Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 1/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-1021
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: D13
Radausführungskennz.: D13 LK112
Radgröße: 10Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 51 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 45 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 45 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 150 Nm
Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 2/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164G e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 295/40R21 295/40R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 285/40R21 285/40R21 A01) bis A10)
GLS K01) BF2) N295)
(Ausführungen ohne
serienmäßige 295/40R21 295/40R21 A01) bis A10)
Radhausverbreiterung) K01) BF2)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 285/40R21 285/40R21 A02) bis A10)
GLS BF2) N295)
(Ausführungen mit
serienmäßiger
Radhausverbreiterung 295/40R21 295/40R21 A02) bis A10)
und Serienreifen BF2)
295/40R21)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 3/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
180 bis 270 Mercedes GLE 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
(ohne K01) A11) BF3) E124) G01)
Radhausverbreiterungen, 295/35R21 295/35R21 A01) bis A10)
nur K01) A11) BF3) E124)
Fahrzeugausführungen 305/35R21 305/35R21 A01) bis A10)
mit Serienreifen bis K01) A11) BF3) E124)
265/..) 265/40R21 305/35R21 A01) bis A10)
K03) A11) BF3) E124) V00)
275/40R21 315/35R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E124) G01) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
143 bis 360 Mercedes GLE, GLE 285/40R21 285/40R21 A01) bis A10)
Coupe A11) BF3) E124a) EF0) G01)
(mit 295/40R21 295/40R21 A01) bis A10)
Radhausverbreiterungen, A11) BF3) E124a) EF0) G01)
nur 275/45R21 315/40R21 A02) bis A10)
Fahrzeugausführungen A11) BF3) E124a) EF0)
mit Serienreifen ab 275/..) 285/45R21 325/40R21 A01) bis A10)
A11) BF3) E124a) EF0) G01)
V00)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
420 bis 450 Mercedes AMG GLE 295/40R21 295/40R21 A01) bis A10)
63, 63S , GLE Coupe A11) BF3) G01)
63, 63S 275/45R21 315/40R21 A02) bis A10)
A11) BF3)
285/45R21 325/40R21 A01) bis A10)
A11) BF3) G01) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 4/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
210 bis 360 Mercedes GLS 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterung, K01) A11) BF3) E125a)
Serie bis 21Zoll) 285/45R21 285/45R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E125a)
295/40R21 295/40R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E125a)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
210 bis 360 Mercedes GLS 295/40R21 295/40R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterung, A11) BF3) E125a)
Serie bis 21Zoll )
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
GLE-Klasse K01) A11) BF4) E107) E108) G5K)
(W166) 285/35R21 285/35R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) E107) E108)
295/35R21 295/35R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) E107) E108)
305/35R21 305/35R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) E107) E108)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 5/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 295/35R21 295/35R21 A01) bis A10)
BF2)
305/35R21 305/35R21 A01) bis A10)
K01) BF2)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
140 bis 285 Mercedes R-Klasse 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) BF2)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
251 AMG e1*2001/116*0404*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
375 Mercedes R63 AMG 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) BF2)
Die Verwendung des Rades B41-1021, D13 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, D13 (ABE-Nr. 54138*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 6/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1021
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 7/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1021
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54136 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001208-A0-216
Anlage-Nr. : HK2
Seite : 8/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1021
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage HK2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-1021 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021