Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002071
Gutachten Nr. : CE-000311-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-1021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-1021
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: D13
Artikel- oder Katalog-Nr: 3344 01
Radgröße: 10Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 51 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1050 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1121 (ECE-Nr. E1 124R-
002073*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp B41-1121, D13 (ECE-Nr. E1 124R-002073*00) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H1GLE Serien-Radschraube M15x1,25 - 150 Nm
Schaftlänge 44 mm, Kugel Ø28 mm,
Kalotte beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002071
Gutachten Nr. : CE-000311-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 2/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-1021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10.0x21,ET51 11.0x21,ET47
320 Mercedes GLE, GLE 275/45R21 315/40R21 A03)A05)A06)A10)
Coupe A11)A94)
(COUPE, KOMBI)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10.0x21,ET51 11.0x21,ET47
420 bis 450 Mercedes AMG GLE 63, 275/45R21 315/40R21 A03)A05)A06)A10)
63S , GLE Coupe 63, 63S A11)A94)
(COUPE, KOMBI)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002071
Gutachten Nr. : CE-000311-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 3/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-1021
Die Anlage Nr. HK2 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ B41-1021 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002073
Gutachten Nr. : CE-000313-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-1121
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-1121
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: D13
Artikel- oder Katalog-Nr: 3341 03
Radgröße: 11Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 47 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1030 kg
bei Reifenabrollumfang: 2420 mm
*) Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1021 (ECE-Nr. E1 124R-
002071*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp B41-1021, D13 (ECE-Nr. E1 124R-002071*00) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H1GLE Serien-Radschraube M15x1,25 - 150 Nm
Schaftlänge 44 mm, Kugel Ø28 mm,
Kalotte beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002073
Gutachten Nr. : CE-000313-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 2/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-1121
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10.0x21,ET51 11.0x21,ET47
320 Mercedes GLE, GLE 275/45R21 315/40R21 A03)A05)A06)A10)
Coupe A11)A94)
(COUPE, KOMBI)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10.0x21,ET51 11.0x21,ET47
420 bis 450 Mercedes AMG GLE 63, 275/45R21 315/40R21 A03)A05)A06)A10)
63S , GLE Coupe 63, 63S A11)A94)
(COUPE, KOMBI)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002073
Gutachten Nr. : CE-000313-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 3/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-1121
Die Anlage Nr. HK2 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021