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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. :                HK1
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-1021
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                             D13
Radausführungskennz.:                                   D13 LK112
Radgröße:                                                10Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. :                HK1
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         10Jx21H2, ET44    11Jx21H2, ET42
190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,    285/40R21         285/40R21                        A01) bis A10)
                 GLS                     K01)                                               BF1) N295)
                 (Ausführungen ohne
                 serienmäßige            295/40R21         295/40R21                        A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterung)   K01)                                               BF1)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
166                              e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          10Jx21H2, ET44   11Jx21H2, ET42
190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,     285/40R21        285/40R21                        A01) bis A10)
                 GLS                                                                        BF1) N295)
                 (Ausführungen mit
                 serienmäßiger
                 Radhausverbreiterung     295/40R21        295/40R21                        A01) bis A10)
                 und Serienreifen         K01)                                              BF1)
                 295/40R21)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET44     11Jx21H2, ET42
410 bis 430      Mercedes GL 63 AMG,    295/40R21          295/40R21                        A01) bis A10)
                 GLS 63 AMG             K112)                                               BF1)
                                        305/35R21          305/35R21                        A01) bis A10)
                                                                                            BF1) G01)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. :                HK1
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET44     11Jx21H2, ET42
410 bis 430      Mercedes GLE AMG       275/35R21          275/35R21                        A02) bis A10)
                 63, AMG 63S                                                                BF1) E108)
                                        275/40R21          275/40R21                        A01) bis A10)
                                                                                            BF1) E108)
                                             285/35R21              285/35R21               A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E108)
                                             295/35R21              295/35R21               A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E108)
                                             305/35R21              305/35R21               A01) bis A10)
                                                                                            BF1) E108)
                                             265/40R21              305/35R21               A01) bis A10)
                                                                                            BF1) E108) V00)
                                             275/35R21              325/30R21               A01) bis A10)
                                                                                            BF1) E108) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           10Jx21H2, ET44   11Jx21H2, ET42
180 bis 270      Mercedes GLE              275/40R21        275/40R21                       A01) bis A10)
                 (ohne                     K01)                                             A11) BF2) E124) G01)
                 Radhausverbreiterungen, 295/35R21          295/35R21                       A01) bis A10)
                 nur                       K01)                                             A11) BF2) E124)
                 Fahrzeugausführungen 305/35R21             305/35R21                       A01) bis A10)
                 mit Serienreifen bis      K01)                                             A11) BF2) E124)
                 265/..)                   265/40R21        305/35R21                       A01) bis A10)
                                           K01)                                             A11) BF2) E124) V00)
                                           275/40R21        315/35R21                       A01) bis A10)
                                           K01)                                             A11) BF2) E124) G01) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001208-A0-216
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1021


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse    Hinterachse
                                             10Jx21H2, ET44 11Jx21H2, ET42
143 bis 360      Mercedes GLE, GLE           285/40R21      285/40R21                       A01) bis A10)
                 Coupe                       K01)                                           A11) BF2) E124a) EF0) G01)
                 (mit                        295/40R21      295/40R21                       A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen, K01)                                               A11) BF2) E124a) EF0) G01)
                 nur                         275/45R21      315/40R21                       A02) bis A10)
                 Fahrzeugausführungen                                                       A11) BF2) E124a) EF0)
                 mit Serienreifen ab 275/..) 285/45R21      325/40R21                       A01) bis A10)
                                             K01)                                           A11) BF2) E124a) EF0) G01)
                                                                                            V00)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                           e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         10Jx21H2, ET44    11Jx21H2, ET42
420 bis 450      Mercedes AMG GLE        295/40R21         295/40R21                        A01) bis A10)
                 63, 63S , GLE Coupe     K01)                                               A11) BF2) G01)
                 63, 63S                 275/45R21         315/40R21                        A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2)
                                             285/45R21              325/40R21               A01) bis A10)
                                             K01)                                           A11) BF2) G01) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                              e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            10Jx21H2, ET44   11Jx21H2, ET42
210 bis 360      Mercedes GLS               275/45R21        275/45R21                      A01) bis A10)
                 (ohne Verbreiterung,       K01)                                            A11) BF2) E125a)
                 Serie bis 21Zoll)          285/45R21        285/45R21                      A01) bis A10)
                                            K01)                                            A11) BF2) E125a)
                                            295/40R21        295/40R21                      A01) bis A10)
                                            K01)                                            A11) BF2) E125a)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. :                HK1
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1021


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           10Jx21H2, ET44   11Jx21H2, ET42
210 bis 360      Mercedes GLS              295/40R21        295/40R21                       A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterung,                                                        A11) BF2) E125a)
                 Serie bis 21Zoll )
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
164 AMG                        e1*2001/116*0403*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET44     11Jx21H2, ET42
375              Mercedes ML 63 AMG     295/35R21          295/35R21                        A02) bis A10)
                                                                                            BF3)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET44     11Jx21H2, ET42
150 bis 335      Mercedes M-Klasse,     275/40R21          275/40R21                        A01) bis A10)
                 GLE-Klasse             K01)                                                A11) BF4) E107) E108) G5K)
                 (W166)                 285/35R21          285/35R21                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF4) E107) E108)
                                        295/35R21          295/35R21                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF4) E107) E108)
                                        305/35R21          305/35R21                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF4) E107) E108)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. :                HK1
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET44     11Jx21H2, ET42
386 bis 410      Mercedes ML63 AMG      275/40R21          275/40R21                        A01) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                             285/35R21              285/35R21               A01) bis A10)
                                             K01)                                           BF1)
                                             295/35R21              295/35R21               A01) bis A10)
                                             K01)                                           BF1)
                                             305/35R21              305/35R21               A01) bis A10)
                                             K01)                                           BF1)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. :                HK1
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1021


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
       mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
      von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
      275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. :                HK1
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1021


E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
         befindliche Blechsteg umzulegen,
      • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
      • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
         Schweller zu versetzen.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage HK1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-1021 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021