2c T90                           A01 A07 A12
             UKL-L, F1X                 85-170       225/40R20     K1c K2c K6v                           A21 A57 A99
             e1*2007/46*0371*19-..;     85-170       235/35R20     K1c K2c K6v T88 T92                   S01
             e1*2007/46*1676*..         85-170       245/35R20     K1c K2c K6v
             BMW X2                     100-170      225/35R20     K1c K2c K6v T90                       A01 A07 A12
             F2X                        100-170      225/40R20     K1c K2c K6v                           A21 A57 A99
             e1*2007/46*1824*..         100-170      235/35R20     K1c K2c K5v K6v T88 T92               S01
                                        100-170      245/35R20     K1c K2c K4i K5v K6x
             BMW X3                     100-195      235/45R20     T00 T96                               A07 A12 A21
             G3X                        100-195      245/45R20                                           A57 A99 V20
             e1*2007/46*1797..          100-195      255/40R20     R03                                   S01
                                        100-195      265/40R20     A01 K2b R03
                                        100-195      275/40R20     A01 K2b R03
                                        100-265      245/45R20     M+S
                                        100-265      275/40R20     A01 K2b M+S R03
             BMW X4                     120-195      235/45R20     T00 T96                               A07 A12 A21
             G4X                        120-195      245/45R20                                           A56 A99 V20
             e1*2007/46*1881*..         120-195      255/40R20     R03                                   S01
§ 22 52673




                                        120-195      265/40R20     R03
                                        120-195      275/40R20     R03
                                        120-260      245/45R20     M+S
                                        120-260      275/40R20     M+S R03
             BMW X5 (IV)                183-250      265/45R20     A10 A84 T04 T08 189                   A07 A21 A56
             G5X                        183-250      275/40R20     A10 A84 T06 190                       A99 L06 S02
             e1*2007/46*1918*..         183-250      275/45R20     A10 A84 T06 187
                                        183-250      285/45R20     A12 185
             BMW X5 M50d (IV)           294          275/40R20     A10 A84 M+S T06 190                   A07 A21 A56
             G5X                        294          275/45R20     A10 A84 M+S T06 187                   A99 L06 S02
             e1*2007/46*1918*..         294          285/45R20     A12 M+S 185
             Mini Countryman            75-155       225/35R20     K1a K1b K2b K4i K6w T90               A01 A07 A12
             FMX                        75-155       235/35R20     K1c K2b K4i K6w K8e T88 T92           A21 A57 A99
             e1*2007/46*1682*..         75-155       245/35R20     K1c K2b K4i K6w K8e                   KMV S01
             Mini Countryman JCW        170          225/35R20     K1a K1b K2b K4i K6w T90               A01 A07 A12
             FMX                        170          235/35R20     K1c K2b K4i K6w K8e T92               A21 A56 A99
             e1*2007/46*1682*..         170          245/35R20     K1c K2b K4i K6w K8e                   KMV S01
             - John Cooper Works


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 52673




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
             reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 52673




             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§ 22 52673




             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T08     Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
§ 22 52673




             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20      295/40R20
             Nr. 17   265/50R20      295/45R20
             Nr. 18   275/35R20      305/30R20
             Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20      305/40R20
             Nr. 21   275/50R20      305/45R20
             Nr. 22   285/40R20      325/35R20
             Nr. 23   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             187      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1870 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 7

             189      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2019 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 52673




             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 20. Mai 2019




             Bohlander                                                                       00320548.DOC
             RN/Boh




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim