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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52696 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 5

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0201708



             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1

             Modell                            B40
             Typ                               B40-9520
             Radgröße                          9,5Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             P3            B40-9520 P3 / ohne Ring              5/112/66,6          22          930    2300



             Kennzeichnungen
§ 22 52696




             KBA-Nummer                        52696
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             B40-9520 (s.o.)
             Radgröße                          9,5Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube              Kugel          160                   28,5
                       M14x1,5                      D = 28 mm



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Porsche


             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Porsche Macan          155-324        255/45R20    R02                                   A07 A12 A21
             95B, 95BN              155-324        265/45R20    R02                                   A56 A99 BnK
             e13*2007/46*                                                                             V20 Vn2 VA1
             1164*02-09;                                                                              S01
             1165*02-09



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 52696




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.



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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.
§ 22 52696




             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 5

             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
§ 22 52696




             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
             Nr. 22   285/40R20     325/35R20
             Nr. 23   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 2, Gutachten Nummer 55022419, Ausfertigung 1 (RADTYP
             B40-10520) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
             Hinweise.

             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2019 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 5


             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 22. Mai 2019




             Bohlander                                                                    00320806.DOC
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