Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002072 Gutachten Nr. : CE-000312-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : IK1 Seite : 1/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-10521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-10521 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorderachse * Radausführung: BA1 Artikel- oder Katalog-Nr: 3343 01 Radgröße: 10½Jx21H2 R124 E1*124R00/02*2072*01 Rad-Einpresstiefe: 31 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die Verwendung des Rades B41-10521, BA1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1121 (ECE-Nr. E1 124R- 002073*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp B41-1121, BA1 (ECE-Nr. E1 124R-002073*01) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002072 Gutachten Nr. : CE-000312-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : IK1 Seite : 2/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-10521 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F56XM Serien-Radschraube M14x1,25 - 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm, Kegel 60°, Kalotte beweglich Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F56XM e1*2007/46*2066*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 10.5x21,ET31 11.0x21,ET48 441 bis 460 BMW X5 M, X5 M 295/35R21 295/35R21 A03)A05)A06)A10) Competition A94a) (KOMBI) R124 E1*124R00/02*2072*01 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F56XM e1*2007/46*2066*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 10.5x21,ET31 11.0x21,ET48 441 bis 460 BMW X6 M, X6 M 295/35R21 295/35R21 A03)A05)A06)A10) Competition A94a) (LIM. STUFENHECK 4T.) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002072 Gutachten Nr. : CE-000312-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : IK1 Seite : 3/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-10521 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Die Anlage Nr. IK1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ B41-10521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.12.2021 R124 E1*124R00/02*2072*01 Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002073 Gutachten Nr. : CE-000313-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : IK1 Seite : 1/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-1121 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-1121 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Hinterachse * Radausführung: BA1 Artikel- oder Katalog-Nr: 3341 08 Radgröße: 11Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1030 kg bei Reifenabrollumfang: 2420 mm *) Die Verwendung des Rades B41-1121, BA1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10521 (ECE-Nr. E1 124R- 002072*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp B41-10521, BA1 (ECE-Nr. E1 124R-002072*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002073 Gutachten Nr. : CE-000313-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : IK1 Seite : 2/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-1121 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F56XM Serien-Radschraube M14x1,25 - 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm, Kegel 60°, Kalotte beweglich Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F56XM e1*2007/46*2066*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 10.5x21,ET31 11.0x21,ET48 441 bis 460 BMW X5 M, X5 M 295/35R21 295/35R21 A03)A05)A06)A10) Competition A94a) (KOMBI) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F56XM e1*2007/46*2066*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 10.5x21,ET31 11.0x21,ET48 441 bis 460 BMW X6 M, X6 M 295/35R21 295/35R21 A03)A05)A06)A10) Competition A94a) (LIM. STUFENHECK 4T.) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002073 Gutachten Nr. : CE-000313-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : IK1 Seite : 3/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-1121 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Die Anlage Nr. IK1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.12.2021