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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52696 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          B40
               Typ                             B40-9520
               Radgröße                        9,5Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               P1           B40-9520 P1 / ohne Ring             5/130/71,5          71          850    2300

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55022419, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               52380 , RADTYP B40-10520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52696*04




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52696
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           B40-9520 (s.o.)
               Radgröße                        9,5Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel            160                    33,5
                                                    D = 28 mm


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Porsche

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52696 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung             kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                               Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Porsche Panamera               310, 324      265/40R20     A12 R02 R37                    A07 A21 A56
               971                            310, 324      275/40R20     A12 R02                        A99 B03 BnK
               e13*2007/46*0971*00-12         310-338       275/40R20     A12 M+S R02                    L06 Lim NoH
               - Limousine                                                                               V20 Vn3 VA1
                                                                                                         S01
               Porsche Panamera               243, 324      265/40R20     A12 R02 R37                    A07 A21 A56
               971                            243, 324      275/40R20     A12 R02                        A99 B03 BnK
               e13*2007/46*0971*00-12         243-338       275/40R20     A12 M+S R02                    Car L06 NoH
               - Sport Turismo                                                                           V20 Vn3 VA1
                                                                                                         S01
               Porsche Panamera 4 E-Hybrid    243           265/40R20     A12 R02 R37                    A07 A21 A56
               971                            243           275/40R20     A12 R02                        A99 B03 BnK
               e13*2007/46*0971*00-12                                                                    Car L06 Lim
               - Limousine                                                                               V20 Vn3 VA1
               - Sport Turismo                                                                           S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55022419, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
§22 52696*04




               52380 , RADTYP B40-10520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52696 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 5

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
§22 52696*04




               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52696 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 5

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse
§22 52696*04




               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20
               Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20      285/40R20
               Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20      295/40R20
               Nr. 18   265/50R20      295/45R20
               Nr. 19   275/35R20      305/30R20
               Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20      305/40R20
               Nr. 22   275/50R20      305/45R20
               Nr. 23   285/35R20      335/30R20
               Nr. 24   285/40R20      325/35R20
               Nr. 25   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52696 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016819 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B40-9520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55022419, Ausfertigung 3 (KBA-
               NUMMER 52380 , RADTYP B40-10520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. November 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 52696*04




               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 26. November 2021




               Bohlander                                                                    00380932.DOC
               RN/Boh




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          B40
               Typ                             B40-10520
               Radgröße                        10,5Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               P1           B40-10520 P1 / ohne Ring            5/130/71,5          71          850    2400

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55016819, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               52696 , RADTYP B40-9520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
               weiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52380*04




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52380
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           B40-10520 (s.o.)
               Radgröße                        10,5Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel            160                    33,5
                                                    D = 28 mm


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Porsche

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Porsche Panamera       310, 324      295/35R20     A10 R03 R37                          A07 A21 A56
               971                    310, 324      305/35R20     A32 R03 R37                          A99 B03 BnK
               e13*2007/46*0971*00-   310, 324      315/35R20     A91 R03                              L06 Lim NoH
               12                     310-338       315/35R20     A91 M+S R03                          V20 Vn3 HA2
               - Limousine                                                                             S01
               Porsche Panamera       243, 324      295/35R20     A10 R03 R37                          A07 A21 A56
               971                    243, 324      305/35R20     A32 R03 R37                          A99 B03 BnK
               e13*2007/46*0971*00-   243, 324      315/35R20     A91 R03                              Car L06 NoH
               12                     243-338       315/35R20     A91 M+S R03                          V20 Vn3 HA2
               - Sport Turismo                                                                         S01
               Porsche Panamera 4     243           295/35R20     A10 R03 R37                          A07 A21 A56
               E-Hybrid               243           305/35R20     A32 R03 R37                          A99 B03 BnK
               971                    243           315/35R20     A91 R03                              Car L06 Lim
               e13*2007/46*0971*00-                                                                    V20 Vn3 HA2
               12                                                                                      S01
               - Limousine
               - Sport Turismo
§22 52380*04




               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55016819, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               52696 , RADTYP B40-9520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
               weiligen Auflagen und Hinweise.




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52380*04




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55016819, Ausfertigung 3 (KBA-
               NUMMER 52696 , RADTYP B40-9520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52380*04




               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20     295/40R20
§22 52380*04




               Nr. 18   265/50R20     295/45R20
               Nr. 19   275/35R20     305/30R20
               Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20     305/40R20
               Nr. 22   275/50R20     305/45R20
               Nr. 23   285/35R20     335/30R20
               Nr. 24   285/40R20     325/35R20
               Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. November 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52380 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022419 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ B40-10520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6




               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 26. November 2021




               Bohlander                                                                    00380933.DOC
               RN/Boh
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